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NORDRHEIN-WESTFALEN:12. Energieberater-Symposium in Oberhausen

Zum nunmehr 12. Mal trafen sich Absolventen des Fernlehrgangs "Energieberater im SHK-Handwerk" auf Einladung des Fachverbandes SHK NRW und des Zentrums für Umwelt und Energie zum Energieberater-Symposium in Oberhausen. Zentrale Themen der diesjährigen Veranstaltung waren die novellierte EnEV, die geänderten Förderbedingungen von BAFA und KfW sowie das breite Feld der Kraft-Wärme-Kopplung. Daneben gab es aktuelle Informationen zu Normen und Regelwerken, und auch der Erfahrungsaustausch kam nicht zu kurz.

Die Referenten der Veranstaltung (v.l.): Norbert Schmitz, Hans-Jürgen Schulz, Wolfgang Suttor.

 

Im Oktober letzten Jahres trat die novellierte Energieeinsparverordnung - EnEV 2009 - in Kraft. Damit wurde das bisherige Anforderungsniveau an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten verschärft und gleichzeitig auch Nachrüstverpflichtungen in der Anlagentechnik formuliert. Die wesentlichen Änderungen für das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk fasste Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik beim Fachverband SHK NRW, zusammen. So sind etwa die Übergangsfristen für den Austausch von Öl- und Gasheizkesseln, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden, inzwischen ausgelaufen. "Nach EnEV 2009 ist daher der Betrieb dieser Heizkessel nicht mehr gestattet", so Schmitz. Neue Anforderungen gibt es im Bereich der Klimatechnik: Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen (Kälteleistung > 12 kW) müssen erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile energetische Inspektionen dieser Anlagen durchführen lassen. Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, besteht nunmehr eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung. Klimaanlagen mit hohem Kältebedarf und raumlufttechnische Anlagen mit einem hohen Volumenstrom von mehr als 4000 m³/h, die neu eingebaut werden oder deren Zentralgeräte erneuert werden, müssen mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung versehen sein. Außerdem wurde eine Dämmpflicht für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen eingeführt.
Erstmals formuliert wurden Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen, die an die Außenluft grenzend verlegt sind. "Die Verdoppelung der Mindestdicke (200%) befreit dabei jedoch nicht von Sicherheitssystemen zur Vermeidung von Frostschäden an den Rohrleitungen und Armaturen", machte Schmitz deutlich. Freiliegende absperrbare Heizungsrohrleitungen eines Nutzers im beheizten Bereich sind von allen Dämmanforderungen befreit. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Warmwasserleitungen bis zu einer Länge von 4 m ohne Zirkulation und Begleitheizung im beheizten Bereich ungedämmt zu verlegen. Dies gilt auch für Nichtwohngebäude. Schmitz wies darauf hin, dass bei den zuvor beschriebenen Rohrleitungen ohne Dämmanforderung aus anderen Gründen, wie z.B. Korrosionsschutz, Schallschutz, Verringerung der Wärmebelastung, Schutz des Trinkwassers oder Ähnliches eine Dämmung notwendig werden kann.

BEZIRKSSCHORNSTEINFEGERMEISTER PRÜFEN NACHRÜSTVERPFLICHTUNGEN
Neu aufgenommen in die EnEV wurden Regelungen zur Stilllegung von elektrischen Speicherheizsystemen: Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme setzt stufenweise zum 31. Dezember 2019 ein.
Schmitz wies abschließend darauf hin, dass Bezirksschornsteinfegermeister künftig als Beliehene im Rahmen der Feuerstättenschau prüfen werden, ob die Nachrüstverpflichtungen und die Anforderungen beim Einbau einer neuen Anlage eingehalten wurden. Der Eigentümer könne zum Nachweis dem Bezirksschornsteinfegermeister eine Unternehmererklärung vorlegen. "In diesem Fall muss keine Prüfung durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden."

