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Planbare Sicherheit bei der Raumwärmermontage

Erstmals liegt mit der VDI 6036 eine Richtlinie für die Planung und Auslegung der fachgerechten Montage von Raumwärmern vor. Das Werk will Hilfestellung leisten bei der Bemessung und Auswahl der anwendungsspezifischen Befestigungssysteme und so zur Minimierung von Haftungsrisiken beitragen.

Typische Beispiele für den Fehlgebrauch von Raumwärmern – die Nutzung als Sitzfläche oder als Leiter sind Zusatzbelastungen, die bei der Auswahl des geeigneten Befestigungssystems berücksichtigt werden müssen.

Dipl.-Ing. Harald Fonfara, Leiter Vorentwicklung und Patente bei der Kermi GmbH.

Optimale Einheit von Raumwärmer und Befestigung – sicherer, dauerhafter Halt ohne Beeinträchtigung der Optik.

Tatsächliches Belastungsprofil eines Raumwärmers.

Die Belastungen aus unterschiedlichsten Kraftrichtungen stellen höchste Anforderungen an die Raumwärmerbefestigung.

 

Längst sind Raumwärmer aus ihrem Schattendasein heraus getreten und haben sich als Einrichtungselemente im privaten und Objektbereich etabliert. Entsprechend sorgfältig gestalten sich die Modell- und Farbauswahl durch den Bauherren und die exakte Anpassung an die jeweilige Heizlast durch den Planer oder Fachhandwerker. Der belastungsspezifischen Befestigung der Raumwärmer wird dabei in aller Regel nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Wird eine Belas­tungsberechnung für die Auswahl der geeigneten Befestigung durchgeführt, fließen meist nur das Eigen- und Füllgewicht, bzw. die Belastung durch eventuelle Ausstattungen wie Ablagen oder Sitzbänke ein, mögliche Belas­tungen durch planmäßigen Gebrauch, z. B. als Sitzbank oder aber Fehlgebrauch bleiben häufig unberücksichtigt.

Schadensrisiken durch unzureichende Befestigung

Im Schadensfall kann sich dieses Versäumnis durch hohe Folgekosten rächen. Wird ein Raumwärmer durch äußere Einflüsse aus seiner Verankerung gerissen, entstehen im günstigsten Fall nur Schäden an den Zuleitungen und am Raumwärmer selbst. Sobald aber Heizwasser austritt, können Bodenbeläge und Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen werden. Es drohen erhebliche feuchtigkeitsbedingte Bauschäden. Im Extremfall treten sogar Personenschäden auf, dann können die Haftungskosten schnell in unkalkulierbare Höhen ausschlagen. Dabei kann die Haftung je nach Schadensausprägung durch alle Vertriebs- und Verarbeitungsstufen vom installierenden Handwerk über den Fachgroßhandel bis zum Hersteller greifen.


Die häufigsten Belastungen entstehen durch Anlehnen,
Nutzung als Sitzfläche oder Ablage


VDI-Richtlinie schafft Rechtssicherheit

Zur Verbesserung der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten und zur Minimierung der Schadens- und damit Haftungsrisiken hat der Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung der Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik des VDI (Verein Deutscher Ingenieure e.V.) eine Richtlinie erarbeitet, die Planer und Fachhandwerker bei der Berechnung möglicher Zusatzlasten auf Raumwärmer unterstützen soll. Der VDI 6036 zugrunde liegen die möglichen Lastannahmen durch planmäßigen Gebrauch und bei anzunehmenden Fehlgebrauch der Raumwärmer. Die häufigsten Belastungen entstehen durch Anlehnen, Nutzung als Sitzfläche oder Ablage. Je nach Form können Raumwärmer auch als Leiter oder Trittfläche missbraucht werden. Dabei werden die Raumwärmer und deren Befestigungen je nach Lastfall planmäßig, fahrlässig oder missbräuchlich in allen möglichen Kraftrichtungen beansprucht. Je nach Umfeld treten diese Fehlgebräuche in unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität auf.

