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Neuer Zuschuss für Investitionen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme

 

Berlin.  Seit 1. September 2017 können gewerbliche Unternehmen über das „KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme“ erstmals einen direkten Zuschuss für ihre Investitionen in Abwärmevermeidung oder -nutzung erhalten. Mit dem Abwärmeprogramm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) technologieoffen Investitionen in die Modernisierung, der Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur besseren Abwärmenutzung.
Zum Hintergrund: Basis der Neuregelung ist die geänderte Förderrichtlinie, die zum 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Erfolgte die Förderung bisher ausschließlich durch Tilgungszuschüsse in Verbindung mit zinsgünstigen KfW-Krediten, haben Unternehmen nun die Wahl: Sie können entweder wie bisher einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Oder sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihrer Investitionsmaßnahme einen direkten Zuschuss von der KfW – ohne Inanspruchnahme eines KfW-Kredits.
Das Energieeffizienzprogramm – Abwärme umfasst meist Maßnahmen zur Prozessoptimierung, zur Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien, zur Dämmung von Anlagen, zur Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess sowie zur Verstromung von Abwärme. Das BMWi bezuschusst Investitionen und zudem die Erstellung eines Abwärmekonzepts mit bis zu 40% der Kosten.
Informationen erteilt das Infocenter der KfW unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5399001.

www.deutschland-machts-effizient.de
www.kfw.de

 


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