Werbung

Lüftung in Shisha-Bars zwingend erforderlich

Shisha-Bars sind gerade bei jungen Leuten beliebt.

 

Bei unzureichender Lüftung des Innenraums drohen aber gesundheitliche Gefahren. Deshalb haben Forscher der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) nun einen Mindestwert ermittelt, den Lüftungsanlagen in Sisha-Bars erfüllen müssen. Damit könne der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (35 mg/m³ Luft) eingehalten werden.
Pro Stunde und brennender Wasserpfeife müssen mindestens 130 m³ durch Frischluft ersetzt werden. Die Lüftung über offene Fenster und Türen reiche in der Regel nicht aus, betonen die Forscher.
Hintergrund: Die glühenden Kohlen von Shishas erzeugen Kohlenmonoxid. Das Gas ist geruchlos und giftig. Kohlenmonoxid bedeutet Lebensgefahr für Personal und Gäste, denn das Gas beeinträchtigt oder unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Die Folge sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Atemlähmung.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: