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FV NiedersachsenLandesverbandstag 2011 in Oldenburg Auf hohem Niveau Friedrich Budde als Landesinnungsmeister einstimmig bestätigt

Einen bunten Strauß aus fachlichen Informationen und kurzweiliger Unterhaltung bot der diesjährige Verbandstag des Fachverbandes SHK Niedersachsen. Praxisnahe Fachreferate zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Themen, konstruktive Diskussionsbeiträge und ein Motivationsseminar, das seinem Namen gerecht wurde, kennzeichneten die Veranstaltung Mitte Juni in Oldenburg. Beim traditionellen Festabend kam auch der gesellige Teil nicht zu kurz.

 

Wie in jedem Jahr startete der Landesverbandstag mit der obligatorischen Aussprache zwischen Obermeister und Vorstand. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am Freitag standen mehre Kurzvorträge. Eine Zusammenfassung.

Abrechnung von Kundendienstleistungen
Eingangs seines Vortrags erläuterte Möhle seinen Kollegen wichtige organisatorische Abläufe des Kundendienstes. Hierbei gilt es die Einsätze so zu planen, dass Servicetechniker nicht kreuz und quer durch die Stadt fahren müssen. Darüber hinaus können schon bei Anfahrt zum Betrieb Kunden angefahren werden. Dem Monteur werden die Aufträge rechtzeitig per Fax oder Mail zugeleitet.
Die Abrechnung von Kundendienstleis­tungen führt immer wieder zu Nachfragen und Diskussionen mit dem Kunden. Regelmäßig werden die auf dem Arbeitszettel aufgeführten Zeiten infrage gestellt, die Rechnung erscheint dem Kunden überteuert. Reiner Möhle zeigte alternative Möglichkeiten der Darstellung von Lohnkosten auf, die Ärger mit dem Kunden vermeiden helfen können:
• die Abrechnung über Arbeitswerte, bekannt von den Kfz-Werkstätten,
• die Abrechnung über Festpreise, wie es einige Heizgerätehersteller praktizieren,
• die Darstellung der gesamt angefallenen Lohnkosten als ein Wert „Montagekos­ten“.
Wenn auf der Kundenrechnung (auch Kostenvoranschlägen) Verrechnungssatz und Zeitaufwand nicht ersichtlich sind, führt das nachweislich zu wenigen Reklamationen, was die Höhe der Rechnung angeht, so die Erfahrung des Osnabrücker Unternehmers. Grundsätzlich seien Unstimmigkeiten mit dem Kunden Chefsache und sollten auf keinen Fall auf Angestellte im Büro oder den verantwortlichen Monteur abgeschoben werden.
Ferner sollten Sonderleistungen wie der Einsatz von Sondergeräten, anteilige Entsorgungskosten, Antragskosten (Gasantrag) oder anteilige Fahrzeugkosten in angemessener Höhe berechnet werden.  Anteilige Fahrzeugkosten sind zu unterscheiden von anteiligen Fahrtkosten. Bei Fahrtkosten kann der Kunde davon ausgehen, dass der Lohn für die Fahrtzeit enthalten ist.
OM Möhle rät seinen Kollegen – auch mit Blick auf eventuell zukünftig auftretende Gewährleistungsfragen – mehr Wartungsverträge abzuschließen. Diese Verträge werden nicht nur für Heizungsanlagen, sondern auch für Hebeanlagen, Lüftungsanlagen usw. angeboten. Von seinem Unternehmen werden mit den Rechnungen für Neuanlagen oder Gerätetausch passende Wartungsverträge mitgeschickt. Möhle empfiehlt gelegentlich auftretenden Unstimmigkeiten mit Rechnungen kulant zu lösen und mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags zu koppeln. Dabei hält er es für unerlässlich, den Leistungsumfang dieses Vertrags genau zu definieren.
Darüber hinaus bietet Möhle seinen Kunden u. a. folgende Dienstleistungen an:
Wartung von Wassersystemen (Trinkwasser-Check), Überprüfung von Gasinnenleitungen nach TRGI (Gas-Check), hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen, Überprüfung der Heizungsanlage (Heizungs-Check).

 

Reiner Möhle.

 

Jörg Essmann.

 

Dr. Hans-Michael Dimanski.

 

Prof. Gerald Lange.

 

Jürgen Engelhardt.

