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Ist die Lüftung über das Fenster auf Grundlage von Raumluftkennwerten ausreichend?

Ein Wohngebäude, das heute im Rahmen der EnEV (Energieeinsparverordnung) errichtet oder umgebaut wird, muss luftundurchlässig sein. Es heißt aber auch in demselben Werk, dass ein ausreichender Mindestluftwechsel sichergestellt werden muss. Um diesen scheinbaren Widerspruch aufzulösen, bieten sich zwei grundsätzliche Alternativen an: Entweder übernimmt der Bewohner die Lüftung selbst, indem er – nach Bedarf – seine Fenster öffnet und wieder schließt. Sein Lüftungsverhalten basiert auf Gewohnheiten, z.B. morgens, oder nach seinem Empfinden, wenn er also anhand von Gerüchen meint, lüften zu müssen.

 

Doch der Mensch ist nicht mit so feinen Sensoren ausgerüstet, um sicher sagen zu können, ob z.B. der CO2-Gehalt noch unter dem empfohlenen Grenzwert liegt oder ob gelüftet werden sollte. Hier bieten sich Messinstrumente an. Das Unternehmen Klimagriff GmbH aus Solingen hat einen Fenstergriff herausgebracht, der relevante Raumkennwerte erfasst. Auf ihren Grundlagen zeigt der Fenstergriff über Leuchtdioden dem Nutzer an, ob eine Lüftung des Raumes notwendig ist, ob das Fenster geschlossen oder ob der Raum beheizt werden sollte.
Eine andere Alternative ist die Installation einer Anlage zur kontrollierten Wohnungslüftung. Sie stellt – ohne dass der Nutzer eingreifen muss – den Luftaustausch und damit eine für die Bewohner einwandfreie Lufthygiene sicher. Und das 24 Stunden am Tag. Kann ein Messinstrument in einem Fenstergriff da mithalten?

Die Fälle häufen sich, Schimmel und erhöhte Raumluftemissionen sind an der Tagesordnung. Die Ursache: das notwendige luftdichte Bauen im Zuge der Energieeinsparverordnung. Der natürliche Luftwechsel in älteren Gebäuden sorgte für einen kontinuierlichen Luftaustausch, Schimmel und Schadstoffbelastung waren nur selten ein Problem.
Aufgrund der erheblichen Reduzierung des natürlichen Luftwechsels, z.B. im Zuge einer Sanierungsmaßnahme, kann man hier je nach Gebäudetyp und Ausführung von einem Faktor von 1:5 ausgehen. Hierdurch wird richtiges Lüften durch zusätzliche Fensterlüftung immer wichtiger.  
Die DIN 1946-6 hat sich im Mai 2009 der Sache angenommen und berücksichtigt im Wesentlichen drei Lüftungsarten:

  • die nutzerunabhängige Lüftung zum Gebäudeschutz (Vermeidung von Gebäudeschäden u.a. Schimmel),
  • die hygienische Lüftung,
  • die Spitzenlast-Lüftung (nach Duschen, Waschen, Kochen).

Bevor die Frage beantwortet werden kann, ob die Fensterlüftung auf Grundlage der Raumluftkennwerte ausreichend ist, sollten wir zunächst einmal die Anwendungsfälle definieren und unterscheiden.

