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Das neue Forderungssicherungsgesetz: Kompromiss auf breiter Strecke

Das neue Forderungssicherungsgesetz steckte seit Langem in der "Pipeline" der Gesetzgebung. Hin und her, für und wider sind die Interessen der Auftraggeberseite und der Auftragnehmerseite diskutiert worden. Was am Ende herauskam konnte nur ein Kompromiss sein.

 

RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski

Das neue Forderungssicherungsgesetz steckte seit Langem in der "Pipeline" der Gesetzgebung. Hin und her, für und wider sind die Interessen der Auftraggeberseite und der Auftragnehmerseite diskutiert worden. Was am Ende herauskam konnte nur ein Kompromiss sein.

Der Bundestag verabschiedete die Novelle am 26. Juni 2008 einstimmig und nach Annahme durch den Bundesrat werden die baurechtlichen Veränderungen dann drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beziehen sich auf folgende Bereiche:

 


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