 

Die aktuelle Tarifsituation
Einblicke in den aktuellen Manteltarifvertrag gab Möhle im Rahmen eines weiteren Referates. Danach beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit 36 Stunden. Sie könne für Einzelarbeitnehmer, Gruppen oder den ganzen Betrieb zwischen 0 und 45 Stunden vereinbart werden. Die geänderte Wochenarbeitszeit habe der Arbeitgeber den Arbeitnehmern 3 Tage im Voraus mitzuteilen. Auf großes Interesse stieß die Aussage, „dass für eine Wochenarbeitszeit bis 45 Stunden kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag besteht.“ Auch sei die Samstagsarbeit bis 14.00 Uhr zuschlagsfrei.
Wie der Vorsitzende des Tarifausschusses weiter ausführte, könne die Wochenarbeitszeit für einzelne Arbeitnehmer, Gruppen oder den ganzen Betrieb für die Dauer von 6 Monaten auf bis zu 32 Stunden abgesenkt werden. Hierbei müsse nur der Lohn für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt werden.
Für Fahrten zu den Baustellen bzw. zum Kunden können pro Woche bis zu zwei Stunden von der zu bezahlenden Arbeitszeit abgezogen werden – und das ohne besondere Voraussetzungen. Möhle dazu: „Wichtig für uns ist nicht eine Verringerung der Lohnzahlung, sondern das Erzielen von Mehreinnahmen durch die Erweiterung der Anwesenheit.“

Aussagekräftige Angebote schreiben
Mehr Erfolg durch aussagekräftige Angebote – unter diese Überschrift stellte SHK-Unternehmer Jörg Essmann sein Referat. Seinen Erfahrungen nach mangelt es vielen Angeboten an einer aussagekräftigen Leistungsbeschreibung und genauen Detailangaben zu den eingesetzten Produkten. Wobei bei der Leistungsbeschreibung ausdrücklich auf die Angabe von Artikelnummern verzichtet werden sollte. Oftmals fehlten auch Leis­tungsdaten oder die Beschreibung individueller Produktvorteile. Einzelpreise bestünden häufig aus Material- und Lohnkosten, die Abrechnung solle laut Angebot nach dem tatsächlichen Zeitaufwand erfolgen. Vertrauensfördernd seien solche Angebote nicht. „Nicht selten geht der Kunde zum nächsten Handwerker und bittet dort um ein weiteres Angebot“, so Essmann. Er empfahl den Unternehmern eine saubere und nachvollziehbare Leistungsbeschreibung - aber ohne Artikelnummern - im Angebot vorzunehmen. Dazu gehörten:
• eine Beschreibung aller angebotenen Arbeiten,
• der Hinweis auf nicht im Angebot enthaltene Arbeiten,
• der Leistungsumfang des Auftraggebers,
• Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Arbeiten,
• Hinweise auf Einschränkungen während der Arbeiten.

Durch den Ausweis von Montagekosten kann der daraus abzuleitende Steuervorteil nach § 35 a EStG eine Auftragserteilung entscheidend beeinflussen.
Herstellerangaben seien unverzichtbar, denn sie versprächen Markenqualität, steigerten das Prestige und schafften Vertrauen. Wichtig sei es aber, bei der Übernahme von Datanormtexten der Hersteller für den Angebotsempfänger unwichtige Angaben zu entfernen. „Weniger ist hier mehr“, so Essmann. Nicht nur der Preis, sondern besonders die Leistung mache den Unterschied. Deshalb sollte das Angebot stets persönlich überbracht werden. „Es empfiehlt sich außerdem, die Angebotsmappe mit zusätzlichem Bildmaterial zu Produkten oder bereits realisierten Projekten zu ergänzen“, empfahl Essmann. Ferner sei es wichtig, gut über Förderprogramme informiert zu sein, um durch gezielte Hinweise zusätzliche Kaufanreize auszulösen.
Kluge Alternativen zur ursächlich gewünschten Ausführung machten nicht nur Arbeit, sie böten auch Chancen, den Ertrag zu steigern. „Wer als Unternehmer ein Premium-Produkt (z. B. Handwerkermarke) verkaufen will, hat nur dann eine Chance auf einen Auftrag, wenn er Vertrauen beim Kunden aufbauen und die Vorteile des Produkts überzeugend vermitteln kann“, so Essmann.
Besonderen Wert sollten Unternehmer auf das Gespräch vor Ort legen. Essmann: „Nehmen Sie sich Zeit und bereiten Sie sich gut auf das Kundengespräch vor. Der Handwerker zeigt damit Kompetenz und schafft Vertrauen. Kaufentscheidungen werden nicht nur rational getroffen. Die Beratung macht den Unterschied“, so sein Fazit.

