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Nordrhein-Westfalen – Gut besucht: SHK-Rechtstag in NRW

Aktuell und brisant – so kann man die Themen charakterisieren, mit denen sich die Veranstaltung des nordrhein-westfälischen Fachverbandes am 21. Mai 2015 in Oberhausen befasste.

Tagungsleiter Peter Schlüter (2. v. l.) im Kreis der Mit–Referenten Norbert Schmitz, Dania Boldemann-Kühle, Goetz Michaelis und Hans-Rüdiger Soltyszeck (nicht im Bild: Felicitas Floßdorf).

Die Reihen geschlossen: Das Programm des Rechtstages stieß auf großes Interesse.

 

Auch die diesjährige Auflage der Tagung für Inhaber und Führungskräfte traf auf reges Interesse. Die Teilnehmer machten mit – und hielten durch bis zum Schluss. „Bemerkenswert“, fand das Peter Schlüter, Initiator und Moderator des Rechtstages, „denn dieses Mal ging es praktisch ausschließlich um reinrassige Rechtsthemen und es kamen auch fast nur Anwälte zu Wort. Einen ganzen Tag lang Referate, da braucht es normalerweise schon einiges an Sitzfleisch.“ Wahrscheinlich hat es aber gerade an der Aktualität gelegen, dass so viele Interessierte den Weg nach Oberhausen gefunden haben. Die Mitgliedsbetriebe, für die allein der Rechtstag gemacht wird, wollten wissen, was es mit der UBA-Liste und Kennzeichnungen nun auf sich hat, worauf eigentlich noch Verlass ist bei der Trinkwasser-Installation und worauf sie achten müssen. Sie wollten zukünftig Mehrleistungen besser organisieren und Zusatzforderungen beim Kunden besser durchsetzen. Und sie wollten hören, wie sie von Mindestlohn und Verbraucherrechten betroffen sind. Damit sind nur einige Beispiele für den Praxisbezug genannt, den sich die Nordrhein-Westfalen bei ihrem Rechtstag immer wieder auf die Fahne schreiben und mit dem sie offensichtlich ihre Mitglieder erreichen. Dazu RA Schlüter: „Momentan bewegen viele juristische Themen die Branche, es gibt viel Neues und vor allem vieles, was von den Betrieben sehr kritisch gesehen wird, wie zum Beispiel der Mindestlohn mit seinen Dokumentationspflichten. Ähnliches gilt für die neuen Verbraucherrechte, die zwar schon fast ein Jahr lang gelten, deren Bedeutung und Auswirkungen auf die Praxis aber noch nicht richtig realisiert werden.“ Als Tagungsleiter spannte der Geschäftsführer Recht auch in diesem Jahr einen weiten Bogen, um den Teilnehmern wichtiges für die Praxis zu vermitteln und sie auf das einzustellen, was sie an Herausforderungen erwartet. „Zum Beispiel steht das Labeln von Wärmeerzeugern vor der Tür. Im September geht’s los und die Art und Weise der Umsetzung auch und insbesondere durch die Betriebe dürfte den meisten noch nicht wirklich klar sein. Deshalb stand auch das in diesem Jahr auf der Agenda.“ Abgerundet wurde das weite Themenfeld wieder durch bewährte Infos und Empfehlungen aus der Praxis eines erfahrenen Arbeitsrechtlers. Und darum drehte es sich inhaltlich bei den einzelnen Vorträgen:

Listendschungel und Kennzeichenwüste bei der Trinkwasser-Installation – auf was ist noch Verlass?
Rechtsanwältin Felicitas Floßdorf beschäftigte sich zunächst mit der vom Umweltbundesamt erstellten Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser und der damit verknüpften Werkstoffpositivliste, die auch bekannt ist als UBA-Liste, und auf die man sich trotz zweijähriger Übergangsfrist jetzt einstellen sollte. Dabei erklärte die Juristin, was die Liste eigentlich aussagt – und was vor allem nicht. Ähnlich wurde das altbekannte DVGW-Kennzeichen behandelt und anhand praktischer Beispiele der Inhalt von Baumusterprüfzertifikaten beleuchtet. Floßdorf beschäftigte sich mit dringenden Fragen im Zusammenhang mit der Eignung von Produkten für die Trinkwasser-Installation: Wie kann ich als ausführender Betrieb erkennen, ob ein Produkt den Vorgaben der UBA-Liste entspricht, und wie soll ich mich gegenüber meinen Auftraggebern verhalten, je nachdem wann meine Anlage abgenommen wird (vor Inkrafttreten, nach dem Inkrafttreten, aber vor Ablauf der Übergangsfrist und nach Ablauf dieser Frist)? Und wie kann ich sicherstellen, dass mein Lieferant mir ab sofort nur noch Produkte verkauft, die auch den Vorgaben der UBA-Liste entsprechen?

Ein Jahr Verbraucherrechte – alles halb so schlimm!?
Bei Tagungsleiter Peter Schlüter drehte sich alles um Verbraucherrechte und insbesondere das neue Widerrufsrecht. Neben dem Hinweis auf neue Informationspflichten erklärte er, wann der Verbraucher bei solchen Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, widerrufen – und was passieren kann, wenn der Kunde vom ausführenden Betrieb keine Widerrufsbelehrung bekommen hat, obwohl er hätte belehrt werden müssen. Obwohl seit rund einem Jahr in Kraft, kennen viele die neuen Regeln und vor allem die sich daraus ergebenden möglichen negativen Konsequenzen nicht. Dabei betrifft das neue Verbraucherrecht, das eigentlich vor allem vor Drückerkolonnen und Dachhaien schützen sollte, leider auch das traditionell als ehrbar bezeichnete Handwerk. Der Geschäftsführer Recht des Fachverbandes wies auf die – im Zweifel eher selten greifenden – Ausnahmen wie auch auf die diversen Probleme im Umgang mit dem komplexen Gesetz hin: Allein die komplizierte Sonderregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts ist im täglichen Geschäft praktisch nicht umzusetzen. Neben der Handhabung der Widerrufsbelehrung selbst läuft die mit dem in dieser Hinsicht problematischer werdenden Auftrag vor Ort verbundene praktizierte Umsatzverhinderung dem Trend zum verkaufsaktiven Mitarbeiter zuwider. Allerdings stellte der Jurist auch die Frage nach der Relevanz für das tägliche Geschäft und zeigte auf, dass in der Mehrzahl der Fälle, nämlich jedenfalls beim „abgestuften“ Vertragsschluss, alles beim alten bleibt und sich insoweit für die Handwerker nichts ändert. Mit Blick insbesondere auf den Kundendienst wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Unternehmen die neuen Regeln halbwegs praktikabel umsetzen und sich so zumindest teilweise vor möglichen Schwierigkeiten schützen können. Die dafür von der Verbandsorganisation entwickelten Hilfsmittel wurden vorgestellt und es wurde ein Ausblick gewagt.

ErP-Richtlinie, Ökodesign und Labeling – jetzt geht’s los!
Mit Blick auf den Startzeitpunkt 26. September 2015, ab dem das Inverkehrbringen und der Vertrieb von Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern und -speichern neuen Regeln unterliegt, beschäftigte sich Dipl.-Ing. Norbert Schmitz mit den neuen Vorschriften zu Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung, die von Herstellern und Handwerk zu beachten sind. Interessant aus Sicht des Handwerks wird es mit Blick auf den Stichtag, ob und wie der ausführende Betrieb für die eigene Leis­tung selbst das sogenannte Verbundlabel bekommen kann. Anhand der VdZ-Plattform www.heizungslabel.de zeigte der Technische Geschäftsführer des Fachverbandes sozusagen live, wie das vonstatten geht. Im Interesse einer freien Auswahl an Herstellern und Produkten sowie der allseits gewünschten Planungshoheit des Handwerkers gab er seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Industrie ihren Teil dazu beiträgt, dass Mitgliedsbetriebe ab September auch wirklich in der Lage sind, auf diesem Weg relativ einfach selbst Label zu erstellen.

