Mechanisch gut gelüftet
Zentrale Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind unerlässlich bei dichten Bauwerken
Eine gute Gebäudedämmung und dichte Fenster tragen erheblich dazu bei, die Heizkosten möglichst niedrig zu halten. Noch immer wird hierbei allzu oft außer Acht gelassen, dass verbrauchte und feuchte Luft nicht mehr auf natürlichem Wege aus dem Haus entweichen kann. Der Einsatz von Systemen zur kontrollierten Wohnungslüftung bedeutet, dass ein planmäßiger Luftaustausch in einer auslegungstechnisch definierten Menge erfolgt, um in luftdichten Gebäuden den geforderten Luftwechsel sicherzustellen. Vorrangige Ziele sind eine optimale Raumlufthygiene und der Erhalt der Bausubstanz.
Zunehmend werden bestehende Gebäude in der Weise energetisch saniert, dass sie anschließend die Anforderungen der EnEV erfüllen oder sogar unterschreiten. Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) beschreibt als Aufgabenstellung, dass neue und sanierte Gebäude ein hygienisch einwandfreies Raumklima bereitstellen sollen [1]. Die Nutzer würden eine gute Raumluftqualität und thermische Behaglichkeit erwarten. Beides ließe sich mit einem Wohnungslüftungssystem neben den Mindestanforderungen des Bautenschutzes mit folgenden Kriterien erfüllen:
Gute Luftqualität (Außenluftvolumenstrom, Luftfilterung):
- CO2- und Feuchteabfuhr,
- Beseitigung von Geruchsstoffen,
- Abfuhr von Verunreinigungen aus Einrichtungsgegenständen und Baumaterialien,
- Filterung von Verunreinigungen und Allergenen aus der Außenluft.
- Thermische und akustische Behaglichkeit:
- Raumlufttemperaturen,
- Vermeidung von Zugluft,
- Schallschutz.
EnEV und Förderprogramm-Richtlinien empfehlen KWL
In der Energieeinsparverordnung 2009 wurde erstmals für Wohngebäude ein Lüftungssystem für die Ausstattung im Referenzfall vorgesehen [1]. Dies wird in der EnEV damit begründet, dass aufgrund der energetisch begründeten Anforderung zur Luftdichtigkeit ein ausreichender Außenluftwechsel durch Fugenlüftung nicht mehr sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund berücksichtigen auch die KfW-Förderprogramme für die energetische Modernisierung die kontrollierte Wohnungslüftung als eine wichtige Technologie zur Energieeinsparung. So werden im Ergebnis nicht nur die Wärmeverluste auf das gewünschte bzw. vorgegebene Niveau eingedämmt, sondern auch Wohngesundheit und Raumlufthygiene mit Bestandteil der Maßnahmen werden. So empfehlen z.B. die Technischen Mindestanforderungen des Programms Energieeffizient Bauen (KfW Programm-Nr. 153) die Kombinationen mit einer kontrollierten Lüftung; als Voraussetzung gilt ein Wärmerückgewinnungsgrad aus der Abluft von mehr als 80% [2].
Luftdichte Gebäude sind nun mal dicht
Für Neubauvorhaben ist generell ein Lüftungskonzept gefordert. Bei einer geplanten energetischen Modernisierung ist dann ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn
- im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche luftdicht ausgeführt wird,
- im Mehrfamilienwohngebäude mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden.
Ein allgemeiner Grundsatz lautet: Lüftungstechnische Maßnahmen werden dann erforderlich, wenn der zum Feuchteschutz notwendige Luftvolumenstrom nicht durch Infiltration – also durch bautechnisch nicht vermeidbare Undichtheiten in der Gebäudehülle – ausgeglichen werden kann. Allein schon beim Austausch der Fenster gegen Wärmeschutzverglasung und Erneuerung der Hauseingangstüren ergibt sich in den meisten Fällen eine Gebäudedichtheit, die Lüftungsmaßnahmen erfordert.
Selbst wenn in einem nach den Vorgaben der EnEV errichteten oder sanierten Gebäude sechs- bis achtmal täglich gelüftet würde, um den notwendigen Luftaustausch sicherzustellen – mit jedem Öffnen der Fenster entweicht auch wieder teuer bezahlte Wärmeenergie ungehindert nach draußen. Damit dient die kontrollierte Wohnungslüftung noch einem anderen, angesichts weiter steigender Energiekosten gewichtigen Aspekt. Die aktuell verfügbaren Systeme gewinnen teilweise mehr als 90% der Heizwärme zurück, die in der verbrauchten Raumluft als nutzbare Energie vorhanden ist.
Installationsfreundliche Luftverteilung
Das Kanalnetz zwischen Gerät und Luftverteilern besteht bei den meisten Systemen aus marktüblichen Spiralfalzrohren aus verzinktem Stahlblech mit den entsprechenden Formteilen. Die Anbindung an die Zuluft- und Abluftventile erfordert dagegen ein Luftverteilsystem, das beispielsweise auch innerhalb des Fußbodenaufbaus problemlos verlegt werden kann und somit eine entsprechend niedrige Aufbauhöhe aufweisen muss. Das „flache“ Kanalnetz besteht aus Leitungen aus verzinktem Stahlblech, aus Kunststoff-Flachkanälen oder flexiblen runden Lüftungsleitungen und kann so innerhalb der Ausgleichsdämmung über dem Rohboden in die Estrichkonstruktion integriert werden. Dadurch wird es bei entsprechender Aufbauhöhe z.B. möglich, oberhalb der Lüftungsebene eine Flächenheizung zu verlegen und anschließend den Gesamtaufbau mit einem Heizestrich zu überdecken. Ein Teil der am Markt verfügbaren KWL-Systeme ist speziell für diesen Anwendungsbereich konzipiert.
Literatur:
[1] Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK), Hintergrundbericht „Wohnungslüftungsanlagen“; Presseinformation vom 14.12.2012; www.fgk.de
[2] KfW, Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen (153), Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen zur Berechnung für den Neubau zum KfW-Effizienzhaus 40, 55 (inklusive Passivhaus) und 70; Stand: 04/2012