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GEG-Praxisfragen

Ab 1. Juli 2028 oder früher? Ein Überblick über die Übergangsfristen zur 65 %-Regel

Eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes ist einer der im GEG vorgesehenen Auslöser für die 65 %-Vorgabe. Bild: AdobeStock – focus finder

Dr. Maximilian Wimmer. Bild: Stiftung Umweltrecht, Manuel Reger

 

Will sich der Kunde für einen mit Öl, Gas oder Flüssiggas beheizten Kessel entscheiden, gelten laut neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Fristen je nach dem Ort der Installation. Hier wirkt sich das neue Wärmeplanungsgesetz über die 65 %-Vorgabe im GEG auf die Heizungsfachbetriebe aus. Wie beide Gesetze zusammenhängen, erläutert Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht im Gespräch mit der IKZ-Redaktion im vierten Teil unserer Serie zu den neuen Vorgaben im GEG.

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