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Ein Recht auf Sonnenenergie Solarwärme für Mehrfamilienhäuser

Die Sonne aufs Hausdach scheinen lassen – und ihre Energie für Warmwasser in Küchen und Bädern oder zum Heizen von Räumen nutzen. Jeder Bürger hat das Recht, Erneuerbare Energien zu nutzen. Mit Solarthermie kann auch die Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien erfüllt werden.

Bild 1: Preisgekrönter Altbau in Halle. Angaben zum Gebäude: Baujahr 1889

 

Ein Gebäudeeigentümer kann rechtlich jederzeit auf Solarwärme „umsteigen“. Selbst wenn eine Gemeinde ihre Einwohner zum Anschluss an ein Fernwärmenetz verpflichtet hat, gilt dies nicht für Hausbesitzer, die eine Solarwärmeanlage installieren lassen wollen. Auch vorgeschriebene Dachfarbe und ähnliche Gestaltungsregelungen entfallen für denjenigen, der eine Solaranlage baut, meist. Grund: Eine umweltschonende Energieversorgung, die auch dem Allgemeinwohl dient, hat Vorrang.

Meist keine Genehmigung nötig

In den meisten Fällen muss eine Solarwärmeanlage nicht genehmigt werden. Kommunen dürfen den Bau einer Solarwärmeanlage nur in Ausnahmefällen ablehnen – nicht zuletzt, weil sie auch dem Gemeinwohl dient. Wie die jeweilige Rechtslage aussieht, erfahren Eigentümer beim örtlichen Bauamt. Nachfolgende einige Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.

Denkmalschutz

Ist ein Haus denkmalgeschützt, muss in jedem Fall eine Genehmigung für die Errichtung einer Solarwärmeanlage bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt bzw. beantragt werden. Die Denkmalschutzbehörde wägt zwischen verschiedenen Aspekten ab, z.B. spielen der Denkmalwert des Gebäudes, die Größe der Anlage und die farbliche Gestaltung der Dachfläche eine Rolle.

  • Besserer Energieausweis
    Wer Kollektoren auf dem Dach hat, kann einen besseren Energieausweis vorlegen. Das kann die Attraktivität eines Gebäudes bei Miet- und Kaufinteressenten erhöhen.
  • EnEV
    Der Einbau einer Solarwärmeanlage stellt eine gute Möglichkeit dar, die Anforderungen der EnEV bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung zu erfüllen. Denn wer in Solarenergie investiert, erhält einen besonders günstigen Primärnergiefaktor, weil Sonnenenergie direkt vor Ort gewonnen und genutzt wird.
  • Nutzungspflicht bei Neubauten
    Eigentümer von Gebäuden, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden oder werden, müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energiequellen decken (§ 3 EEWärmeG). Diese Pflicht kann durch den Einsatz einer Solarwärmeanlage erfüllt werden.
  • Baden-Württemberg: Nutzungspflicht fürErneuerbare
    Wenn bei einem Einwohner Baden-Württembergs die Heizanlage ausgetauscht wird, ist er seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, fortan 10 % seines Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken. Das sieht das Landesgesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergievor (§ 4 Abs. 2 EWärmeGBW). Zwar ist Baden-Württemberg bisher das einzige Bundesland, das von seinem Recht zu einer solchen Regelung Gebrauch macht. Doch könnten auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen – zumal wenn sie ihre gesteckten Klimaziele erreichen wollen.

Anschaffungskosten refinanziert
Vermieter, die sich für eine Solarwärmeanlage entscheiden, können die sogenannte Modernisierungsumlage nutzen, d. h. die jährliche Kaltmiete um maximal 11 % der Anschaffungskosten erhöhen (§ 559 BGB). So hat der Gebäudeeigentümer nach rund zehn Jahren die Kosten für die Anlage wieder „hereingeholt“.
Alternativ ist jeder Vermieter berechtigt, die Miete nach Modernisierungsmaßnahmen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben. Die Solarwärmeanlage gilt hierbei als klare Aufwertung einer Immobilie (§ 558 BGB). Wohnungsmarktuntersuchungen haben gezeigt, dass Mieter meist bereit sind, nach einer energetischen Modernisierung höhere Nettomieten zu zahlen, da sie durch eine verbesserte Wohnsituation oder z.B. geringere Heizkosten auch direkt profitieren. Der Mieter ist allerdings ohnehin verpflichtet, der Mieterhöhung zuzustimmen, sofern die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist (§ 554 Abs. 2 BGB).


Bild 2: Preisgekrönter Nachkriegsbau in Dachau. Angaben zum Gebäude: Baujahr 1950; 12 Wohnungen; 686 m² Wohnfläche; 40 m² Kollektorfläche; aufgeständerte Kollektoren.

Preisgekrönte Bauten mit Solarthermie

Kaum von Dachfenstern zu unterscheiden sind die Sonnenkollektoren auf dem Dach eines Altbaus in Halle (Bild 1). Sie fügen sich durch Indachmontage harmonisch in das Schieferdach ein. Für die beispielhafte  Verbindung von innovativer Technik und Denkmalpflege zeichnete die Deutsche Energie-Agentur (dena) die Eigentümer im Rahmen des Wettbewerbs „Mehr Wert – Wärme aus Erneuerbaren Energien“ mit dem 1. Platz des Innovationspreises in der Kategorie Solarthermie aus.
Auch flache Dächer eignen sich sehr gut für Solarwärme: Die aufgeständerten Kollektoren versorgen die Haushalte eines Nachkriegsbaus in Dachau (Bild 2) mit Warmwasser und unterstützen die Heizung. Außerdem verfügt das Haus über einen modernen Gasbrennwertkessel und eine gute Wärmedämmung, es wurden beispielsweise die Fenster erneuert. Hierfür vergab die dena im Rahmen des Wettbewerbs „Mehr Wert“ den 1. Platz des Innovationspreises in der Kategorie Kombination aus verschiedenen EE.
Beim Bau eines neuen Reihenhauses in Konstanz wurde die Solarwärmeanlage von Anfang an eingeplant. Die Realisierung im Passivhaus-Standard reduziert die Heizkosten zusätzlich. So fällt der Primärenergiebedarf deutlich geringer aus, als gesetzlich für Neubauten vorgeschrieben. Geringe Heizkosten erhöhen seine Attraktivität für Mieter. Das Mehrfamilienhaus ist Preisträger im Wettbewerb „Effizienzhaus und gute Architektur“ der dena.

Bilder: dena

 


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