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Bausparvertrag – Darlehensgebühr zurückverlangen

Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzulässig. Bausparer können zu Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern.

 

Indes ist Eile geboten. Denn für im Jahr 2013 gezahlte Gebühren verjährt zum Jahreswechsel der Rückzahlungsanspruch. Ob auch Zahlungen aus früheren Jahren – also vor 2013 – zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg).

 


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