Präzisierung der Beanspruchungen durch Anforderungsklassen

Um die Berechnung der Lastannahmen möglichst praxisorientiert zu ermöglichen, sieht die VDI 6036 eine Einstufung in vier Anforderungsklassen vor, die den jeweils zu erwartenden Fehlgebrauch berücksichtigen und quantifizieren. Ergänzend zu den Lastannahmen bei Fehlgebrauch wird in der Richtlinie die Vorgehensweise bei planmäßigen Verkehrlasten, beispielsweise bei Bankradiatoren, einschließlich der dabei anzunehmenden Lasten und Sicherheitsbeiwerte beschrieben. Der Geltungsbereich der VDI 6036 erstreckt sich auf die Auswahl und Bemessung von Befes­tigungssystemen für Röhrenradiatoren, Heizwände, Konvektoren, Designraumwärmer und Flachheizkörper. Unterflurkonvektoren, Deckenstrahlplatten sowie mobile Raumwärmer und Raumwärmer in mobilen Räumen werden nicht erfasst.

Anforderungsklassen im Überblick

Klasse I (Normale Anforderungen)

Diese Klasse berücksichtigt den zu erwartenden Fehlgebrauch und damit die zu erwartenden Zusatzbelastungen auf Raumwärmer in Wohn- und Personalbereichen, also Bereichen, die Personen zugänglich sind, die ein hohes Maß an Vorsicht üben.

Klasse II (Erhöhte Anforderungen)

In dieser Klasse werden die wahrscheinlichen Zusatzbelastungen in öffentlich zugänglichen Bereichen, Fluren und Treppenhäusern eingestuft. Hier wird zugrunde gelegt, dass u.a. wegen geringerer Achtsamkeit und der Vielzahl der Nutzer und damit einer gewissen Anonymität beim Fehlgebrauch eine fahrlässige Fehlbenutzung in Kauf genommen wird.

Klasse III (Hohe Anforderungen)

Hier finden sich u.a. Klassenräume und Fluchtwege in öffentlichen Bereichen (z.B. Schule, Stadion, Krankenhaus, Bahnhof, Einkaufszentrum etc.), grob fahrlässiges und teilweise auch vorsätzliches Verhalten muss angenommen werden. Die hohen Belastungen stellen sich in Form von häufig bewusst rüder Behandlung im schulischen Bereich und in punktuell außergewöhnlicher Belastung im Notfall dar. Ein abgerissener Raumwärmer im Flucht- und Rettungsweg kann schnell zur Katastrophe führen. Gemäß der Beschreibung betrifft diese Anforderungsklasse einen gro­ßen Teil aller öffentlich und gewerblich genutzten Einrichtungen.

Klasse IV / Offene Klasse (Sehr hohe Anforderungen/Sonderbelastungen)

Die Belastungen der Raumwärmer in den in dieser Klasse eingestuften Gebäuden mit Sondernutzung, wie Justizvollzugsanstalten oder psychiatrische Einrichtungen, müssen im Einzelfall festgelegt und bewertet werden. Gleiches gilt für Sonderanwendungen wie Geländer mit Heizfunktion oder Raumwärmer, deren Abstand ab Unterkante bis Boden größer 1m beträgt, z.B. in Sportstätten.

Herausforderung an die Hersteller

Die Berechnungsgrundlagen der VDI 6036 formulieren Mindestanforderungen an die Befestigungssysteme für Raumwärmer in den jeweiligen Anforderungsklassen. Die Berücksichtigung der zu erwartenden planmäßigen Nutzung sowie eines möglichen Fehlgebrauchs und die Krafteinwirkungen aus verschiedenen Richtungen stellen auch die Hersteller vor neue Herausforderungen. Der Hersteller Arbonia hat sein Programm an Befestigungs­elementen entsprechend der VDI 6036 überarbeitet bzw. optimiert. Dabei verfolgt das Unternehmen die Philosophie der optimalen Einheit von Raumwärmer und Befestigung. Das bedeutet, dass jede Raumwärmer-Produktreihe mit speziellen, je nach Anforderungsklasse richtlinienkonformen Befestigungen geliefert wird, die sich auch optisch perfekt in das Design des Raumwärmers integrieren – ohne jedoch negative Auswirkungen auf deren schnelle und einfache Montage zu haben. So soll gewährleistet werden, dass jeder Raumwärmer optimal befestigt wird und die erforderliche Sicherheit in seinem jeweiligen Umfeld bietet. Und zwar für den Nutzer, den Fachhandwerker und den Planer/Architekten.

