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Brandschutz: Geänderte Abstandsregelungen für Rohrabschottungen

Pfullendorf. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Mindestabstände zwischen zu verschließenden Bauteilöffnungen für Kabel- und Rohrabschottungen mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) neu festgelegt.

Installationsschacht mit marktüblichen Lösungen ohne geprüfte Null-Abstände zu anderen Öffnungen und Einbauten.

Installationsschacht mit Geberit-Brandschutzlösung und Rohrsystemen.

 

Danach ist die Installation nicht baugleicher Abschottungen auf Null-Abstand nur noch gestattet, wenn die Systeme gegenseitig geprüft wurden. Geberit-Rohrabschottungen wurden bereits nach den neuen Regeln geprüft und sind für die Null-Abstands-Montage zugelassen. Darauf weist der Pfullendorfer Hersteller hin.

Systeme, die den DIBt-Vorgaben nicht entsprechen, beanspruchen künftig mehr Platz, doch der ist vor allem im Wohnungsbau knapp bemessen, heißt es aus dem Hause Geberit. Deshalb habe man seine Rohrabschottungen für die Abwassersysteme Silent-db20, Silent-PP und PE prüfen lassen. Mit den neuen abZ seien diese Systeme vielfältig kombinierbar und auf Null-Abstand installierbar. Das gelte ebenso für die Versorgungssysteme zur Verlegung von Trinkwasser- und Heizungsleitungen: Geberit Mepla, PushFit und Mapress (Edelstahl/C-Stahl). Die Zulassungszertifikate gibt es auf der Geberit-Homepage zum Download.

www.geberit.de

 


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