1. öffentliche Gebäude

2. Arbeitsstätten

3. Wohnimmobilien

Bei öffentliche Gebäuden und Arbeitsstätten muss klar gesagt werden, dass hier nur sehr bedingt die freie Fensterlüftung zum Ziel führt. Zu viele wechselnde Bedingungen und Störeinflüsse würden die Nutzer bei ihrer Lüftungsaufgabe überfordern, auch wenn entsprechende Raumluftkennwerte zur Verfügung stehen.
Im privaten Bereich, also in der Wohn­immobilie, sieht die Sache dagegen ganz anders aus. Hier ist Nutzung vorwiegend konstant. Die Objekte werden in der Regel immer zum gleichen Zweck genutzt, die Bewohner haben einen gleichbleibenden Nutzungsrhythmus.
Somit kommen für den privaten Immobilienbereich folgende sinnvolle Raumluftkennwerte infrage: Temperatur, Feuchtigkeit, CO2, Luftwechsel. Berücksichtigt man nun auch die Parameter Raumvolumen, Baustandart, Übergabe des Heizsys­tems, Fenstergröße, Lage der Immobilie, Anzahl der Nutzer – diese Parameter dienen zur Berechnung des erforderlichen Luftvolumenstroms nach DIN 1946-6 –, kann dem Nutzer eine sinnvolle Lüftungsvorhersage über Art und Dauer der Lüftung berechnet und signalisiert werden. Diese Aufgabe bei der Fensterlüftung kann aktuell nur der Klimagriff übernehmen. Er speichert die entsprechenden Parameter, berechnet und signalisiert die erforderliche Lüftung.
Aufgrund der fehlenden menschlichen Sensorik für Feuchtigkeit und CO2 ist es für den Nutzer umso wichtiger, diese technische Unterstützung zu nutzen. Zumal das Lüften hierdurch zeitlich optiert erfolgen kann.
Wir haben in Deutschland und vielen Teilen Europas in der Regel Dreh-Kipp-Fenster, die sehr unterschiedlich genutzt bzw. auch durch „Dauer-Kipp-Lüften“ missbraucht werden. Die Nutzer müssen das Lüften neu lernen und brauchen hierzu entsprechende Raumluftkennwerte und Vorhersagen.
Der Öffnungszustand des Fensters muss auch zukünftig in der Anlagentechnik mit berücksichtigt werden, da richtiges Heizen ebenfalls notwendiger Bestandteil des Lüftens ist. Hier kann zukünftig der Klimagriff, der eine Fensterpositionserkennung hat, entsprechende Informationen an die Anlagentechnik übergeben, um diese optimierter zu betreiben.
Fazit: Bei richtigem Lüften über das Fens­ter und unter Berücksichtigung der Raumluftkennwerte, ist die freie Lüftung ausreichend und entspricht dem menschlichen Naturell.


Ein Wohngebäude, das heute im Rahmen der EnEV (Energieeinsparverordnung) errichtet oder umgebaut wird, muss luftundurchlässig sein. Es heißt aber auch in demselben Werk, dass ein ausreichender Mindestluftwechsel sichergestellt werden muss. Um diesen scheinbaren Widerspruch aufzulösen, bieten sich zwei grundsätzliche Alternativen an: Entweder übernimmt der Bewohner die Lüftung selbst, indem er – nach Bedarf – seine Fenster öffnet und wieder schließt. Sein Lüftungsverhalten basiert auf Gewohnheiten, z.B. morgens, oder nach seinem Empfinden, wenn er also anhand von Gerüchen meint, lüften zu müssen.
Doch der Mensch ist nicht mit so feinen Sensoren ausgerüstet, um sicher sagen zu können, ob z.B. der CO2-Gehalt noch unter dem empfohlenen Grenzwert liegt oder ob gelüftet werden sollte. Hier bieten sich Messinstrumente an. Das Unternehmen Klimagriff GmbH aus Solingen hat einen Fenstergriff herausgebracht, der relevante Raumkennwerte erfasst. Auf ihren Grundlagen zeigt der Fenstergriff über Leuchtdioden dem Nutzer an, ob eine Lüftung des Raumes notwendig ist, ob das Fenster geschlossen oder ob der Raum beheizt werden sollte.
Eine andere Alternative ist die Installation einer Anlage zur kontrollierten Wohnungslüftung. Sie stellt – ohne dass der Nutzer eingreifen muss - den Luftaustausch und damit eine für die Bewohner einwandfreie Lufthygiene sicher. Und das 24 Stunden am Tag. Kann ein Messinstrument in einem Fenstergriff da mithalten?

