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BVF: Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen

Bild: BVF

Die Richtlinien der Reihe Kühl- und Heizdeckensysteme sind aufeinander abgestimmt und sollten gemeinsam genutzt werden, so der BVF. Bild: BVF

 

Dortmund.  Als weitere Richtlinie stellte der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen (BVF) Ende Januar dieses Jahres Nr. 15.13 vor, Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen. Dafür gibt es, trotz wachsender Marktanteile dieser Systeme, bislang keine eigene Norm. In der Praxis werden die bestehenden ATV DIN-Normen 18340 (Trockenbauarbeiten), 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sowie 18380 (Heizanlagen) herangezogen. Für diese Vorgehensweise gibt die BVF Richtlinie 15.13 klare Vorgaben.

Zu allen drei Normen werden jeweils die Punkte herausgearbeitet, die für Kühl- und Heizdeckensysteme bedeutsam und wichtig sind. Das betrifft insbesondere auch die jeweiligen Neben- und besonderen Leistungen. Auch ist ein Musterausschreibungstext beigefügt, denn bereits bei der Ausschreibung ist darauf zu achten, dass als Abrechnungsgrundlage für Kühl- und Heizdecken die jeweiligen ATVs der VOB Teil C Gültigkeit haben. In der Richtlinie 15.13 wird unter anderem geregelt, wie die abzurechnenden Flächen ermittelt werden, und welche Bereiche, wie etwa Ausschnitte oder Randfriese, zu übermessen sind.

Die BVF Richtlinie 15.13 Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen steht hier zum Download bereit.

 


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