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Gefahr für das Grundwasser - Gutachten warnen vor Umweltrisiken durch Fracking

Die Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird, kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders aufgrund des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem sogenannten Flowback (wir berichteten bereits in den Ausgaben 4/2011, 10 und 14/2012). Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes, ebenso wie ein Gutachten der NRW-Landesregierung, die fast zeitgleich Anfang September vorgestellt wurden.

Die Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird, kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Zu diesem Schluss kommt u.?a. ein aktuelles Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, das Bundesumweltminister Peter Altmaier (Mitte) und der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth (rechts), am 6. September in Berlin vorstellten.

 

Gruppen von Gutachtern haben sowohl auf Landes- als auch Bundesebene die Risiken von Fracking mit besonderem Blick auf das Grundwasser untersucht und kamen dabei in vielen Punkten zum gleichen Ergebnis: Fracking birgt erhebliche Gefahren in sich, und noch gibt es zu große Wissensdefizite, um einer kommerziellen Nutzung zustimmen zu können. Zwar soll laut dem Bundesgutachten Fracking an sich nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben. Die Gutachter plädieren dabei u.a. für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. September die Auswertung: „Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens bringen uns in der Diskussion um Fracking ein großes Stück voran. Die Risiken für das Grundwasser sind klar benannt. Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.“ Dazu ergänzte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, halte ich für besonders wichtig. Unsere Trinkwasserressourcen dürfen wir nicht gefährden“.


Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders
wegen des Chemikalieneinsatzes...


Weitgehende Transparenz fordern die Gutachter beim Einsatz von Chemikalien. Über deren Menge und Eigenschaften sollten vollständige Information vorliegen. Dies gelte im Besonderen für ihr human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial. Zudem solle geklärt werden, ob die Möglichkeit bestehe, besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Insofern relevante Daten zu den beim Fracking eingesetzten Stoffen fehlten, könne nach Ansicht der Gutachter auch keine Genehmigung erteilt werden.

Vorschläge für Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht

Die Gutachten schlagen weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Demnach soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel sei es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Bundes-Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden, um einen effizienten Umweltschutz durch eine funktionale und organisatorische Trennung vom Wirtschaftsressort zu gewährleisten, heißt es in dem Gutachten. Bundesumweltminis­ter Altmaier sagte dazu: „Die Vorschläge werden nun intensiv zu prüfen und mit den Beteiligten zu diskutieren sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine für alle akzeptable Lösung der Fracking-Problematik finden werden.“


Bevor Fracking zum Einsatz kommt,
müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.


Verschiedene Interpretationen

Während die Fracking-Gegner ein klares Nein zur umstrittenen Bohrmethode sehen, gehen einige Bohrunternehmen nach der Vorstellung der Gutachten davon aus, dass in naher Zukunft wissenschaftliche Erkundungsbohrungen und in der Folge die Förderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas zugelassen wird. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, wie nun die Politik und ggf. Gerichte entscheiden, ob die Technologie hierzulande eingesetzt werden darf. In NRW appellierte Umweltminister Johannes Remmel bei der Präsentation des NRW-Gutachtens am 7. September, dass nun ein Dialogprozess mit den Energiefirmen und den Bürgerinitiativen stattfinde, an dem beide Seiten teilnehmen sollten.

Bild: BMU, Raphael Hünerfauth

 


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