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FV Niedersachsen - Mitgliederversammlung 2011Trinkwasserverordnung, Stundenverrechnungssätze und aktuelle Themen

Die diesjährige Herbsttagung des niedersächsischen Fachverbands für Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik griff mit ihren Beiträgen nicht nur aktuelle, sondern auch brisante Themen auf. Allen voran: die Viessmann/Bild Energie-Aktion „Heizungswechsel zum Hammerpreis“, die fast einheitlich auf negative Kritik stieß.

 

Für viel Diskussion unter den Teilnehmern sorgte das Thema der Viessmann-Vertriebsaktion (wir berichteten bereits in den Ausgaben IKZ-HAUSTECHNIK 20 und 22/2011). Der Tenor reichte dabei vom „Eingriff in die Kalkulationshoheit“ bis hin zum „Paradigmenwechsel im Vertriebsweg“. Dazu kritisierte Landesinnungsmeis­ter Friedrich Budde: „Wir müssen an dieser Stelle dem Unternehmen Viessmann ganz klar sagen, dass eine solche Aktion von den Handwerksbetrieben, den Innungen und Verbänden nicht akzeptiert wird.“ Als Ergebnis beschloss die Mitgliederversammlung einen Brief an das Unternehmen Viessmann zu senden, mit dem der Heiztechnikhersteller aufgefordert wird, die Aktion mit der Bild-Zeitung sofort zu beenden.
Nach zahlreichem Widerspruch landauf, landab, hat das Unternehmen nun eingelenkt und die Kesseltausch-Kampagne mit Bild-Energie gestoppt (siehe Nachricht auf Seite 10).

 

Vorstand und Geschäftsführung des Fachverbands Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen (v. r.): Friedrich Budde, Landesinnungsmeister; Franz Kiehslich, Geschäftsführer; Reiner Möhle; Eberhard Bürgel, stv. Landesinnungsmeister; Frank Senger.

 

Personelle Änderungen
Landesinnungsmeister Budde griff im Anschluss personelle Änderungen im Fachverband auf. Seit dem 1. November dieses Jahres zeichnet Dipl.-Ing. Jürgen Engelhardt als stv. Geschäftsführer des Fachverbands verantwortlich. Darüber hinaus wurde zum gleichen Zeitpunkt M. Eng. (Master of Engineering) Simon de Vecchio als neuer Referent Technik im Fachverband angestellt. Neben der Bekanntgabe der personellen Änderungen im Fachverband stand eine Nachwahl zum Ausschuss für Betriebswirtschaft auf der Tagesordnung. In dieses Amt wurde Jens Ziethmann als Vertreter des Bezirks Braunschweig gewählt.

 

Dipl.-Ing. Jürgen Engelhardt (l.) zeichnet seit dem 1. November als stv. Geschäftsführer des Fachverbands verantwortlich. Zum gleichen Zeitpunkt wurde Dipl.-Ing. Simon de Vecchio (Mitte) als neuer Referent Technik im Fachverband angestellt. Rechts im Bild: Dr. Horst Dieter Bunk.

 

