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GmbH – Erbschaft als Betriebseinnahme versteuern

Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für sie auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt. Verfassungsrechtlich liegt dabei keine unzulässige Kumulation von Körperschaft- und Erbschaftsteuer vor.

 

Das Verfassungsrecht gebietet nicht, alle Steuern aufeinander abzustimmen und Lücken sowie eine mehrfache Besteuerung des nämlichen Sachverhalts zu vermeiden. Auch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) im Hinblick auf eine unterschiedliche Behandlung von Erbanfällen bei natürlichen und juristischen Personen scheidet aus (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: I R 50/16).

 


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