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Bundesverband Geothermie weist Ausweitung der UVP-Verordnung zurück - bestehende Regelungen sind für die Tiefe Geothermie angemessen

Der GtV-Bundesverband Geothermie wendet sich gegen den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch auf Projekte der Tiefen Geothermie auszuweiten. Eine Änderung der Verordnung hält der Verband für nicht begründet und befürchtet stattdessen unnötige Hürden für die Umsetzung von Projekten.

 

 

Mit seinem Vorstoß im Bundesrat, der eine Verschärfung der UVP-Verordnung für bergbauliche Vorhaben vorsieht, reagiert Nordrhein-Westfalen auf Kritik an der Methode des „Hydraulic Fracturing“ der unkonventionellen Erdgasförderung. Aufgrund der technischen Nähe zu dem in der Geothermie eingesetzten Verfahren der hydraulischen Stimulation soll mit der Änderung jedoch auch die tiefengeothermische Energiegewinnung zur Durchführung einer UVP verpflichtet werden können. Dies hält der Bundesverband Geothermie nicht für zielführend und lehnt den Antrag ab. „Eine UVP oder ähnlich aufwendige Voruntersuchungen sind für Projekte der Tiefen Geothermie nicht gerechtfertigt. Sie würden lediglich einen hohen Planungsaufwand bedeuten, der Kosten verursacht ohne einen erkennbaren Nutzen zu bringen“, erklärt Prof. Dr. Horst Rüter, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie, diese Haltung.

Der Bundesverband erachtet die bestehenden Regelungen des Bergrechts für die Tiefe Geothermie stattdessen als ausreichend. Denn zum einen berücksichtigen sie bereits umfassend mögliche Umweltauswirkungen der Vorhaben, meist in Form einer Umweltverträglichkeitsabschätzung. Zum anderen kann bei der in diesem Bereich angewandten hydraulischen Stimulation auf die Beimengung von Stützmitteln sowie auf Chemikalien, wie es beim „Hydraulic Fracturing“ der unkonventionellen Erdgasförderung üblich ist, weitgehend verzichtet werden. Das Gestein wird dann allein mit Wasser aufgebrochen. Zudem besteht nicht die Gefahr des Gasaufstiegs in höher liegende Grundwasserleiter, da keine Gaslagerstätte erschlossen wird. „Erst kürzlich hat die erfolgreiche Durchführung einer hydraulischen Stimulation im Rahmen eines Geothermie-Projektes im Stadtgebiet Hannover erneut die Unbedenklichkeit dieses Verfahrens bewiesen. Damit wird deutlich, dass durch eine Verschärfung der UVP-Verordnung die Bereitstellung geothermischer Energie nur unnötig verteuert und die weitere Entwicklung dieses zukunftsträchtigen Energieträgers ohne Zusatznutzen behindert würde“, betont Rüter. Um Politik und Öffentlichkeit über die hydraulische Stimulation zu informieren, lässt der Bundesverband Geothermie zu diesem Thema derzeit ein Hintergrundpapier erstellen. Die Veröffentlichung ist für Herbst 2011 vorgesehen.

 


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