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Grundlegende Änderungen - Zur Neuausrichtung des Reisekostenrechts ab 2008

Durch die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 kommt es zu grundlegenden Änderungen im bisherigen Reisekostenrecht. An der seit Jahrzehnten bestehenden Differenzierung nach Dienstreise, Fahrt- und Einsatzwechseltätigkeit wird künftig nicht mehr festgehalten. Die verschiedenen Arten der Auswärtstätigkeit werden mit Wirkung vom 1.1.2008 unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst. Im Zuge dieser Vereinheitlichung werden auch einige Regelungen abgeschafft, wie z.B. die bisher für die Erstattung von Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit zu beachtende 30-km-Grenze.

 

Durch die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 kommt es zu grundlegenden Änderungen im bisherigen Reisekostenrecht. An der seit Jahrzehnten bestehenden Differenzierung nach Dienstreise, Fahrt- und Einsatzwechseltätigkeit wird künftig nicht mehr festgehalten. Die verschiedenen Arten der Auswärtstätigkeit werden mit Wirkung vom 1.1.2008 unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst. Im Zuge dieser Vereinheitlichung werden auch einige Regelungen abgeschafft, wie z.B. die bisher für die Erstattung von Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit zu beachtende 30-km-Grenze.

Das Reisekostenrecht unterlag bisher den ständigen Änderungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Kennzeichnend waren eine Fülle von Einzelregelungen und Sondertatbestände, die in ihrer Gesamtheit kaum mehr zu überblicken waren. Insbesondere die Unterscheidung der bisherigen Reisekostenarten nach Dienstreise, Einsatz- und Fahrtätigkeit und die sich daran anschließenden unterschiedlichen Erstattungsmöglichkeiten von Reisekosten waren in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und wurden als ungerecht empfunden.

 


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