Baustoff als Einflussfaktor

Die Standfestigkeit und Dauerbelastbarkeit der Raumwärmerbefestigungen hängt natürlich in entscheidendem Maße auch von der Baustoffbeschaffenheit der Wand ab, an der der Raumwärmer installiert werden soll. Leichtbaustoffe oder innen aufgebrachte Dämmschichten beeinflussen die Tragfähigkeit und stellen andere, zumeist höhere Anforderungen an die Befestigungen. Diese Umstände haben Einfluss auf die VDI-Richtlinie genommen und machen es erforderlich, die Baustoffeigenschaften bei der Dimensionierung der Befestigungen einzubeziehen. Die VDI 6036 geht dabei davon aus, dass die Befestigungen ordnungsgemäß und fachgerecht montiert werden. Speziell Planer, Architekten und Fachhandwerker sind daher gefordert, alle möglichen Einflussgrößen zu erfassen, um eine größtmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit im täglichen Gebrauch zu gewährleisten.


Nachgefragt

IKZ-HAUSTECHNIK: Bauschäden aufgrund von mangelhaft befestigten Raumwärmern – kommt das in der Praxis tatsächlich so häufig vor, dass es einer VDI-Richtlinie dafür bedarf?
Dipl.-Ing. Harald Fonfara: Bevor Bauschäden infolge mangelhafter Befestigungen entstehen, zeigen sich bei Befestigungen, die den Anforderungen des Anwendungsfalles nicht entsprechen, in aller Regel zuerst einmal offensichtliche Mängel, z.B. in Form verbogener Konsolen, gelockerter Halterungen usw. Dass sich diese Mängel dann bis zum schweren Bauschaden oder gar Personenschaden „entwickeln“, kommt glücklicherweise sehr selten vor. Nichtsdesto­trotz stellt jeder Einzelfall einer mangelhaften Befestigung ein Ärgernis dar, dessen Nachbesserung einen unnötigen Zeit- und Kostenaufwand verursacht.
IKZ-HAUSTECHNIK: Fakt ist natürlich: Die Montage von Heizkörpern ist in der Praxis mitunter eine echte Herausforderung für SHK-Profis. Beispiel Leichtbaustoffe: Während Dübel oder Konsolen in Gasbeton sicher halten, sieht es bei Porenbeton schon anders aus. Vielfach weiß der Installateur auf der Baustelle gar nicht, was ihn erwartet. Erst der Bohrstaub gibt Auskunft. Von planbarer Sicherheit zu reden, erscheint beinahe unmöglich.
Dipl.-Ing. Harald Fonfara: Das ist richtig, ändert aber nichts daran, dass Heizkörper an Porenbeton-Wänden ebenso sicher befestigt werden müssen, wie beispielsweise Hängeschränke. Wir als Hersteller haben uns die Aufgabe gestellt, das scheinbar Unmögliche möglich zu machen, denn genau das erwarten unsere Kunden von uns. Zudem verpflichtet das Produktsicherheitsgesetz dazu, die Anwendungssicherheit von Produkten auch beim anzunehmenden Fehlgebrauch sicherzustellen. Und jeder weiß aus seiner Lebenserfahrung: Heizkörper, deren Anordnung erlaubt, dass man darauf sitzen kann, werden früher oder später auch als Sitzgelegenheit benutzt. Also muss diese Belastung bei der Bemessung und Auswahl des Befestigungssystems berücksichtigt werden.
IKZ-HAUSTECHNIK: Kann oder muss ein Raumwärmer künftig mit einem zur Wand passenden Befestigungssystem bestellt werden? Und woran erkennt der Fachmann, für welches Mauerwerk das Befestigungsset zugelassen ist? Schließlich kann der gleiche Heizkörpertyp innerhalb eines Gebäudes mehrfach verbaut werden – an unterschiedlich ausgeführten Wänden.
