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FV Bayern - Öl-Fachtagung:Neue Gesetzgebung zur Heizöllagerung – Wie geht es weiter?

Die rechtlichen Anforderungen an die Heizöllagerung werden aktualisiert und bundesweit vereinheitlicht. Welche möglichen Konsequenzen ergeben sich z. B. für die Fachbetriebspflicht nach Wasserhaushaltsgesetz, für die Überprüfung der Anlagen durch Sachverständige oder die Befüllung von Tanks? Diese Fragen lockten rund 130 Teilnehmer aus Handwerk, Mineralölhandel, Tankschutz, Energieberatung und Behörden zur Öl-Fachtagung am 9. November nach München. Eingeladen hatten der Fachverband SHK Bayern, der Bayerische Brennstoff- und Mineralölhandels-Verband e. V. (BBMV) sowie das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO).

 

Die geplanten Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz VAUwS – stellte Thomas Wagner vom Bayerischen Landesamt für Umwelt dar. Hauptsächlich geht es dabei um den Öltank, denn der Gesetzgeber beabsichtigt, u. a. eine wiederkehrende Überprüfung von oberirdischen Heizöltanks außerhalb von Wasserschutzgebieten (Gefährdungsstufe B) vorzuschreiben. Dies betrifft Tankanlagen mit einem Volumen von 1000 bis 10 000 l, also den Großteil der Öltankanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Allein in Bay­ern müssten demnach künftig rund 1,4 Mio. Heizöltanks alle zehn Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Da keinerlei Daten über ausgetretene Mengen wassergefährdender Stoffe aus Heizölverbraucheranlagen und aufgetretene Gewässerschäden vorliegen, hält die Mineralölwirtschaft die Forderung nach einer wiederkehrenden Prüfung dieser Anlagen für unverhältnismäßig.

 

Landesinnungsmeister Michael Hilpert begrüßte rund 130 Teilnehmer zur Öl-Fachtagung Bayern im Mercedes-Benz Center in München.

 

Fachbetriebspflicht ab 1000 l
In einem anderen Punkt, der in der geplanten VAUwS bundesweit vereinheit­licht werden soll, wäre das bayerische Handwerk weniger stark betroffen: Laut vorliegendem Entwurf dürfen an Öllageranlagen ab einem Lagervolumen von 1000 l nur noch Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz Tätigkeiten wie Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung ausführen. In Bayern wurde diese Grenze von 1000 l schon vor einigen Jahren in der Landes-VAwS festgelegt. In vielen anderen Bundesländern liegt die Grenze bislang noch bei 10 000 l.

 

Thomas Wagner vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Augsburg erläuterte die möglichen neuen Anforderungen der VAUwS.

 

Wer informiert die Kunden?
In einer Podiumsdiskussion ging es abschließend im Kern darum, wie die Ölheizungsbesitzer zuverlässig und rechtzeitig informiert werden können. Behörden, Mineralölhandel, Tankschutz und Handwerk signalisierten die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zu einer gemeinsamen und einheitlichen Kommunikation der Prüfpflicht für Öltanks.

Bilder: IWO

www.haustechnikbayern.de

 


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