Werbung

Dashcam-Aufnahmen – Verwertung möglich

Dashcam, das ist eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs, die während der Fahrt aufnimmt.

 

Nicht nur die sich daraus ergebenden (Datenschutz-)Fragen sind in der Rechtsprechung und der Literatur stark umstritten und werden uneinheitlich beantwortet. Als Beweismittel in einem Bußgeldverfahren zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten indes wurden entsprechende Aufnahmen jetzt zugelassen. Die Richter erachteten die Intensität und Reichweite des Eingriffs im konkreten Fall als gering. Insbesondere ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiere und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermögliche, betreffe nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre (Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: