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Kündigung – Bedrohung ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Unmut über den Chef – das kommt vor. Indes sollten (auch) Mitarbeiter ihrer Verärgerung überlegt und argumentativ, nicht aber aggressiv, Luft machen.

 

Eine telefonisch ausgesprochene Morddrohung gegen den Vorgesetzten jedenfalls ist ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Die Schwere der Pflichtverletzung macht eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Eine Weiterbeschäftigung war im entschiedenen Fall unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles unzumutbar (Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 7 Ca 415/15).

 


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