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Einzelveranlagung – Behinderten-Pauschbetrag lässt sich teilen

Ehegatten haben die Wahl zwischen gemeinsamer oder getrennter steuerlicher Veranlagung. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen lassen sich bei der Einzelveranlagung aufteilen.

 

Das schließt nach Paragraf 26a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auch die Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten ein (Quelle: Finanzgericht Thüringen, Az.: 1 K 221/16; die Revision ist anhängig beim Bundesfinanzhof, Az.: III R 2/17).

 


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