 

Impressionen vom Festabend. Weitere Bilder vom diesjährigen Verbandstag finden Sie in unserer Galerie unter www.ikz.de.

 

Gastvortrag: Mit Motivation zum Erfolg
Wie man seinen inneren Schweinehund motiviert, das zeigte Dr. Stefan Frädrich auf amüsante Weise in seinem Gastreferat. Mit allerlei Tipps und viel Humor ging er auf viele Fragen ein, wie z. B.: „Wie motivieren ich mich und andere optimal?“, „Wie erlebe ich auch in schwierigen Zeiten tagtäglich Glück?“ oder „Wie entfessele ich meine inneren Kräfte?“ Viele Menschen wissen, was dafür zu tun ist, aber sie tun es nicht, so der promovierte Psychologe. Seine Erkenntnis: „Sobald Günter – so der Name des inneren Schweinehunds – die Mechanismen echter Motivation versteht, feuert er permanent an: „Neues macht Spaß!“, „Wer, wenn nicht du?“ und „Los geht’s – jetzt gleich.“ Darauf aufbauend, motivierte er die Teilnehmer, „jeden Tag bewusst irgendetwas im Leben zu verbessern.“ Man sei erst dann der Superheld, wenn man sich selbst für super hält.

Haftungsübernahmeverein­barung – exklusiv für Innungsmitglieder
Bereits im Jahre 1977 hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima exklusiv für Innungsmitglieder die ersten Haftungs­übernahmevereinbarungen abgeschlossen. Darin stehen die angeschlossenen Industrieunternehmen für Produkte und Materialen im Rahmen der geltenden Gewährleistungsfrist ein. Das Besondere: Der Handwerker bekommt im Schadensfall nicht nur das mangelhafte Produkt ersetzt, sondern auch die notwendigen Aus- und Einbaukosten. Mittlerweile sitzen rund 100 Industriepartner mit im Boot. Bekanntlich hat der BGH in einem Urteil (Az. VIII ZR 211/07) entschieden, dass der Verkäufer mangelbehafteter Materialien nur die Lieferung anderer, mangelfreier Materialien schuldet. Was nichts anderes heißt, als das der Handwerker die Montagekosten im Schadensfall selber tragen muss, denn dem Kunden gegenüber haftet der Unternehmer für das fertige Werk. Über die Vorteile dieser Haftungsübernahmevereinbarungen und die Vorgehensweise im Schadensfall informierte Dr. Hans-Michael Dimanski. Der Jurist warnte gleichsam vor allzu überzogenen Vorstellungen. 95 % aller Schadensfälle seien keine echten Gewährleistungsfälle, sondern wären eigentlich vom Kunden zu tragen. Als ein Beispiel nannte der Rechtsanwalt Verschleißerscheinungen bei Pumpen. „Wenn die Heizungspumpe am Tag des Einbaus mangelfrei war und ein halbes Jahr später nicht mehr funktioniert, ist das kein Gewährleistungsfall.“ Dennoch würden viel Pumpen vom Handwerker kulant ausgewechselt. „Für solche Fälle steht das Bündnis natürlich nicht ein“, so Dimanski abschließend.

