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Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Nein danke!

Wie werden Beschäftigte zum Tragen motiviert?

Vorgesetzte sollten als Vorbild dienen und ebenfalls die entsprechende PSA tragen. Bild: uve Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH

Trotz gesetzlicher Pflicht treten immer wieder Arbeitsunfälle auf, die durch falschen oder Nicht-Gebrauch von PSA verursacht werden. Bild: Fotolia - Waler

 

Kein Eishockey- oder Footballspieler stellt sich freiwillig auf das Spielfeld ohne seine Schutzausrüstung. Dagegen ist im Berufsalltag die Akzeptanz zum Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oft gering. Warum sich Mitarbeiter weigern, die geeignete PSA bei der Arbeit zu tragen, stellt so manchen Arbeitgeber vor große Rätsel. Dabei schützt die moderne PSA nicht nur effektiv, sondern sieht obendrein gut aus und ist bequem.

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzungsverordnung in der Pflicht, die Beschäftigten dahingehend zu bewegen, die vorgeschriebene PSA zu tragen. Und zwar auch dann, wenn sie nicht unter Beobachtung stehen. Hingegen besteht für die Beschäftigten die Verpflichtung, die bereitgestellte PSA zu benutzen, vor jeder Benutzung eine Sicht-/Funktionsprüfung durchzuführen und festgestellte Mängel unverzüglich an den Vorgesetzten zu melden.
Trotz gesetzlicher Pflicht treten immer wieder Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen auf, die durch falschen oder Nicht-Gebrauch von PSA verursacht werden. Obwohl der Arbeitgeber die PSA zur Verfügung stellte, benutzte laut einer Baustellenkontrolle der Arbeitsschutzämter in Raum Köln und Aachen nur jeder 2. diese. Die am häufigsten genannten Gründe sind, dass das Tragen der PSA als unbequem, wenn nicht sogar als hinderlich bei der Arbeit empfunden wird. Beispielsweise ist die Sicht eingeschränkt, die Beschäftigten schwitzen leichter oder tragen zusätzliches Gewicht.

Motivation ist alles
Aber wie motiviert man Menschen, z.B. im Sommer bei 30°C einen Kopfschutz auf der Baustelle zu tragen? Die folgenden Tipps zeigen verschiedene Möglichkeiten auf, wie man seine Beschäftigten motivieren kann, die bereitgestellte PSA tatsächlich zu benutzen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Bei der Auswahl sind neben Funktionalität auch auf Tragekomfort, Gewicht und modisches Design zu achten: Wird der Tragekomfort als hoch empfunden, ist auch die Tragequote hoch. Z.B. kommen modisch schicke Sicherheitsschuhe bei vielen besser an.
  • Mitarbeiter an der Erprobung der PSA beteiligen, um zu beurteilen, ob diese akzeptiert wird und sich bewährt.
  • Vorgesetzte geben Vorbild und tragen ebenfalls die entsprechende PSA.
  • Vorgesetzte honorieren sicherheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitarbeiter durch offen vorgebrachtes Lob.
  • Beim Mitarbeiter Bewusstsein schaffen, dass seine Gesundheit wichtig ist und dass er sie von sich aus schützen will.


Der letzte Weg – Wenn nichts mehr geht
Wenn alle Maßnahmen fehlschlagen, den Uneinsichtigen zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu bewegen, sind Sanktionen oft das letzte Mittel. Wenn der Arbeitgeber wegschaut, ist er im Falle eines Unfalls haftbar. Denn er ist nicht nur verpflichtet, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu kontrollieren, sondern auch sie durchzusetzen. Demzufolge kann der Arbeitgeber in letzter Instanz den Verweigerer durch disziplinarische Maßnahmen (z.B. Abmahnung) zwingen, die PSA zu benutzen. Wenn eine Abmahnung wirkungslos bleibt, kommt sogar die Kündigung in Betracht, da die Beschäftigten den Arbeitgeber bei den Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen haben (§ 15 DGUV Vorschrift 1).
Im Online-Arbeitsschutzportal www.shk-arbeitssicherheit.de finden angemeldete Nutzer nützliche Hilfestellungen zur Unterweisung im Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung.

Autorin: Anke Linz (M.A.), uve Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH

www.uve.de
www.shk-arbeitssicherheit.de

 


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