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Künstlersozialabgabe – Beitragssatz sinkt ab 2017

Ab dem Jahr 2017 sinkt der Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe von derzeit 5,2 auf dann 4,8%. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

 

Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30%), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert (Quelle: www.bmas.de).

 


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