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Bewährtes vom Tisch gewischt Überwachung zertifizierter Betriebe für das System Ölheizung auf dem Prüfstand

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) ist in der Überarbeitung. Trotz vieler Gespräche und Lösungsvorschläge durch die Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke (ÜWG-SHK) berücksichtigt der Referentenentwurf aus dem Umweltministerium nicht die Belange der SHK-Organisation. Im Gegenteil: Zertifizierte Betriebe sollen deutlich höhere Auflagen erfüllen und der Zugang zu Sachverständigen- bzw. Prüfertätigkeiten soll ohne Ingenieur-Status nicht mehr möglich sein. Das würde auch die Arbeit mit dem bisherigen Personal der ÜWG-SHK in einigen Regionen infrage stellen. Protest ist angesagt.

Fachbetriebe, die im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besonders geschult und zertifiziert sind, müssen zukünftig mit deutlich höheren Anforderungen rechnen.

 

Schon Mitte 2010 zeichnete sich ab, dass der Aufwand der Fachbetriebsüberwachung erhöht und die Prüfkriterien innerhalb der Sachverständigenorganisation verschärft werden würden. Von Quartal zu Quartal erwartete die SHK-Berufsorganisation mit Spannung den längst fälligen Referentenentwurf mit den Einzelheiten. Zwischenzeitlich gab es zahlreiche Gespräche im Bundesumweltministerium und in den Ländern, um die Erwartungen des SHK-Handwerks deutlich zu machen und um Lösungen für die Zukunft zu finden – vergebens? Was der Entwurf mit Stand von Dezember 2010 formuliert, muss als Gegenteil von dem verstanden werden, was die ÜWG-SHK als Ziel angestrebt hat.

Deutlich höhere Auflagen für Fachbetriebe
Die Verordnung gibt sich mit der bisherigen Fachbetriebspflicht bzw. deren Eingangs- und Regelüberwachung nicht mehr zufrieden. Vor allem wird das Verfahren der zweijährlichen Regelüberwachung verschärft. Zukünftig soll zur Kontrolle gehören, dass die Fachkunde an einer vom Betrieb betreuten Referenzanlage überprüft wird.
ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Elmar Esser widerspricht diesem erhöhten Aufwand: „Wir halten diese beabsichtigte Neuregelung mit der verpflichtenden Kontrolle von Referenzanlagen für unangemessen. Jedes Mitglied der ÜWG-SHK hätte allein hierdurch eine jährliche Mehrbelas­tung zwischen 150 und 200 Euro.“ Für die gesamte Branche rechnet Elmar Esser mit Mehrkosten von 1 Mio. Euro, die diese erhöhte Anforderung verursachen würde. Er schlägt vor, es bei der bestehenden Praxis zu belassen. Bislang ist eine Kontrolle an einer Referenzanlage nur dann fällig, wenn berechtigte Zweifel an den Fähigkeiten oder der Zuverlässigkeit des Betriebes bestehen.
Außerdem soll zu den beabsichtigten, verschärften Kontrolle gehören, ob geeignete Geräte, Hilfsmittel und Prüfeinrichtungen vorhanden sind. Ebenso wird untersucht, ob das Personal des Fachbetriebes regelmäßig an internen oder externen Schulungen oder Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat.
Elmar Esser sieht auch hier erhebliche Mehrbelastungen auf die Betriebe zukommen: „Durch die bislang nicht vorgeschriebene Wiederholungsschulung alle zwei Jahre werden etwa 250 Euro pro Betrieb und Mitarbeiter anfallen. Hinzu kommt die Ausfallzeit im Betrieb. Allein für die rund 5000 Mitglieder der ÜWG-SHK summiert sich die geforderte Weiterbildung auf mindestens 1 Mio. Euro.“

System Ölheizung verteuert sich
Es sind aber nicht nur Fachbetriebe, denen die neue Verordnung mit Mehrkosten droht. Auch die Endverwender sollen zur turnusmäßigen Überprüfung ihrer Heizöl-Systeme deutlich tiefer in die Tasche greifen: Alle Tankanlagen mit mehr als 1000 l Inhalt sollen zukünftig regelmäßig eine Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb bekommen. Waren es früher gut 1 Mio. Tankanlagen von 10.000 l, die jährlich inspiziert wurden, werden es durch die Absenkung auf die 1000-l-Grenze bundesweit 6,3 Mio. Heizöl-Anlagen sein. Für alle Anlagen ist eine Erstprüfung durch einen Sachverständigen vorgesehen (Kosten etwa 150 Euro) und darüber hinaus soll spätestens alle zehn Jahre eine wiederkehrende Prüfung fällig sein – diese Vorstellungen aus dem Bundesumweltministerium haben inzwischen auch die Verbraucher-Verbände alarmiert.

Reicht die Erfahrung im Meisterbetrieb nicht?
Einen weiteren Punkt des Referentenentwurfs sieht die Berufsorganisation noch erheblich kritischer: In Zukunft sollen Sachverständige bzw. Prüfer von Güte- und Überwachungsgemeinschaften ein abgeschlossenes Ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium vorweisen. Wenn dies so durchgesetzt würde, könnte die ÜWG-SHK nicht mehr mit dem bisherigen Personal in allen Regionen weiterarbeiten.
Welche Konsequenz das für die Berufsorganisation hätte, macht Elmar Esser deutlich: „Ein solches Vorhaben schließt das bislang bestellte Prüf- und Überwachungspersonal aus dem Handwerk durchweg aus, und Neubestellungen hochqualifizierter SHK-Meister können nicht mehr erfolgen!“
Als besonders befremdlich wertet man im ZVSHK die Begründung des Verordnungsentwurfes. Entscheidend für die qualifizierte Prüf- und Überwachungstätigkeit sei, dass das eingesetzte Personal die technischen Zusammenhänge der Anlage versteht und die fachlichen Hintergründe für die gewählte Anlagentechnik kennt. Elmar Esser: „Ich frage mich, wer sollte dies für den Bereich von Heizungsanlagen besser erfüllen als ein qualifizierter Installateur- und Heizungsbaumeister? Er setzt sich doch wie kein anderer mit den vom Verordnungsgeber geforderten Erfahrungswerten in seiner täglichen Praxis auseinander.“

Bundesweit formiert sich Protest
Längst hat die Verbandsorganisation Widerspruch gegen den Referentenentwurf eingelegt. Mehr noch: Auch die SHK-Landesfachverbände zeigen Flagge durch entsprechende Schreiben an die Umweltministerien der Länder, dass diese Bundesvorgaben zu korrigieren sind. Dies macht Sinn, denn das Verordnungsverfahren muss auch die Zustimmung des Bundesrates bekommen. Ebenso ist auch der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) eingeschaltet, um in Berlin die Interessen des Handwerks mit Nachdruck deutlich zu machen.
Im Laufe dieses Jahres soll die Verordnung durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Möglichkeiten, den Referentenentwurf zu modifizieren, sind damit noch nicht vom Tisch. TD

 


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