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Handwerkerleistungen – Versicherungszahlung mindert Steuerermäßigung

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen.

 

Auf Antrag lässt sich damit die Einkommensteuer um 20 Prozent, höchstens aber um 1.200 Euro pro Jahr mindern. Die Steuerermäßigung indes setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. Daran fehlt es, wenn ein Versicherungsunternehmen zur Regulierung eines Schadens die Handwerkerkosten (ggf. auch nur teilweise) erstattet (Quelle: Finanzgericht Münster, Az.: 13 K 136/15 E).

 


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