Mindestlohn und Dokumentationspflichten
Ein weiteres aktuelles Thema war Gegenstand des Referates von Frau Rechtsanwältin Dania Boldemann-Kühle. Die Juristin des Fachverbandes befasste sich mit dem Mindestlohn und seinen Ausnahmen, mit der Differenzierung bei Praktika, dem Thema Arbeitszeitkonten und Bereitschafts-/Fahrtzeiten sowie den Lohnbestandteilen. Von besonderem Interesse für die SHK-Handwerksbranche ist dabei die Dokumentationspflicht und die Frage, was wie lang aufzuzeichnen ist. Sie zeigte auf, was bei einer Prüfung bereitzuhalten ist und was dabei im Hinblick auf andere Aspekte, die mit dem Mindestlohn direkt nichts zu tun haben, drohen kann (Stichwort: Arbeitszeitgesetz und Pausenzeiten). Abschließend warf die Juris­tin noch einen Blick auf die sogenannte Auftraggeberhaftung beim Einsatz von Subunternehmern, die zum einen mit Bußgeld geahndet werden kann und zum anderen die Haftung des „Generalunternehmers“ für Mindestlohnansprüche der Arbeitnehmer seiner Nachunternehmer zur Folge haben kann.

Nachtragsmanagement – Mehrleistungen richtig organisieren und Zusatzforderungen durchsetzen
Das Nachtragsmanagement selbst ist ein spannendes Thema, macht es sich doch stets unmittelbar im Portemonnaie des Unternehmers bemerkbar. Auch deshalb hatte Peter Schlüter als Organisator der Veranstaltung Rechtsanwalt Goetz Michaelis gebeten, darüber zu referieren, wie SHK-Betriebe Mehrleistungen organisieren und Zusatzforderungen in der Praxis auch durchsetzen können. Anschaulich und anhand von vielen Beispielen erklärte der Praktiker aus Werne, wie man als Unternehmer richtig mit Nachträgen umgeht und wie man dann dafür von seinem Kunden auch die Vergütung bekommt. In diesem Zusammenhang ging es um die Abgrenzung von sogenannten Bau-Ist und Bau-Soll, vom Einheitspreis- zum Pauschalvertrag, um das Mengen- und Massenrisiko und die Frage, was am Ende wirklich „zusätzliche“ Leistungen sind.

Arbeitsrechts-Tipps vom Profi – wichtige Neuerungen und Aktuelles für die Praxis
Schon traditionell wird der Rechtstag mit Ratschlägen und Empfehlungen aus der arbeitsrechtlichen Praxis abgeschlossen. Hans-Rüdiger Soltyszeck aus Düsseldorf versorgte die Teilnehmer in diesem Jahr mit wichtigen Neuerungen und aktuellen Entscheidungen. Der Rechtsanwalt der Kanzlei Burgmer befasste sich mit Weiterbildungskosten für Mitarbeiter, der Verwendung von Mitarbeiterfotos auf der Unternehmenswebseite sowie dem Thema Urlaub bei flexibler Arbeitszeit. Dabei bemühte er sich stets um eine auch für Laien nachvollziehbare rechtliche Einordnung, zeigte anschaulich die jeweilige aktuelle Rechtsprechung auf und gab Tipps für die tägliche Praxis.

Fazit
Die Konzentration auf rechtliche Kernthemen, die für die Praxis von Bedeutung sind, war Leitlinie für die diesjährige Ausgabe des SHK-Rechtstages. Die rege Beteiligung der Teilnehmer, die bei allen Themen über den Tag „am Ball blieben“ zeigt, dass dieses Konzept aufgegangen ist und Referate wie Referenten angekommen sind. Das spornt an für das nächste Mal und so hat man in Düsseldorf bereits 2016 im Blick.

 


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