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Konsequenzen bei Nichtbeachtung der technischen Regeln

Anerkannte Regeln der Technik sind keine Erfindung der Neuzeit. Bereits vor über 200 Jahren findet sich ein Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik im preußischen allgemeinen Landrecht. Seit dieser Zeit ist der Begriff Bestandteil der Deutschen Gesetzessprache. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff der anerkannten Regeln der Technik? Und können Haftungsfolgen bei Nichtbeachtung, bei Änderung oder bei fehlenden Regeln der Technik entstehen? Der Beitrag soll auf diese und weitere Haftungsfragen eine Antwort geben.

 

RA Dr. Hans-Michael Dimanski

Anerkannte Regeln der Technik sind keine Erfindung der Neuzeit. Bereits vor über 200 Jahren findet sich ein Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik im preußischen allgemeinen Landrecht. Seit dieser Zeit ist der Begriff Bestandteil der Deutschen Gesetzessprache. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff der anerkannten Regeln der Technik? Und können Haftungsfolgen bei Nichtbeachtung, bei Änderung oder bei fehlenden Regeln der Technik entstehen? Der Beitrag soll auf diese und weitere Haftungsfragen eine Antwort geben.

Eine gesetzliche Definition des Begriffes "anerkannte Regeln der Technik" gibt es nicht. Dennoch hat der Begriff insbesondere im privaten Baurecht eine weitreichende Bedeutung erlangt. Sowohl in Klauselsammlungen (wie der VOB/B) als auch direkt im Gesetzestext wird auf anerkannte Regeln der Technik Bezug genommen. Mitunter werden diese Regeln auch mit "Regeln der Baukunst" umschrieben. Aufgeteilt in eine Hierarchie ist die nächste Stufe nach den anerkannten Regeln der Technik der "Stand der Technik", gefolgt von dem "Stand von Wissenschaft und Technik".

 


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