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Ein Eisen im FeuerDie betriebliche Einstiegsqualifizierung:Eine Chance für die Betriebe und den Handwerksnachwuchs

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Angebot, das jungen Menschen, die nach der Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, beim Übergang in die Berufsausbildung unterstützt. EQ wurde im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickelt und dient Bewerbern und Bewerberinnen mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive als Brücke in die Berufsausbildung. Mit einer Übergangsquote von über 60 % kann die betriebliche Einstiegsqualifizierung hier als erfolgreiches Instrument zur beruflichen Integration von jungen Menschen gesehen werden.

Gerade für handwerklich geschickte Jugendliche erweist sich die Einstiegsqualifizierung als Chance, einen festen Ausbildungsplatz zu bekommen – und der Betrieb einen Auszubildenden. Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

 

Rahmenbedingungen
Die Jugendlichen haben mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen. Hierbei soll den Jugendlichen durch die Kombination von Arbeiten und Lernen der Start ins Berufsleben erleichtert und durch die Vermittlung von Grundlagen die berufliche Handlungsfähigkeit der Zielgruppe stark verbessert werden.
Es werden Jugendliche gefördert, die aus individuellen Gründen nur eingeschränkt vermittelbar sind und auch in der Nachvermittlungsaktion keinen Ausbildungsplatz bekommen haben. Zudem besteht die Zielgruppe aus Jugendlichen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsfähigkeit verfügen. Diese müssen unter 25 Jahre alt sein, ihre allgemeinbildende Schulpflicht erfüllt haben, noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und bei der Agentur für Arbeit als lehrstellensuchend gemeldet sein und bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben.
Bewerber und Bewerberinnen über 25 Jahre oder mit Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmen gefördert werden. Haben die Interessenten im selben Jahr die Schule verlassen, beginnt die Einstiegsqualifizierung nicht vor dem 1. Oktober. Für Interessierte, die in den Vorjahren bereits die Schule verlassen haben, kann die Förderung bereits zum 1. August beginnen.
Im Verlauf der Maßnahme vermitteln die Betriebe den Jugendlichen Inhalte einer anerkannten Berufsausbildung. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung sind sogenannte Qualifizierungsbausteine vorgegeben. Ausführliche Informationen und entsprechende Beispiele hierzu geben die örtlichen Kammern.

Vertragsinhalte
Der EQ-Vertrag wird zwischen dem Betrieb und den Jugendlichen geschlossen. Es handelt sich hierbei um ein sozialversicherungspflichtiges Vertragsverhältnis mit einer Laufzeit zwischen sechs und zwölf Monaten. Der Arbeitgeber trägt hierbei die Sach- und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Idealerweise sollte der Betrieb den Vertrag zeitlich so anlegen, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum nächsten Ausbildungsjahr möglich ist. Eine Übernahme in die Ausbildung sollte hierbei vom Betrieb auch in jedem Fall angestrebt werden.
Im Vertrag sollte unbedingt aufgeführt sein:
• Art und Inhalt der EQ,
• zeitliche Gliederung der Lerninhalte,
• Beginn und Dauer der EQ,
• Dauer der täglichen Qualifizierungszeit,
• Höhe der Vergütung,
• Urlaubsdauer.

Bei Berufsschulpflicht ermöglicht der Betrieb den Jugendlichen den Schulbesuch. Hier sollte der Besuch einer Fachklasse angestrebt werden, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung deutlich verbessert. Die Förderung wird auch für die Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt.
Auf der Internetseite des ZDH (Zentralverband des Deutschend Handwerks) sind weitere Inhalte hinterlegt. Hier finden sich z. B. Vertragsmuster und andere Formblätter zum Download.

Finanzielle Förderung
Die Betriebe können bei der Agentur für Arbeit eine Förderung für die Einstiegsqualifizierung beantragen. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, erhält der Betrieb zum einen Zuschüsse zur Vergütung der EQ-Teilnehmer in Höhe von 216 Euro monatlich und außerdem einen Zuschuss zum Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 110 Euro.

