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Investitionsabzugsbetrag – Gewinngrenze ist verfassungsgemäß

Die Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag von 100.000 Euro bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ist verfassungsgemäß.

 

Die Festlegung einer starren Gewinngrenze ist nicht willkürlich, denn der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, bei Subventionsnormen wie § 7g EStG im Übergangsbereich von Wertgrenzen eine Staffelung zur Abmilderung von Härten vorzusehen. Die vorübergehende Anhebung der Gewinngrenze auf 200.000 Euro in den Jahren 2009 und 2010 sowie die erneute Absenkung auf 100.000 Euro ab 2011 stellt eine zeitlich befris­tete Reaktion auf die weltweite Konjunkturabschwächung dar, mit der der Gesetzgeber in verfassungsmäßiger Weise von seinem Gestaltungsspielraum Gebrauch machte (Quelle: Finanzgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 K 37/16).

 


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