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Die Eckpunkte der neuen EnEV 2013 - Peter Rathert vom BMVBS stellt den Referentenentwurf auf den Rosenheimer Fenstertagen vor

Auf den Rosenheimer Fenstertagen hat Peter Rathert Mitte Oktober in seiner Funktion als Referatsleiter Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Eckpunkte des Referentenentwurfs zur EnEV 2013 vorgestellt. Dieser soll nach Klärung von juristischen Details in Kürze veröffentlicht werden.

Energie sparen und gewinnen mit modernen Energiegewinnfenstern.

Stufenweise Verschärfung von HT, in Abhängigkeit von der Gebäudeart gemäß EnEV Referentenentwurf vom 15. Oktober 2012, Anlage 1 Tabelle 2.

Einführung des vereinfachten Modellgebäudeverfahrens in der EnEV 2013.

 

Die Rosenheimer Fenstertage sind mit 1000 Teilnehmern der wichtigste Treff der Fenster und Fassadenbranche. Fenster und Fassaden sind für die energetische Sanierung des Gebäudebestands und die Realisierung von Niedrigenergie- und Plusenergiehäusern zentrale Bauelemente. Deshalb sind die Regelungen der EnEV und der KfW-Förderung für die Unternehmen von großer Bedeutung. Peter Rathert stellte in seinem Vortrag die wichtigsten Eckpunkte des Referentenentwurfs vor, der zuletzt auch noch durch aktuelle Entwicklungen beeinflusst wurde, beispielsweise den starken Anstieg des Stromverbrauchs und des Strompreises.

Moderate Überarbeitung

Auch wenn sicher noch um die Details des Referentenentwurfs vom 15. Oktober 2012 gerungen wird, ist doch deutlich erkennbar, dass die Überarbeitung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots für 2013 insgesamt sehr moderat ausfällt und erst später in zwei Stufen (2015 und 2017) weiter verschärft werden soll. Die allgemeine Zielsetzung sieht eine schrittweise Absenkung des zulässigen Jahres-primärenergiebedarfs und damit der Gebäudereferenzwerte für Neubauten in zwei Schritten um je 12,5% vor, um das Ziel der europäischen Gebäude-Effizienzrichtlinie (EPBD) zu erreichen. Die Anforderungen an den Gebäudebestand sollen in 2013 erst einmal bestehen bleiben. Auch die Daten des Referenzgebäudes von 2009 bleiben unverändert.
Die Nebenanforderung an den Transmissionswärmeverlust H´T soll dann auch wieder in zwei Schritten um je 10% verringert werden, ist aber je nach Gebäudetyp unterschiedlich (siehe Tabelle). Dies bedeutet konkret eine Verschärfung zwischen 5% und 30%. Vorteilhaft ist, dass der spezifische Transmissionswärmeverlust H´T, als absolute Größe entfällt. Beim Neubau beträgt der maximale Wert das 1,3-Fache des HT, des Referenzgebäudes mit dem Effekt, dass die Anforderung an H´Tmax umso geringer wird, je höher der Fensterflächenanteil ist. Allerdings gehen die Regelungen zum Transmissionswärmeverlust H´T generell zu Lasten der Fensterflächenanteile, weil hier nur die Wärmeverluste berücksichtigt und die solaren Gewinne bei diesem Bauteilbezug außer Acht bleiben.

Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes

Das Modellgebäudeverfahren EnEV-Easy ist im Referentenentwurf enthalten, allerdings mit einer Auswahl von Heizsystemen, die das Marktangebot nicht ausreichend abdeckt. Das Verfahren kann nur unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen angewendet werden. Es gilt nur für kompakte, nicht gekühlte Wohngebäude von 100 bis 2000 m² Nutzfläche, einer Geschosshöhe von 2,5 bis 3,0 m, einer maximalen Fensterfläche von 30%, einem Dachflächenfensteranteil <15%. Außerdem müssen die Wärmebrücken den Anforderungen von DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen und ein Blower-Door-Test durchgeführt werden. Je nach verwendeter Haustechnik werden Klassen mit Mindestwerten für den Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile definiert, die eingehalten werden müssen (Variante A – schlechter Wärmeschutz, bis Variante E – guter Wärmeschutz). Dies folgt dem Prinzip: Je besser die Gebäudetechnik ist, desto schlechter dürfen die U-Werte der Gebäudehülle (Wand, Fenster etc.) sein bzw. umgekehrt.
Als Pferdefuß für die Fensterbranche ist die derzeit noch bestehende Begrenzung der Fensterflächen auf 30% pro Fassadenseite, was auf der Südseite natürlich nicht sinnvoll ist. Das ift Rosenheim will deshalb gemeinsam mit den Verbänden entsprechend intervenieren.
Außerdem wurden die Regelungen zum Energieausweis und der sommerliche Wärmeschutz in die EnEV explizit aufgenommen, also nicht nur ein Verweis auf die DIN 4108-2. Dies wird zu einer Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes führen. Dieser Punkt wirkt sich auch auf das Fenster aus und könnte zu einer Reduzierung der Fens­terflächen führen.
Die EnEV soll gemeinsam mit den Änderungen des EEG in den politischen Gremien beraten werden, was eine Vorhersage des Inkrafttretens sehr schwierig macht. Wenn es gut läuft wird die EnEV ab dem 4. Quartal 2013 gültig. Bei intensiveren politischen Diskussionen wohl erst zum 1. Januar 2014. Das ift Rosenheim wird den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens beobachten und aus dem Blickwinkel der Fenster- und Fassadenbranche aktuell analysieren und kommentieren.
Das ift Rosenheim wird nach Erscheinen des Referentenentwurfs diesen aus dem Blickwinkel der Fenster- und Fassadenbranche analysieren und umgehend eine Kommentierung veröffentlichen. Diese Informationen werden auf der ift Website unter www.ift-rosenheim.de/themendienste.php gebündelt.
Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und international nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung aller Eigenschaften von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Glas und Baustoffen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Produktqualität, Konstruktion und Technik sowie Normungsarbeit und Forschung. Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim sichert eine europaweite Akzeptanz. Das ift fühlt sich zur Wissensvermittlung verpflichtet.

Bilder: ift rosenheim

KONTAKT: ift Rosenheim GmbH, 83026 Rosenheim, Tel. 08031 2610, Fax 08031 261290, info@ift-rosenheim.de, www.ift-rosenheim.de

 


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