Handlungsgrundlage für die EnEV (Ener­gieeinsparverordnung) sind die Themen
Energieeffizienz und -einsparung. Mittlerweile sind die für Sanierung und Neubau verwendeten Materialien hocheffizient. Aufgrund der dichten Bauweise geht Wärme größtenteils nur noch über die Lüftungswärme verloren – und zwar mehr als 60%. Diese Wärme über die Fenster ungenutzt verpuffen zu lassen, kann angesichts der steigenden Energiepreise nicht gewollt sein.
Nur eine kontrollierte Wohnraumlüftung verfügt über eine Wärmerückgewinnung. Mit ihr werden die Lüftungsverluste zu einem großen Teil aufgefangen. Denn laut einer Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) lassen sich bei einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Einsparungen von mehr als 60% beim Lüftungsverlust realisieren. Bei der Nutzung von Messampeln auf Fens­tergriffen suggerieren die Hersteller Einsparpotenziale von ungefähr 15%. Da die Lüftung dabei aber nutzerabhängig erfolgt, kann sich dieses Einsparpotenzial nur auf diejenigen Personen beziehen, die in der Vergangenheit ihr Fenster dauerhaft geöffnet hatten. Ansonsten bleibt dieses Potenzial realistisch nicht haltbar.
Die Fensterlüftung mittels einer Anzeige auf dem Fenstergriff ist als lüftungstechnische Maßnahme im Sinne der DIN 1946 Teil 6 nicht anwendbar. Die Fensterlüftung ist, wenn überhaupt noch notwendig, nur zur Unterstützung lüftungstechnischer Maßnahmen heranzuziehen. Selbst wenn die Messampel auf dem Fens­tergriff die nach Norm geforderten Windsituationen, die Gebäudehöhe, die Dichtheitsklasse und die Anforderungen zum Wärmeschutz unter gebäudespezifischen Aspekten berücksichtigt, ist hier die Anwesenheit der Nutzer erforderlich. Die erforderliche Lüftung zum Feuchteschutz und auch die reduzierte Lüftung müssen laut der DIN 1946 Teil 6 auch bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers ständig gewährleistet sein. Da hilft auch kein optisches und akustisches Warnsignal.
Es ist unvernünftig, auf eine solche Messampel als vollwertige Lösung zu setzen, da Fensterlüftung nur auf Basis von Windlasten und Temperaturdifferenzen funktioniert. Im notwendigen Lüftungskonzept muss der erforderliche Luftwechsel planerisch berechnet und nachgewiesen werden, was auf dieser Datenbasis nicht umsetzbar ist.
Weiterer Nachteil: Eine Lüftung über Fenster muss zwingend über zwei Fassadenseiten angelegt sein. Sonst ist eine Querlüftung, also der reelle Luftaustausch, gar nicht möglich.
Generell ist bei der Installation eines Wohnraumlüftungssystems darauf zu achten, dass die Zulufträume wie Wohn-,
Schlaf- oder Kinderzimmer mit frischer Luft versorgt werden. Hingegen hat die Entsorgung der verbrauchten Luft über Ablufträume wie Bad, WC oder Küche zu erfolgen. Diese Unterteilung ist bei Fensterlüftung nur bei passender Windrichtung sicherzustellen.
Insbesondere Allergiker sollten von der Fensterlüftung die Finger lassen. Denn die Luft gelangt ungefiltert in den Wohnraum. Bei einer Wohnraumlüftung sind Filter Standard. Sie verbessern die Luftqualität und halten Pollen sowie sonstige Allergene und Feinstaubpartikel draußen.
Richtig absurd wird es, wenn man den Parameter Schall- und Einbruchschutz hinzuzieht. Denn durch gekippte Fensterflügel, sei es auch nur über einen definierten Zeitraum, werden Schallschutzfenster überflüssig. Und aus Sicht der Versicherer birgt ein offenes Fenster beim Einbruchschutz schwer kalkulierbare Risiken.
Fazit: Die Fensterlüftung mittels Messampel auf dem Fenstergriff kann die Anforderungen an heutige Wohngebäude und das Nutzerverhalten, unabhängig ob Neubau oder Sanierung, nur unzureichend erfüllen und birgt planerisch schwer kalkulierbare Risiken. Damit ist sie keine Alternative zu einer kontrollierten Wohnraumlüftung.

 


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