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Ist Dämmen Pflicht oder nicht?

Anbindeleitungen zu Fußbodenheizungen

Erzeugung, Verteilung, Abgabe – das sind die drei klassischen Stationen der Wärme vom Heizkessel bis zum Heizkörper bzw. der Flächenheizung.

Die drei Teil­bereiche der Wärme­verteilungsanlage nach DIN V 18599: Verteilleitungen LV, Steigestrang LS und Anbindeleitung LA.

Bei einer Vorlauf- bzw. Oberflächentemperatur des Heizrohrs ohne Schutzrohr von 50 °C stellt sich mit Schutzrohr eine wesentlich niedrigere Vorlauftemperatur von 35 °C ein.

Bei einem klassischen Fußbodenheizungssystem in Nassestrichbauweise bleibt für eine ggf. nötige Dämmung noch genug Spielraum.

Bei Flächenheizungssystemen der Bauart B kann eine Dämmung je nach eingesetztem System nur schwer realisiert werden.

Solche Sonderkonstruktionen, die besonders in der Sanierung zum Einsatz kommen, punkten zwar durch einen extrem geringen Fußbodenaufbau, bieten jedoch aus diesem Grund auch keine Möglichkeit zur Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen.

Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen (BVF) hat ein Positionspapier zur Problematik der Dämmung von Anbindeleitungen bei Warmwasser-Fußbodenheizungen veröffentlicht. Es steht unter www.flaechenheizung.de als PDF zum Download zur Verfügung.

 

Die neue EnEV 2014 ruft in einigen Bereichen bei Planern und Fachhandwerkern noch berechtigte Fragen hervor. Hierzu zählt auch, ob durchlaufende Zuleitungen zu Fußbodenheizungskreisen zu dämmen sind oder nicht. Ein grundsätzliches „Ja“ oder „Nein“ wäre hier zu kurz gedacht, sind doch einige unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Um welche es sich handelt und wie die Beteiligten darauf reagieren können, zeigt dieser Beitrag. Da selbst die Begrifflichkeit „Anbindeleitungen“ häufig zu Fehlinterpretationen führt, wurden sie hier neu definiert als „durchlaufende Zuleitungen“ (dlZ).

Erzeugung, Verteilung, Abgabe – das sind die drei klassischen Stationen der Wärme vom Heizkessel bis zur Flächenheizung. Die genaue Abgrenzung ist wichtig, denn danach ist zu entscheiden, ob der § 14 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) greift oder nicht. Dort ist ausschließlich von „Verteilungseinrichtungen“ die Rede. Dieser Bereich endet jedoch mit dem Anschluss der Rohrleitungen an den Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung. Somit unterliegen die durchlaufenden Zuleitungen nicht dem genannten Paragrafen, da sie bereits zur Sektion „Wärmeabgabe“ zählen. Sie brauchen daher nicht zwangsläufig gedämmt zu werden. Dies ist auch dadurch zu begründen, dass sie bei der Berechnung der Fußbodenheizung bereits den einzelnen Heizkreisen zugeordnet werden. Zudem befinden sie sich hinter einem Absperrorgan, dem Ventil mit Stell­antrieb, welches über einen zugehörigen Raumthermostat geregelt wird.
Auch die DIN V 18599 Teil 5 zur „Ener­getischen Bewertung von Gebäuden“ grenzt die drei Bereiche der Wärmeverteilungsanlage deutlich ab in:

  • Verteilleitungen (horizontal verlaufende Rohrleitungen zur Wärmeverteilung vom Wärmeerzeuger bis zu den vertikal verlaufenden Steigesträngen),
  • Steigestrang (vertikal verlaufende Rohrleitungen zur Wärmeverteilung ggf. bis zum Kleinstverteiler),
  • Anbindeleitung (absperrbare Anbindeleitungen bis zu den Heizkörpern, also ab dem zentralen Verteil- und Sammelpunkt).

In Bezug auf Flächenheizungen kann dies so interpretiert werden, dass der Bereich bis zum Verteiler gemeint ist – denn danach beginnen die einzeln absperrbaren Heizkreise mit den durchlaufenden Zuleitungen. Darüber hinaus verweist die DIN V 18599 Teil 5 explizit darauf, dass bei Fußbodenheizungsanlagen die Anbindeleitungen entfallen.

Einfluss auf die Raumlufttemperatur
Unweigerlich jedoch führen durchlaufende Zuleitungen zur Wärmeabgabe an den Raum, da sie sich nicht einfach durch Raumthermostate abschalten bzw. regeln lassen. Deshalb muss deren Wärmeabgabe bereits während der Planung der Flächenheizung berücksichtigt werden. Dies ist vor allem wichtig, da die EnEV 2014 im § 14 Absatz 2 fordert, dass die Wärmezufuhr in Räumen mit mehr als 6 m² Größe einzeln zu regeln sein muss. Diese Regelbarkeit kann unter Umständen durch durchlaufende Zuleitungen beeinträch-
tigt werden.
Aber auch Räume < 6 m² dürfen nicht überheizen oder für die beabsichtigte Nutzung unbrauchbar werden. Daher ist auch hier die Wärmeabgabe zu prüfen und ggf. so zu begrenzen, dass dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nichts im Wege steht. Besonders im direkten Bereich des Verteilers ist der Verlegeabstand der wärmeabgebenden Rohre zwangsläufig geringer als in den Räumen selbst. Durch diese Konzentration auf engstem Raum entsteht unweigerlich eine höhere Oberflächentemperatur und evtl. eine höhere Raumtemperatur.
Die Frage, wann die ideale Raumlufttemperatur vorherrscht, ist nicht nur Empfindungssache. Entsprechend der DIN EN 12831 gibt es Normtemperaturen für Räume in Wohngebäuden: 20 °C in Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer, 24 °C im Bad und 15 °C in Treppenhäusern oder Fluren. Diese Werte jedoch lassen sich in der Praxis nur schwer einhalten, z. B. aufgrund der heutzutage dichten Gebäudehüllen oder wegen bestehender Luftverbünde zwischen den Räumen. Dies sollte bereits im Vorhinein individuell im Gespräch mit dem Bauherrn geklärt werden, auch um späteren Beschwerden oder Haftungsansprüchen vorzubeugen.

