Werbung

CCS-Gesetzentwurf gefährdet die weitere Entwicklung der Geothermie

 

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf für ein CCS-Gesetz blockiert die Entwicklung der Tiefengeothermie in weiten Teilen Deutschlands. Als einen der wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes nennt das Bundesumweltministerium zwar den adäquaten Schutz anderer Nutzungsansprüche, wie zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, der Bundesverband Geothermie sieht jedoch weiterhin die Gefahr der großflächigen und langfristigen Verdrängung anderer Untergrundnutzungen durch die Vergabe von Untersuchungsgenehmigungen. Denn nach wie vor sind keine angemessenen Regelungen vorgesehen, die eine flächendeckende Reservierung des Untergrundes für Untersuchungen auf die Eignung zur Kohlendioxidspeicherung ausschließen. Und während der Gültigkeitsdauer der Untersuchungsgenehmigung für CCS ist eine Aufsuchung von Erdwärme von vornherein ausgeschlossen.

Der GtV-Bundesverband Geothermie bekräftigt daher weiterhin seine Forderung, dass die Entwicklung der Geothermie durch die CCS-Technologie nicht nachhaltig beeinträchtigt werden darf. CCS kann als Brückentechnologie zwar zur Abschwächung des Klimawandels beitragen, sie bietet aber  im Gegensatz zur Geothermie keine Perspektive für eine nachhaltige, kohlendioxidfreie und ressourceneffiziente Energiegewinnung. Der Bundesverband fordert daher, dass die Erteilung von CCS-Untersuchungsgenehmigungen bis zum Nachweis der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Kohlendioxidablagerung auf wenige Demonstrationsfelder in einem gesetzlich näher zu bestimmenden Umfang beschränkt wird. Die Aufsuchung und Nutzung der Tiefengeothermie darf nicht beeinträchtigt werden, solange die Kohlendioxidablagerung ihren Nutzen für Klima und Volkswirtschaft nicht unter Beweis gestellt hat.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: