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Neue Förderbedingungen für Heizungsanlagen

Das Antragsverfahren im Rahmen des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien ändert sich ab 2018

Die Installation einer Solarthermieanlage im Baubestand wird mit Zuschüssen gefördert. Bild: IWO

 

Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren: Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

Das Marktanreizprogramm (MAP) soll Hausbesitzer und Unternehmen motivieren, in Erneuerbare Energien zu investieren und dazu beitragen, die CO2-Einsparziele der Bundesregierung zu erreichen. Das MAP fördert Investitionen in Heizungsanlagen, die Erneuerbare Ener­gien nutzen, als auch in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Bei kleinen Anlagen für Privatleute liegt die Zuständigkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für große Systeme ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Unterstützt wird primär der Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Ab dem 1. Januar 2018 ist der Förder­antrag grundsätzlich vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags beim BAFA. Für private Interessenten galt bisher, dass der Antrag bis zu neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA gestellt werden konnte.
Für Antragsteller, die den Auftrag zum Beispiel für eine neue Heizung in 2017 erteilt haben, aber die Inbetriebnahme erst 2018 erfolgt, gilt eine Übergangsregelung. Wichtig ist, dass die Inbetriebnahme vertraglich für 2017 vereinbart ist. Sollte dieser Termin ohne Verschulden des Antragstellers nicht eingehalten werden, muss die „Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung“ ausgefüllt und an das BAFA gesendet werden. Das Formular steht auf dem Webportal des BAFA zum Download bereit.

Künftige Förderung von Erneuerbaren Energien im Wärmebereich
Mit der „Förderstrategie Energieeffizienz“ startet die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Beratungs- und Investitionsförderprogramme. Die künftige Energieeffizienzförderung umfasst vier Bereiche: Strom sparen in privaten Haushalten, energieeffiziente Gebäude, Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe und Wärmeinfrastruktur. Für diese Bereiche besteht die Förderung aus aufeinander aufbauenden Modulen: der Beratung, der Einstiegsförderung, der systemischen Förderung und den speziellen Förderlinien. Bei der Einstiegsförderung geht es um die Durchführung von Einzelmaßnahmen, z. B. den Austausch ineffizienter gegen hocheffiziente Produkte und Prozesse oder Komponenten. Systemische Maßnahmen beinhalten ganzheitliche Investitionen, beispielsweise Effizienzhäuser. Innovationsförderprogramme finden sich im Bereich der speziellen Förderlinien. Die Förderstrategie wird momentan schrittweise umgesetzt und soll 2020 abgeschlossen sein.
Neben den Förderprogrammen der KfW und der BAFA gibt es weitere interessante Möglichkeiten, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Einsatz ener­giesparender Maßnahmen zu erhalten. BINE Informationsdienst recherchiert aktuelle Förderprogramme und bietet mit dem Förderkompass Energie eine Datenbank mit umfangreichen Informationen zu den vielfältigen Förderhilfen von EU, Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern an. Der Förderkompass Energie vom BINE Informationsdienst ermöglicht eine komfortable Recherche über alle relevanten Förderprogramme für private, gewerbliche, institutionelle und öffentliche Investoren. Die nutzerfreundliche Oberfläche bündelt die Informationen übersichtlich in einem Fenster.

Quelle: BINE Informationsdienst

www.energiefoerderung.info
www.bafa.de

 


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