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Meisterprüfung – Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe widersprechen

Nicht immer passen die angestrebte Meisterqualifikation und ein bestehendes Arbeitsverhältnis zusammen. Wird deswegen aber ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis durch den Lernwilligen gekündigt, darf die Arbeitsagentur keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld verhängen.

 

Der Weiterbildungsaspekt schließlich verstößt nicht gegen das Interesse der Solidargemeinschaft. Im Gegenteil: Die Qualifikation senkt nicht nur das Risiko zukünftiger Arbeitslosigkeit, sondern erhöht zugleich die Chance auf künftige höhere Beitragsleistungen (Quelle: Sozialgericht Karlsruhe, Az.: S 17 AL 1291/16).

 


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