Themenblock Technik
In den letzten Jahren ist in Deutschland eine Zunahme von feuchte- und schimmelpilzbelasteten Wohnungen festzustellen. Eine Situation, die in der Regel hausgemacht ist. Denn durch die geforderte Luftdichtheit der Gebäudehülle wird nicht selten der hygienische Mindestluftwechsel im Neu- als auch Sanierungsbau unterschritten. Diese Situation spiegelt sich in den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und der DIN 1946 Teil 6 wider. Daraus ergibt sich die Forderung, dass für Neubauten und unter Umständen auch bei Modernisierungsvorhaben ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Prof. Gerald Lange, Ausschussvorsitzender Heizung/Sanitär erläuterte, was dabei zu beachten ist und welche Kriterien bei der Planung und Auswahl von kontrollierten Wohnraumlüftungsanlagen besondere Beachtung finden sollten.
Den Themen „Steinbildung in Heizungsanlagen“ und „Moderne Warmwasserbereitung“ widmete sich Jürgen Engelhardt, Technischer Referent im Verband. In Sachen Trinkwasser ist Vieles im Fluss. Eine novellierte Trinkwasserverordnung wird im November dieses Jahres in Kraft treten, viele europäische und nationale Normen wurden in den letzten Jahren umgesetzt oder stehen vor der Umsetzung, beispielsweise die DIN 1988-200 (Planung von Trinkwasseranlagen), DIN 1988-300 (Berechnung und Dimensionierung) oder DIN 1988-100 (Schutz des Trinkwassers). „Künftig werden die Rohrdimensionen kleiner werden – schon allein aus hygienischen Gründen“, ist sich Engelhardt sicher.
Die zum Frühjahr 2012 erwartete DIN 1988-200 enthalte erstmals ein Kapitel zur Verteilung von erwärmtem Trinkwasser und zu baulichen und hygienischen Anforderungen von Trinkwassererwärmern. Die zentrale Empfehlung laute analog zum Rohrsystem, möglichst wenig Trinkwasser zu speichern. Stattdessen sollten Heizungs-Pufferspeicher mit Wärmetauscher für die Trinkwassererwärmung eingesetzt werden. „Warmwasserspeicher sind keine Energiespeicher“, mahnte Engelhardt mit Blick auf solare Trinkwasserspeicher, die aus wirtschaftlichen Betrachtungen heraus meist überdimensioniert würden. „Gesundheit geht vor Energieeinsparung“.
Für die relevanten Trinkwassernormen und zur Trinkwassernovelle bietet der Verband ab Herbst verschiedene Seminare an. Infos gibt es direkt in der Geschäftsstelle des Verbandes.
Engelhardt stellte außerdem die Fachinformation „Steinbildung – Anforderungen an das Heizungswasser bei modernen Wärmeerzeugern“ vor. Das von BDH und ZVSHK entwickelte Arbeitsblatt informiert Fachhandwerker darüber, bei welchen Gegebenheiten eine Füllwasseraufbereitung für das Heizungssystem erforderlich ist. Danach ist eine Wasseraufbereitung nur erforderlich, wenn bestimmte Härtegrade überschritten werden oder das spezifische Anlagenvolumen mehr als 20 l pro kW Nennwärmeleistung beträgt (bei Mehrkesselanlagen ist für diese Anforderung die jeweils kleinste Einzel-Nennwärmeleistung einzusetzen). „Wir sollten alle daran arbeiten, dass die Fachinformation allgemein anerkannte Regel der Technik wird und diese wo immer möglich anwenden. Die Gerätehersteller sollten auch dazu beitragen“, so Engelhardt.

 

Auszeichnung: Konrad Bolze (2. von rechts) und Dipl.-Ing. Reiner Möhle (2. von links) wurden mit der Großen Ehrennadel in Gold des Fachverbands ausgezeichnet. Für sein langjähriges Engagement wurde außerdem Erhard Lamberti (Mitte) mit der Goldenen Ehrennadel des Fachverbands ausgezeichnet.

 

Mitgliederversammlung am Samstag
Die Mitgliederversammlung am letzten Tag des Verbandstages – am Samstag – stand ganz im Zeichen von Neuwahlen. Es waren die Bezirksvorsitzenden und deren Stellvertreter, die Ausschüsse und weitere Gremien neu zu besetzen. Darüber hinaus stand die Wahl des Landesinnungsmeisters und seines Stellvertreters an: Friedrich Budde wurde einstimmig wiedergewählt, auch sein bisheriger Stellvertreter Eberhard Bürgel bekam mit großer Mehrheit das Vertrauen der Delegierten.
Den Abschluss des diesjährigen Verbandstages bildeten die Ehrungen verdienter Mitglieder. In Würdigung ihrer besonderen Leistungen erhielten Konrad Bolze, Hambühren, und Dipl.-Ing. Reiner Möhle, Osnabrück, die Große Ehrennadel in Gold des Fachverbands. Für sein langjähriges Engagement wurde außerdem Erhard Lamberti, Oldenburg, mit der Goldenen Ehrennadel des Fachverbands ausgezeichnet.
Im nächsten Jahr wird der Landesverbandstag bereits Ende Mai in Hannover stattfinden.

www.fvshk-nds.de

 


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