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Gerichtsstandsvereinbarung – ­Verletzung kann teuer werden

Die Vereinbarung eines Gerichtsstands in einem Vertrag ist dahin auszulegen, dass die Parteien verpflichtet sind, Klagen aus dem Vertrag nur in diesem Gerichtsstand zu erheben. Wird entgegen der Abrede eines ausschließlichen Gerichtsstands in Deutschland vor einem anderen Gericht geklagt, kann das nicht unerhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

 

So kann dem Vertragspartner z. B. ein Anspruch auf Ersatz der Kosten zustehen, die ihm entstanden sind, weil er entgegen dem Abkommen eines ausschließlichen Gerichtsstands in Deutschland vor einem US-amerikanischen Gericht verklagt worden ist (Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 42/19).

 


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