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Geringwertige Wirtschaftsgüter – Grenze für Sofortabschreibung wird angehoben

Im kommenden Jahr (2018) tritt eine positive Neuregelung in Kraft: Unternehmen können dann Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel wie bisher (410 Euro), sofort abschreiben.

 

In der Regel sind Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abzuschreiben, meis­tens über fünf oder mehr Jahre. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister, einem sogenannten Pool, aufgeführt werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt das nicht. Sie können über die sogenannte Sofortabschreibung bereits im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden.

 


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