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GmbH-Anteilsübertragung – Regeln für Steuerabzug beachten
Der Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen ist nur dann abzugsfähig, wenn
a) die Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50% betragenden Anteils an einer GmbH gewährt werden,
b) der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und
c) der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.
(Quelle: Finanzgericht Münster, Az.: 12 K 3245/15).
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