FÖRDERKONDITIONEN VON BAFA UND KFW ÄNDERN SICH
Hans-Jürgen Schulz, Technischer Referent beim Fachverband SHK NRW, widmete sich in seinem Vortrag den neuen Förderprogrammen von BAFA und KfW. Das Bundesumweltministerium hat erst kürzlich die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt bekannt gegeben. Beschlossen wurde rückwirkend zum 1. Januar die Weiterführung der Bonusförderung für den Kesseltausch - allerdings in abgespeckter Form. Anstelle der bisher gewährten 750 Euro wird die Förderung auf 400 Euro gesenkt. Der Bonus für eine Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Kesseltausch entfällt sogar ganz. Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen ist nunmehr bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) befristet. Wesentliche Änderungen gibt es auch im Segment Wärmepumpe. Dazu Schulz: "Die Förderhöchstbeträge wurden verändert und teilweise abgesenkt. Auch wird die Förderung zukünftig nur dann gewährt, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesen wurde."
Auch die KfW-Bankengruppe verändert ihre Konditionen im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung". Die neuen Konditionen gelten ab April dieses Jahres. Betroffen ist unter anderem die in der Branche als Pumpenprämie bekannte Sanierungsmaßnahme. Dabei wird der Austausch von alten Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit 25% der Gesamtkosten inklusive Einbau, mindestens aber 100 Euro, bezuschusst. Künftig werden Zuschüsse unter 150 Euro nicht mehr ausgezahlt, das bedeutet: Erst bei Investitionen von über 600 Euro fließen Zuschüsse. Überdies ist die Gewährung der Bundesmittel an weitere Bedingungen geknüpft. Förderfähig ist dann nur noch das Gesamtpaket, bestehend aus Heizungscheck, hydraulischem Abgleich und neuer Hocheffizienzpumpe. In diesem Zusammenhang wies Schulz auf ein neues Antragsverfahren hin, das eine kurzfristige und bevorzugte Bearbeitung durch die KfW verspricht: Die Zuschussbeantragung ist online bei der KfW (www.kfw-formularsammlung.de) möglich.

Auch in diesem Jahr verzeichnete das Energieberatersymposium in Oberhausen eine rege Beteiligung.

Neben Energieversorgern bieten Bund, Länder und die EU Förderprogramme an. Wichtig sei daher die Kenntnis über aktuelle Konditionen. Neben den Energieagenturen stellt das Bundesumweltministerium (www.bmu.de) unter dem Thema Klima und Energie und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) Informationen zu den passenden Fördermaßnahmen zur Verfügung. Hilfreich sei auch der Informationsdienst BINE (www.energiefoerderung.info) vom Fachinformationszentrum Karlsruhe GmbH, der mit zahlreichen Einrichtungen und Organisationen aus Forschung, Bildung, Praxis, Fachmedien und Politik kooperiere.

VORTEILE DER KWK-TECHNIK
Wolfgang Suttor, freier Berater und Buchautor, zeigte in seinem Beitrag die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung auf. "Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 % der eingesetzten Energie. Dabei erzeugen sie rund ein Drittel weniger Kohlendioxid als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom", so Suttor. Der Bund belohnte bislang die Investition finanziell mit einem Zuschuss. Derzeit brodelt es jedoch in der Gerüchteküche, was die Fortführung des Förderprogramms für Mini-KWK-Anlagen (Anlagen mit einer Leistung bis 50 kW elektisch) betrifft. "Aktuell werden nur noch solche Vorhaben mit Mitteln bedient, die bereits eine Förderzusage haben", sagte Suttor. Wie es weitergeht sei noch völlig offen.
Neben einer Übersicht der am Markt erhältlichen Geräte und Techniken beleuchtete der KWK-Experte sinnvolle Einsatzbereiche und auch den wichtigen Punkt der Wirtschaftlichkeit. Sein Fazit: "Für Neubauten von Ein- und Zweifamilienhäusern, vor allem wenn sie in Richtung von geförderten KfW-Häusern gehen, ist die gewählte und heute in größeren Stückzahlen verfügbare BHKW-Größe von ca. 5 kWel kaum wirtschaftlich darstellbar. Die Primärenergieeinsparung und die CO2-Reduktion ist in jedem Fall gegeben. Kleinere BHKWs zwischen 1 und 3 kWel sind noch in der Erprobungsphase und spezifisch zu teuer. Wird dagegen im größeren Leistungsbereich das BHKW zusammen mit einem Heizkessel betrieben und der Stromverkauf an Nutzer möglich, wird das BHKW sehr wirtschaftlich."
Um den Mitgliedsbetrieben einen Zugang zu diesem Marktsegment zu ermöglichen, erarbeitet der Fachverband SHK NRW derzeit einen Fernlehrgang "KWK-Technik". Infos gibt es über die Düsseldorfer Geschäftsstelle.

www.fvshk-nrw.de


FERNLEHRGANG ENERGIEBERATER IM SHK-HANDWERK

Ausführliche Informationen zur Dauer und den Kosten des von der BAFA anerkannten Fernlehrgangs zum Energieberater SHK erteilt das Zentrum für Umwelt und Energie, Mülheimer Straße 6, 46049 Oberhausen, Tel.: 0208 8205576, Fax: 0208 8205599, E-Mail: info@uzh.hwk-duesseldorf.de.

 


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