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Nachhaltigkeit und Universal Design – mehr als ein Schlagwort! - Trends, Anforderungen und Aufgabe für die Zukunft der Tür- und Torbranche

Der Megatrend zur Energieeinsparung im Zuge der Energiewende hat zwar auch die Tür- und Torbranche erreicht, aber nicht in dem Maße und Umfang wie Fenster- und Fassadenhersteller. Es sind hier auch andere Ansätze gefragt: z.B. optimierte Steuerungskonzepte im Torbereich zur Reduzierung der Lüftungsverluste.

Nachhaltigkeit und Universal Design ergänzen sich gegenseitig mit Schwerpunkt auf dem Produkt.

Bestimmende Faktoren Universal Design (nach: Center for Universal Design at NC State, web: design.ncsu.edu/cud)

 

Bei Betrachtung des Lebenszyklus eines Produkts sind die Einsparungen an Ressourcen während der Nutzung des Gebäudes zwar ein wesentlicher, aber nicht der allein bestimmende Faktor. Dies hat in den vergangenen Jahren geradezu zu einer Explosion von Zertifizierungssystemen geführt. Sie laufen alle unter dem Begriff der Nachhaltigkeit und beurteilen mehr oder weniger umfangreich die ökologische Gesamtbilanz von Gebäuden „von der Wiege bis zur Bahre“.
Somit spielen Faktoren wie die Auswahl geeigneter Materialien mit entsprechenden Herstellverfahren, Rohstoffen/Recyclinganteilen, optimierte Produktionsprozesse, aber auch zusätzliche Faktoren wie Möglichkeiten zur Umrüstung bei Nutzungsänderungen oder ein höherer Mehrwert und Einsparungen durch Standortvorteile eine Rolle. Auch auf europäischer Ebene ist dies erkannt worden: So ist die nachhaltige Nutzung der Ressourcen eine neue wesentliche Eigenschaft der neuen Bauproduktenverordnung.

Neue Bauproduktenverordnung

Die neue Bauproduktenverordnung wurde zum Januar 2011 verabschiedet und ist bereits in Kraft. Sie wird für alle nach einer Eingewöhnungszeit zum Juli 2013 verbindlich. Im Gegensatz zur Bauproduktenrichtlinie handelt es sich dabei um ein europäisches Gesetz, welches unverändert im nationalen Recht abzubilden ist. Wesentliche Elemente der neuen Bauproduktenverordnung sind

  • eine stärkere Verantwortung des Herstellers und höherer Verbraucherschutz,
  • die Verpflichtung zur Leistungserklärung,
  • die Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Produkte,
  • eine Erweiterung der wesentlichen Merkmale mit stärkerer Fokussierung bezüglich Sicherheit (Einbruchhemmung),
  • Umwelt, Hygiene, Gesundheit, Barrierefreiheit und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.

Damit kommen neben den bereits bekannten Leistungsmerkmalen wie z.B. die Verformungsstabilität oder der Brandschutz des Produktes weitere technisch orientierte Merkmale hinzu. Aber auch ein sozio-kulturelles Element tritt in den Vordergrund, nämlich die Frage der einfachen Handhabung und Nutzbarkeit der Produkte. Der Begriff der Barrierefreiheit wird hierbei oft fälschlicherweise mit gehbehinderten Menschen verbunden, d.h. zu stark mit der körperlichen Behinderung allein in Verbindung gebracht.
In der Praxis zeigt sich aber, dass die einfache Nutzung der Produkte über eine möglichst lange Lebensphase mit einer veränderten körperlichen und psychischen Konstitution praktisch jeden trifft. Dies ist eine sozialpolitische Aufgabe, die gelöst werden und in die tägliche Praxis Eingang finden muss. In diesem Rahmen gibt es interessante Denkansätze wie das „Universal Design“.

Internationales Design-Konzept

Universal Design ist ein internationales Design-Konzept, welches Produkte, Geräte, Umgebungen und Systeme derart gestaltet, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weiterer Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind (siehe „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen; erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland“, www.bmas.de).
Auch auf europäischer Ebene gibt es einen ähnlichen Designansatz unter der Überschrift „Design for All“, welcher letztendlich ganz ähnlich die Gestaltung der Produkte für möglichst viele Anwendergruppen ohne spezielle Anpassung in den Vordergrund stellt. Dabei gibt es bereits Industriezweige, welche sich sehr eingehend mit diesem Thema auseinandersetzen, wie Handy- oder Kraftfahrzeughersteller. Es scheint auch für die Tür- und Torbranche besser geeignet als die reine Fokussierung auf die Barrierefreiheit – im Speziellen begrenzt auf die Normenreihe DIN 18040 – und könnte sich als neuer Wertmaßstab zur Beurteilung von Türen und Toren durchsetzen.
Die aktuellen Diskussionen zu Bauproduktenverordnung, Nachhaltigkeit und Universal Design/Barrierefreiheit von Türen, Toren und weiterer Bauelemente bieten neue Chancen, um die Wertigkeit und Bedeutung von Tür und Tor für die Kunden darstellen zu können. Natürlich sind dies zunächst Kriterien und Begriffe, deren Besonderheiten für diese Branche herauszuarbeiten, zu interpretieren und letztendlich für die Praxis umsetzbar zu machen sind.

Autor: Prof. Ulrich Sieberath ist seit Februar 2004 Leiter des ift Rosenheim. Weitere Tätigkeiten: Lehrauftrag an der Fachhochschule Rosenheim, Mitarbeit und Obmannschaft in zahlreichen Normungsausschüssen/Sektorgruppen, Obmann im NA 005-09-01 Spiegelausschuss zu TC33, Obmann von CEN TC33 WG1 Fenster und Türen, Vorsitzender der SG06 (Fenster, Türen, Tore) und SG 06/09 D; Mitglied im Spiegelgremium der Advisory Group of Notified Bodies, Mitglied der Prüfungskommission IHK für vereidigte Sachverständige, Fachbegutachter beim Eidgenössischen Amt für Messwesen (Schweizerische Akkreditierungsstelle) für die Hauptfachgebiete: Bauteilprüfung Fenster/Türen/Fassaden, Materialprüfung Holz/Holzwerkstoffe/Glas, Einbruchprüfung Fenster/Rollläden/Türen/Fassaden/Glas/Beschläge

 


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