Dipl.-Ing. Harald Fonfara: Das klingt komplizierter, als es ist. Die Wandbaustoffe, an denen Heizkörper befestigt werden können, lassen sich grob eingruppieren. Das beginnt bei Vollbaustoffen wie Beton beispielsweise im Zweckbau oder in Kellerräumen, geht über Mauerwerk mit den bereits erwähnten Porenbetonsteinen hin bis zu mehrschaligen Leichtbaukonstruktionen. Adäquat hierzu gibt es schon seit jeher Befestigungssysteme, die für eine Baustoffgruppe geeignet sind und für eine andere nicht. Das hat sich gegenüber früher nicht geändert. Geändert hat sich lediglich, dass mit Vorliegen der VDI 6036 für die anzunehmenden Lasten eine gesicherte Bemessungsgrundlage vorliegt, an der die Tauglichkeit der gewählten Befestigungen im Zusammenspiel mit dem Wandbaustoff auf Eignung getestet werden kann. Das was sich übrigens derzeit wirklich ändert, sind die Wandbaustoffe selbst. Die werden aufgrund der energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle immer filigraner, dadurch verändern sich auch die Befestigungssysteme. Dies sehen wir jedoch als Herausforderung, der wir uns bei der Entwicklung künftiger Befestigungen stellen werden, darin ruht ja auch eine Chance für uns. Aber ich greife nochmals das Beispiel des Hängeschrankes auf: auch der Küchenbauer wählt seine Befestigungselemente gemäß des vorhandenen Baustoffes aus. Und die vor 20 Jahren noch tauglichen einfachen Haken sind inzwischen von geeigneteren Systemen abgelöst worden. Das ist der Lauf der Entwicklung.
IKZ-HAUSTECHNIK: Ständerwerk ist gar ein Fall für sich. Häufig werden Holzkonstruktionen in die Wand gesetzt, um den Heizkörper sicher zu befestigen. Die Bemessung erfolgt „Pi mal Daumen“ oder mit dem, was gerade zu haben ist. Welche Empfehlung gibt die VDI 6036 für solche Anforderungen?
Dipl.-Ing. Harald Fonfara: Das klingt schon ein wenig nach „Selbstbauermurks“, für das ausführende Fachhandwerk möchte ich das so nicht stehen lassen. Wenn in einem Neubau ein Holzständerwerk als Wandbaustoff eingesetzt wird, wie z.B. im Fertighausbau, dann werden seit jeher einerseits die Verstärkungen der Wände im Bereich der Heizkörperbefestigungen schon im Werk industriell vorgefertigt und andererseits bei der Ausschreibung der Heizungsanlage die Befestigungspunkte und -art dem Handwerker vorgeschrieben. Etwas schwieriger ist die Situation in der Renovierung, z.B. bei nachträglicher Innendämmung von Heizkörpernischen. Aber auch für eine solche Anforderung bieten wir geeignete Lösungen an, z.B. Wandschienen mit großer Auflagefläche, um die Belastung auf der wenig stabilen Innenfläche so gering wie möglich zu halten. Aber nochmal: die Anforderungen, dass Heizkörper während ihres „Lebens“ an derjenigen Stelle an der Wand hängen bleiben sollen, an der sie anfangs montiert wurden, gibt es schon immer, neu ist nur, dass die anzunehmenden Lasten nicht mehr Pi-mal-Daumen ermittelt werden, sondern in Abhängigkeit vom Anwendungsfall gemäß einer anerkannten technischen Regel, nämlich der VDI 6036.
IKZ-HAUSTECHNIK: Inwieweit unterstützt Arbonia Planer und Fachhandwerker bei der Auswahl und Gestaltung der Befestigungssysteme?
Dipl.-Ing. Harald Fonfara: Hier stützen wir uns, wie bei allen anderen fachlichen Aufgabenstellungen, auf unsere Außendienstmannschaft, die auch in Fragen der richtigen Wahl des Befestigungssystems dem Kunden beratend zur Seite steht. Für den interessierten Kunden haben wir zudem einen Ratgeber in Form einer handlichen Broschüre erstellt, dessen Inhalt auch von unserer Homepage abgerufen werden kann. Ferner werden unsere Kunden über Messeauftritte sowie weitere Aktionen, wie Newsletter und Mailingaktionen, über dieses Thema im Detail informiert und somit in der Auswahl unterstützt.


Autor: Dipl.-Ing. Harald Fonfara, Leiter Vorentwicklung und Patente der AFG Arbonia-Forster-Holding AG, Division Heiztechnik & Sanitär

Bilder: Arbonia

www.arbonia.de

 


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