Berechnung der Wärmeleistung
Im Vorhinein muss bekannt sein, von welcher Wärmeleistung bei den betreffenden Anbindeleitungen ausgegangen werden kann. Ihre Berechnung erfolgt nach den Grundlagen der DIN EN 1264. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nie alle Heizkreise zeitgleich betrieben werden, sondern zeitlich versetzt. Es geben also nicht immer alle durchlaufenden Zuleitungen gleichzeitig Wärme ab. Hier geht man von einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,5 aus, d. h. es fließen lediglich 50 % der möglichen Wärmeabgabeleistung der Anbindeleitungen in die Berechnung ein. Dadurch steigt die spezifische Heizleistung, die durch die Flächenheizung mit einem eigenen Heizkreis in dem durchlaufenden Raum erbracht werden muss, an.
Darüber hinaus darf jedoch die Summe der Zuleitungslängen – bestehend aus Vor- und Rücklaufleitungen – ein Drittel der Gesamtrohrlänge des Heizkreises im durchlaufenden Raum nicht überschreiten, da ansonsten die Regelbarkeit der Raumlufttemperatur nicht mehr gegeben ist. Um die Fläche mit durchlaufenden Zuleitungen möglichst klein zu halten, ist ein Verlegeabstand von 50 mm – sofern systembedingt möglich – einzuhalten.
Um den Anforderungen von EnEV und Bauherr in puncto Regelbarkeit und bestimmungsgemäßem Gebrauch gerecht zu werden, können bereits bei der Planung der Flächenheizung erste Maßnahmen getroffen werden, zum Beispiel durch

  • die Wahl des optimalen Standorts für den Heizkreisverteiler,
  • die Verringerung durchlaufender Zuleitungen,
  • das Splitten der benötigten Heizkreise auf mehrere Verteiler, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden,
  • größere Rohrdimensionen,
  • oder ggf. auch die Verringerung der Wärmeabgabe durch geeignete Dämmmaßnahmen.

Dämmung von Zuleitungen bei verschiedenen Fußbodenheizungssys­temen
Je nach Art des Flächenheizungssys­tems kann sich die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen unterschiedlich gestalten. Bei Fußbodenheizungen der Bauart A, also mit Nassestrich, lässt sich eine Dämmung äußerst simpel realisieren und auch rechnerisch nachweisen. So können beispielsweise gewellte Schutzrohre, die auf die Zuleitungen gezogen werden, die Wärmeabgabe bereits deutlich reduzieren. Durch die ruhende Luftschicht von ca.
2 mm, die zwischen dem wasserführenden Heizungsrohr und dem Wellrohr entsteht, ist eine Dämmung um etwa 40 % gegenüber den ungedämmten Zuleitungen nachweisbar.
Bei Fußbodenheizungen der Bauart B, den Systemen mit Trockenestrichaufbau, ist die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen schwieriger zu realisieren, da die Trockenestrichplatten bzw. alternativen Lastverteilplatten meist lediglich 2 bis 2,5 cm dick sind. Für Dämmmaßnahmen bleibt daher nur wenig Spielraum. Möglich ist es jedoch, bei der Installation der Flächenheizung an einigen Stellen auf die sonst einzusetzenden Wärmeleitbleche zu verzichten. So wird die Wärmequerverteilung und -abgabe stark reduziert. Darüber hinaus lässt sich – sofern oberhalb der Zuleitungen noch Platz vorhanden ist – die Wärmeabgabe der durchlaufenden Zuleitungen durch aufgeklebte Dämmbänder weiter reduzieren. Jedoch ist es bei Flächenheizungen der Bauart B nicht möglich, die Wärmeabgabe der durchlaufenden Zuleitungen vollständig zu unterbinden.
Bei Sonderkonstruktionen mit besonders dünnschichtigem Bodenaufbau, wie sie beispielsweise häufig in der Sanierung von Bestandsgebäuden zum Einsatz kommen, ist eine Reduzierung der Wärmeabgabe von durchlaufenden Zuleitungen nicht realisierbar. Gerade hier sollten bereits im Vorhinein die bereits genannten, benötig­ten Maßnahmen getroffen werden, um die Regelbarkeit der Raumwärme zu gewährleisten bzw. eine Überheizung zu vermeiden.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Bernd Quiel, Obmann des Arbeitskreises Technik beim Bundesverband Flächenheizung und Flächenkühlung (BVF)

Bilder: BVF, Hagen

 


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