Pflichten des Betriebes
Am Ende der Einstiegsqualifizierung ist der Betrieb verpflichtet, eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einem betrieblichen Zeugnis auszustellen. Die zuständige Kammer stellt auf Antrag des Betriebes oder des Teilnehmers auf Basis des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung aus. Dies stellt die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung, die dann um bis zu sechs Monate reduziert werden kann.

Ablauf der Formalitäten
Die erforderlichen Maßnahmen vor Beginn der Einstiegsqualifizierung lassen sich somit für den Betrieb wie folgt zusammenfassen: Der Betrieb sollte zuerst Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und die Auswahlkriterien für die Teilnehmer festlegen. Das offene Angebot sollte anschließend bei der zuständigen Kammer und der Agentur für Arbeit gemeldet werden, die eine Auskunft über eine vorläufige Förderzusage geben können. Falls der EQ-Interessent bei der Agentur für Arbeit noch nicht als Bewerber gemeldet ist, sollte der Betrieb dies unbedingt in die Wege leiten, damit geprüft werden kann, ob der Teilnehmer förderfähig ist. Es sollte zudem geklärt werden ob der EQ-Teilnehmer berufsschulpflichtig ist. In diesem Fall sollte der Betrieb den Teilnehmer bei der Berufsschule anmelden, wenn möglich in einer Fachklasse.
Vor dem Beginn der Maßnahme muss der Betrieb mit dem Teilnehmer einen EQ-Vertrag schließen. Musterverträge werden von der zuständigen Kammer zur Verfügung gestellt. Eine Kopie des Vertrages ist vom Betrieb an die zuständige Kammer weiterzuleiten. Der Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung muss vom Betrieb vor Beginn des Praktikums bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Eine Kopie des EQ-Vertrages muss ebenfalls beigefügt sein. Anschließend erfolgt die Anmeldung des EQ-Teilnehmers bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung ist vom Betrieb spätestens drei Monate nach Beginn bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
Im weiteren Verlauf der Einstiegsqualifizierung erstattet die Agentur für Arbeit den Zuschuss monatlich rückwirkend. Während der Einstiegsqualifizierung ist vom Unternehmer dann zu prüfen, ob der Teilnehmer für eine Übernahme in die betriebliche Ausbildung infrage kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten der Teilnehmer und die Agentur für Arbeit rechtzeitig darüber informiert werden, damit anderweitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können. Im Falle einer Übernahme ist vom Betrieb mit der zuständigen Kammer die Frage einer möglichen Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit zu klären.
Zum Abschluss der Einstiegsqualifizierung stellt der Betrieb dann dem Teilnehmer ein Zeugnis aus, in dem die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigt werden. In Absprache mit dem Teilnehmer reicht der Betrieb dann das Zeugnis bei der zuständigen Kammer ein und beantragt ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Einstiegsqualifizierung. Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung müssen vom Betrieb dann noch die Nachweise über die Höhe der ausgezahlten Vergütungen sowie die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt werden.

Chancen für beide
Die Einstiegsqualifizierung bietet somit Vorteile sowohl für den Betrieb als auch die Jugendlichen. Betriebe lernen die möglichen zukünftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit in der Praxis kennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können hierbei praxisnah an die Ausbildung herangeführt werden. Auch wenn der Betrieb bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet hat, kann mit der Einstiegsqualifizierung der (Wieder-)Einstieg in die Ausbildung erprobt werden.
Für die Jugendlichen ist die Einstiegsqualifizierung eine sehr gute Chance auf den Übergang in eine reguläre Berufsausbildung. Wenn alles gut läuft, sollte der Jugendliche nach der Einstiegsqualifizierung vom Betrieb als Auszubildender übernommen werden oder in einem anderen Unternehmen einen Ausbildungsplatz finden. Im besten Fall kann die Ausbildungszeit dann um bis zu sechs Monate verkürzt werden.

www.arbeitsagentur.de
www.zdh.de

 


 

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