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Nordrhein-Westfalen – Recht so

SHK-Rechtstag in NRW

Ein Blick ins Auditorium: Viel Information und Raum für Diskussionen.

 

Ein Mix aus brisanten aktuellen und Klassiker-Themen bestimmte die diesjährige Veranstaltung exklusiv für Innungsmitglieder. Dazu referierte mit einem halben Dutzend Anwälten geballte juristische Kompetenz, die am 8. Juni in Oberhausen für viel fachlichen Input sorgte.

Aktuelles und Brisantes verbunden mit geradezu Klassischem, so gestaltete sich die Themenübersicht des 2016er-Rechtstages. Und diese Mischung stieß auf Interesse, wie die gut besuchte Tagung zeigte. Das führte Peter Schlüter, Initiator und Moderator des Rechtstages, auch auf die aktuellen Aktivitäten in der Branche zurück: „Schaut man sich die jüngsten Entwicklungen bei den Marktpartnern und Wettbewerbern an, hat uns der eine oder andere Akteur jedenfalls thematisch sicher in die Hände gespielt“, so der Tagungsleiter. Schlüter weiter: „Auch wenn viele im Handwerk z. B. die Heizung über das Internet oder den Online-Vertrieb von Herstellern kritisch sehen, müssen wir uns damit beschäftigen.“ Dementsprechend stand die Konkurrenz durch das Internet ebenso im Fokus wie die Kartellstrafe gegen den SHK-Großhandel. Zum Thema wurden auch (weitere) „Aufreger des Jahres“: Der Mindestlohn, der gerade sein Einjähriges gefeiert hat, und die Unsicherheit im Zusammenhang mit der rückwirkenden Umsatzsteueränderung bei Bauleistungen, die teils immense Forderungen der Finanzämter gegen SHK-Betriebe zur Folge hatte.
Mit der Unternehmensnachfolge und der Insolvenz von Kunden – und wie man mit beidem juristisch sinnvoll umgeht – standen zwei Evergreen-Themen auf dem Programm. „Und zu einem solchen Branchen-Klassiker könnte in Zeiten von Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen auch bald der Generationenkonflikt im Betrieb werden“, erläuterte der Geschäftsführer Recht des Fachverbands SHK NRW den Hintergrund für die Beschäftigung mit dem „Generationenmix am Arbeitsplatz“. „Wir wollten mal schauen, wie man als Chef mögliche Konflikte, die sich aus dem Zusammentreffen und -arbeiten ganz unterschiedlicher Generationen im Betrieb ergeben, angehen und sinnvoll damit umgehen kann.“ Schon traditionell wurde das weite Themenfeld wieder durch Infos und Empfehlungen eines erfahrenen Arbeitsrechtlers abgerundet.

Wettbewerb(er) im Fokus
Tagungsleiter Peter Schlüter machte den Anfang mit einem kleinen Rundumschlag durch die Branche, indem er die aktuellen Entwicklungen bei Wettbewerbern und sogenannten Marktpartnern aus juristischer Sicht einzuordnen versuchte. Dabei ging er zunächst auf die Kartellbußen gegen einige SHK-Großhändler ein, die sich des Vorwurfs wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Preisabsprachen ausgesetzt sahen und sich mit dem Bundeskartellamt auf eine Bußgeldzahlung in Höhe von rund 21,3 Mio. Euro geeinigt haben. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen war jedoch das Thema „Heizung per Internet“ mit all seinen Ausprägungen – und auch hier vorwiegend aus rechtlichem Blickwinkel: Beim Online-Anbieter Thermondo ging es unter dem Motto „Werbung und Wirklichkeit“ zunächst um die Fragen, ob es wirklich „in 5 Minuten zum Heizungsangebot“ kommt und was man an Spannendem im Kleingedruckten finden kann. Zudem wurde aufgezeigt, was die „stationären“ SHK-Fachbetriebe daraus lernen können. Ein erstes Zwischenergebnis von RA Schlüter zeigte, dass der Kunde nicht „so schnell und einfach“ eine fertige Heizung bekommt, wie Thermondo behauptet. Und auch das kräftig beworbene Mehr an Sicherheit und Verbindlichkeit scheint danach zumindest fraglich. „Vor allem der Blick in die AGB offenbart die aus der Werbebranche gemeinhin bekannte Diskrepanz zwischen dem, wofür der Internetvertrieb gerne stehen möchte, und dem, wie das ganze Thermondo-Konzept tatsächlich gestrickt ist“, so RA Schlüter.
Nicht ganz unähnlich fiel das Resümee dann auch für den Heizungshersteller aus dem Bergischen Land aus. Denn nach den bisherigen Erkenntnissen des nordrhein-westfälischen Fachverbandes ist das unter dem Namen „HeizungOnline“ gestartete Angebot der Firma Vaillant als Direktvertrieb recht ähnlich aufgebaut, wenn auch der Hersteller es gerade als Gegenentwurf zu Thermondo und ausdrücklich im Interesse des Handwerks verstanden wissen will. RA Schlüter ging insoweit auch auf das ein, was zu diesem Vertriebskonzept offiziell geäußert wird und wie es sich bei genauerem Hinschauen darstellt. Am Ende wurde diskutiert, was diese Entwicklungen für die Fachbetriebe bedeuten und wie das SHK-Handwerk sich dazu positionieren kann.

