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Pauschalpreisvereinbarung – Einzelabreden nachweisen

Pauschalpreisvereinbarung oder nicht? In Streitfällen helfen nur Fakten, um die Schlüssigkeit einer solchen Behauptung nachzuweisen.

 

So muss beispielsweise der Bauherr exakte Angaben zu Ort, Zeit und Begleitumständen machen. Notizen (beider Parteien) können das (meist lückenhafte) Erinnerungsvermögen unterstützen. Unzureichende Angaben bei der Behauptung einer Pauschalpreisabrede bleiben zugunsten des Auftragnehmers, also des Handwerkers, unberücksichtigt (Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 212/15).

 


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