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Heizungsmodernisierung: KfW-Zuschuss für Brennwerttechnik

Hamburg. Die Heizungsmodernisierung auf Brennwerttechnik und andere Einzelmaßnahmen zum Energiesparen werden ab 1. März wieder staatlich gefördert. Im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" gibt es 5% Investitionszuschuss - maximal 2500 Euro. Bei Kosten von beispielsweise 8000 Euro für ein Öl-Brennwertgerät einschließlich Installation können Modernisierer also 400 Euro von der KfW-Förderbank einkalkulieren.

Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung werden von der KfW-Förderbank wieder bezuschusst. Dazu zählt auch die Heizungserneuerung auf Brennwerttechnik.

 

Alternativ kann die neue Brennwertheizung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden.

Voraussetzung für den KfW-Investitionszuschuss: Der Fachhandwerker muss die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen. Beispielsweise dürfen nur Hocheffizienzpumpen eingebaut werden. Außerdem muss geprüft werden, ob die vorhandenen Heizkörper für den dauerhaften Betrieb von Brennwerttechnik geeignet sind. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW beantragt werden. Förderfähig sind auch begleitende Arbeiten. Dazu zählen unter anderem die Schornsteinanpassung, die vorgeschriebene Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie die Installation einer Solarwärmeanlage oder eines Pufferspeichers.

Wird ein neues Brennwertgerät mit einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung kombiniert, können zusätzlich Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Anspruch genommen werden. Für eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung gibt es aus dem MAP 90 Euro/m²Kollektorfläche. Der entsprechende Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die förderfähige Investitionssume für die KfW ergibt sich aus den Gesamtkosten für die neue Öl-Solar-Heizung abzüglich der Kosten für die Solaranlage.

Wie hoch die kombinierte Förderung ausfallen kann, verdeutlicht ein Rechenbeispiel. Die Gesamtkosten für ein Öl-Brennwertgerät mit einer 12 m² großen Solarwärmeanlage zur Heizungsunterstützung liegen beispielsweise bei 15.000 Euro. Die Solaranlage schlägt mit etwa 6000 Euro zu Buche. Dann bleibt für die KfW eine förderfähige Summe von 9000 Euro, das ergibt einen KfW-Zuschuss von 450 Euro. Hinzu kommen in diesem Fall 1080 Euro aus dem MAP-Fördertopf für Solaranlagen.

Wer eine Solaranlage nur zur Warmwasserbereitung gleichzeitig mit einem neuen Öl-Brennwertgerät einbauen lässt, kann die gesamte Maßnahme über die KFW fördern lassen. Bei einer Gesamtinvestition von beispielsweise 12000 Euro liegt der Förderbetrag bei 600 Euro.

Eine individuelle Übersicht aller in Frage kommenden Förderprogramme finden Modernisierungsinteressenten unter www.oelheizung.info/foerderung.

www.iwo.de

 


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