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Energieausweis: Wärmeschutz wird transparenter

Seit einigen Wochen gibt es einen Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Darin integriert ist die Pflicht zum Energieausweis für Altbauten. Ein Verkäufer oder Vermieter eines Wohn- oder sonstigen Gebäudes muss in Zukunft den Energieausweis im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung dem Kauf- und Mietinteressenten vorzeigen. Obschon der Referentenentwurf vonseiten der Politik noch nicht verabschiedet ist, sind erfahrungsgemäß die Inhalte ziemlich festgeschrieben.

 

Seit einigen Wochen gibt es einen Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Darin integriert ist die Pflicht zum Energieausweis für Altbauten. Ein Verkäufer oder Vermieter eines Wohn- oder sonstigen Gebäudes muss in Zukunft den Energieausweis im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung dem Kauf- und Mietinteressenten vorzeigen. Obschon der Referentenentwurf vonseiten der Politik noch nicht verabschiedet ist, sind erfahrungsgemäß die Inhalte ziemlich festgeschrieben.

Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie kann entweder als Energiebedarf oder als Energiekennwert auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden. Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei beiden Varianten auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden. Ein Datum für das In-Kraft-Treten der neuen EnEV ist noch nicht bekannt.

 


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