Generationen-Mix im betrieblichen Alltag
Rechtsanwältin Felicitas Floßdorf beschäftigte sich mit den unterschiedlichen Generationen am Arbeitsplatz und den möglichen (Hinter-)Gründen für Konflikte sowie entsprechenden Lösungsansätzen. Da Chefs wie Beschäftigte Antworten auf die Frage brauchen, wie man Menschen zu kollegialer Mitarbeit motiviert, die z. B. „nicht einmal zusammen Mittagessen würden“, lohne zum Verständnis ein Blick auf die Merkmale der unterschiedlichen Generationen, den die Referentin wagte. Ausgehend von diesem Wissen ließen sich Generationen zusammenführen und im Zweifel auch Konflikte entschärfen, sodass am Ende sogar die Chancen eines Generationen-Mix am Arbeitsplatz positiv(er) bewertet werden können, wenn aus der funktionierenden Zusammenarbeit der Generationen letztlich neue Ideen und Konzepte entstehen. Und diese so letztlich auch zu mehr Innovation führen.

Unternehmensnachfolge
Als erster externer Spezialist beschäftigte sich RA Dr. Carsten Hoth mit dem für viele ältere Betriebsinhaber wichtigen Thema der Unternehmensnachfolge mit seinen rechtlichen und vor allem steuerlichen Fallstricken. Ausgehend von der Unterscheidung zwischen familieninterner und -externer Nachfolge entwickelte er mit Blick auf die damit verbundenen Ziele, das Testament und den Gesellschaftsvertrag mehrere Gestaltungsmöglichkeiten und nannte zehn Regeln für das Unternehmertestament. Neben der eigentlichen Unternehmensnachfolge und steuerlicher Aspekte erklärte der Anwalt einen sogenannten Notfallplan und gab ausführliche Handlungsempfehlungen.

Mindestlohn und Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Rechtsanwältin Dania Boldemann-Kühle wagte zunächst eine Zwischenbilanz zu dem vor über einem Jahr eingeführten gesetzlichen Mindestlohn aus Sicht der Betriebe. Neben den veränderten Rahmenbedingungen kam mit der Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld auch aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Sprache. Ein anderes, wenn auch im Einzelfall häufig viel kritischeres und kritikwürdigeres Thema der Rechtsreferentin war die Umsatzsteuer bei Bauleistungen in Altfällen, die durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 plötzlich auch für ausführende SHK-Unternehmen, die für Bauträger tätig waren, zu einem großen Problem geworden ist, wie Boldemann-Kühle aufzeigte. Dazu erläuterte die Rechtsanwältin die Hintergründe und insbesondere die aktuelle Entwicklung aufseiten der Finanzverwaltung, die momentan bemüht erscheine, weitere Unbillen von den Betroffenen abzuwenden.

Insolvenz – Was tun, wenn mein Kunde wackelt?
Dass die Insolvenz eines Auftraggebers nicht selten erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen hat, ist allseits bekannt. Viele denken dabei zuerst an die eigenen Forderungsausfälle und vielleicht noch an künftige Umsatzverluste. Häufig noch unbekannt, drohen aufgrund jüngster Rechtsprechung zusätzlich noch ausufernde Anfechtungsanforderungen der Insolvenzverwalter von Konkurs-Kunden. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich Dr. Utz Brömmekamp, auf diese Fälle spezialisierter Rechtsanwalt aus Düsseldorf, mit Verteidigungs- und Präventionsstrategien gegen solche Anfechtungsbegehren. Zudem zeigte er auf, welche Möglichkeiten zur Eigensanierung der Kunde unter dem Schutz des neuen Insolvenzrechts hat und warum dadurch auch negative Folgen für den Auftragnehmer zumindest reduziert werden können. Dabei spielte das sogenannte Eigenverwaltungsverfahren ebenso eine Rolle wie die Mitwirkung im Gläubiger­ausschuss.

Arbeitsrechtstipps für die Praxis
Den Reigen der Anwälte beschloss Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei aus Düsseldorf. Wie in den vergangenen Jahren auch, übernahm damit die aufs Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei die Aufgabe, die Teilnehmer mit wichtigen Neuerungen und aktuellen Entscheidungen aus der arbeitsrechtlichen Praxis zu versorgen. RA Burgmer konzentrierte sich auf das Personalgespräch und entwickelte daraus mit dem Blick für die Praxis Ratschläge und Empfehlungen für den Alltag im Betrieb.

Fazit und Ausblick
Auch in diesem Jahr konzentrierte sich die Veranstaltung fast ausschließlich auf rein Rechtliches. Dass vieles Wichtiges für die betriebliche Praxis dabei war, bewies die Resonanz der Teilnehmer. „Die Diskussionen und die rege Beteiligung haben auch gezeigt, dass das Konzept – viel Information für wenig Geld an einem Tag – wieder funktioniert hat“, betonte RA Schlüter in seinem Fazit. So ist in Düsseldorf bereits 2017 im Blick, wenn der Fachverband seine Mitglieder wieder nach Oberhausen zur Rechtstagung einlädt.

 


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