Novellierte Trinkwasserverordnung
Franz-Josef Heinrichs, stv. Geschäftsführer Technik ZVSHK, ging im Anschluss auf Neuerungen und Änderungen in der neuen Trinkwasserverordnung sowie auf den aktuellen Stand der Trinkwasserregelwerke ein. Dazu stellte Heinrichs die Konzeption mit dem zeitlichen Ablauf zur Veröffentlichung der Regelwerke aus den Bereichen der DIN EN 806, der nationalen Ergänzungsnormen und deren Kommentaren vor. So werden voraussichtlich bis April 2012 die Ergänzungsnormen DIN 1988-200 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation, Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe“ und DIN 1988-300 „Ermittlung der Rohrdurchmesser“ erscheinen. Die dazugehörigen Kommentare sowie der Kommentar zur DIN 14462 „Löschwassereinrichtungen – Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen“ sollen laut Heinrichs bis Mai/Juni des nächsten Jahres veröffentlicht sein.
Von den Regelwerken weg, hin zu der novellierten Trinkwasserverordnung erläuterte der stv. Geschäftsführer Technik zunächst Begriffsbestimmungen wie „gewerbliche und öffentliche Tätigkeit“. So versteht man unter gewerblicher Tätigkeit die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit. Heinrichs: „Dazu gehören auch Gebäude, in denen Wohnungen vermietet werden, sodass im Fall einer vorhandenen Trinkwassergroßanlage und z. B. Duschen jährlich eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht.“
Zu Großanlagen zählen zentrale Trinkwassererwärmer mit größer/gleich 400 l Inhalt oder Anlagen, die vom Ausgang des Trinkwassererwärmers bis zur entferntesten Entnahmestelle einen Leitungsinhalt von mehr als 3 l Wasservolumen aufweisen. Unter Trinkwasseranlagen für öffentliche Tätigkeiten seien Anlagen zu verstehen, die der Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis dienen, z. B. in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Hotels. Auch hier bestehe im Fall einer Großanlage die jährliche Untersuchungspflicht.
Die wirksame Überwachung der Wasserversorgungsanlagen erfordert, dass die zuständigen Gesundheitsämter Kenntnis von den betroffenen Anlagen haben. Dazu liegt die Anzeigepflicht laut Heinrichs bei dem Eigentümer der Wasserversorgungsanlage bzw. bei dem tatsächlichen Betreiber (Mieter, Pächter). Ebenso habe der Betreiber einer untersuchungspflichtigen Trinkwasseranlage dafür sorge zu tragen, dass die jährlichen Probenahmen durchgeführt werden.

 

Gut besucht. Rund 85 Teilnehmer folgten am 3. November der Einladung des Fachverbands zur diesjährigen Herbsttagung nach Hannover.

 

Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen
Wie werden Stundenverrechnungssätze ermittelt bzw. abgerechnet und welche Alternativen gibt es dazu? Diesen Fragen ging Alfred Jansenberger, stv. Geschäftsführer des Fachverbands SHK NRW, in seinem Vortrag nach und zeigte auf, welche Auswirkungen verschiedene Maßnahmen haben. Als Alternative zum Stundenverrechnungssatz schlug Jansenberger u. a. vor, Arbeitswerte (AW), z. B. à 15 Minuten, zu verwenden. Statt einen Stundenwert von beispielsweise 48 Euro im Angebot zu schreiben, kann dann eine AW mit 12 Euro aufgeführt werden. „Das Angebot wirkt so auf den Kunden positiver. Und als Argumentation gegenüber Bestandskunden könnte erklärt werden, dass die Abrechnungsmethode auch kürzere Arbeitszeiten berücksichtigt und damit genauer ist“, erklärte Jansenberger. In den nachfolgenden Jahren könnte so zudem leichter eine Preisanpassung pro AW umgesetzt oder der AW-Wert von z. B. 15 auf 10 Minuten reduziert werden. Reiner Möhle, Vorstandsmitglied des Fachverbands, stellte bei dieser Gelegenheit kurz das von ihm seit Jahren erfolgreich praktizierte Abrechnungssystem vor. Bei diesem System werden kein Stundenverrechnungssatz und keine Montagezeiten ausgewiesen, sondern die Montagekosten als eine pauschale Position in der Rechnung aufgeführt.

 

Welche Alternativen gibt es zum Stundenverrechnungssatz? Diese Frage ging Alfred Jansenberger, stv. Hauptgeschäftsführer des Fachverbands SHK NRW, u. a. in seinem Vortrag nach.

 

Frank Senger, Mitglied des Vorstands, referierte zum Thema Bereitstellung und Veröffentlichung von Inhalten für den Internetauftritt der SHK-Innungen.

Allgemein empfahl Jansenberger für die Rechnungserstellung u. a. auch die Kosten für den Fahrzeugeinsatz, den Einsatz von Sondergeräten, anteilige Entsorgungsleis­tungen und Kleinteile abzurechnen. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass nicht der Begriff „Pauschale“ für diese Positionen verwendet wird, da dieser rechtlich nicht korrekt ist und vom Kunden abgelehnt werden kann.
Im weiteren Verlauf referierte Frank Senger, Mitglied des Vorstands, zum Thema „Zentrale Bereitstellung und Veröffentlichung von Inhalten für den Internetauftritt der SHK-Innungen“.

Alle Vorträge zur Herbsttagung stehen im Internet unter www.fvshk-nds.de (Stichwort: Mitgliederversammlung) zum Download bereit.

www.fvshk-nds.de

 


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