Werbung

Mahlzeiten – Lohnsteuerliche Behandlung im neuen Jahr

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten.

 

Der Wert für Mahlzeiten, die ab 2018 gewährt werden, beträgt
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 Euro (2017: 3,17 Euro)
b) für ein Frühstück 1,73 Euro (2017: 1,70 Euro)
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: