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Ausbildung

Berufsbezogener Lernbereich: Anlagenanalyse (AA)

Bild: Georg F. Terbeck

 

Thema: Schallschutz in der Haustechnik, Teil 11)
Notwendigkeit des Schallschutzes

In der Bautechnik sorgen Fenster, Wände und Decken für einen ausreichenden Schutz vor Geräuschen aus anderen Wohnungen, Büros, usw. Doch nicht nur in diesem Bereich muss für einen ausreichenden Schallschutz gesorgt werden. Auch im Rahmen der Haustechnik ist darauf zu achten. Installationsgeräusche können gravierende Folgen haben: Wenn es in einer Wohnung nach dem Bezug durch den Wohnungsbesitzer lauter als erwartet ist, dann kann „Mietminderung“ durch den Mieter oder „Minderung des Kaufpreises“ durch den Bauherrn einer Eigentumswohnung die Folge sein. Es reicht schon, wenn die Geräusche aus der zentralen Lüftungsanlage als zu laut empfunden werden.
DIN 4109/A1 „Schallschutz im Hochbau“ enthält die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz. Demnach sind in Wohn- und Schlafräumen Geräusche aus Wasser- und Abwasserinstallationen einer fremden Wohnung nur bis maximal 30 dB(A) zulässig. Beiblatt 2 der DIN 4109 enthält Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz von 25 dB(A). Im Streitfall wird jedoch sehr häufig zugunsten des Bauherrn entschieden.

Schallarten
Die folgenden Schallarten werden unterschieden:
Luftschall: Wird durch die Luft übertragen. Ein vor der Klasse stehender und redender Lehrer erzeugt Luftschall von 6 bis 80 dB. Je nach Größe und Geräuschpegel der Klasse.

Körperschall: Wird durch feste Stoffe übertragen. Klopft man im EG mit einer Zange auf die Rohre einer Heizung, so kann im schlechtesten Fall dieser Schall als Körperschall in alle Geschosse übertragen werden. Von den Rohren wird der Schall an die Luft weitergegeben. Körperschall wird dann zu Luftschall.

Trittschall: Dies ist eine Sonderform des Körperschalls. Geht eine Dame mit High-Heels über den Fußboden im 1. Obergeschoss, so kann dieser Schall über die Decke in das Erdgeschoss übertragen werden.

Wasserschall: Dies ist auch eine Sonderform des Körperschalls. Schall, der im Wasser übertragen wird, nennt man Wasserschall. Taucht man in einem Swimming-Pool, so hört man noch Geräusche und Gespräche von außerhalb des Beckens. Luftschall trifft auf das Wasser und wird zu Wasserschall, welcher auf unser untergetauchtes Ohr im Wasser trifft. Das zugehörige Fachgebiet der Akustik nennt man übrigens Hydroakustik.
Geräuschquellen, die von Sanitärinstallationen oder auch Lüftungsanlagen ausgehen, können eine Körperschallanregung auslösen. Diese wird bei eingemauerten Leitungen, an Durchführungen und durch Befestigungen auf den Baukörper übertragen. Daneben können natürlich auch die Luftschall-Emissionen von Lüftern, Pumpen oder Luftbewegungen als störend empfunden werden.

Schallpegel
Der Schallpegel wird in dB(A) gemessen.

  • Bis 30 dB(A): Sehr leise. Normalerweise keine Störungen im Schlaf.
  • 30 bis 50 dB(A): Bei diesem Pegel kann man noch gut arbeiten.
  • 50 bis 60 dB(A): Ein normales Gespräch wird bei diesem Pegel geführt.
  • 60 bis 80 dB(A): Konzentriertes Arbeiten bei diesem Schallpegel ist nicht mehr möglich.
  • 80 bis 120 dB(A): Sehr laut. Gehörschutz ist konsequent ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) zu tragen. Längere Belastung mit diesen Pegeln (Club, Kopfhörer, etc.) kann zu irreparablen Hörschäden führen.
  • Ab 210 dB(A): Schmerzschwelle.

Eine Verdopplung des Pegels, z.  B. durch eine zweite gleich laute Schallquelle, entspricht einer Erhöhung um 3 dB. Beispiel: Zwei Lüfter mit je 30 dB(A) Emissionsschallpegel (Schallpegel direkt am Lüfter) erzeugen also insgesamt 33 dB(A). Wichtig hierbei ist natürlich noch der Abstand der Lüfter von unserem Ohr. Je weiter entfernt, desto kleiner ist natürlich der Immissionsschallpegel (Schallpegel, der das Trommelfell im Ohr erreicht).
Damit das durchschnittliche menschliche Gehör ein Geräusch als doppelt so laut empfindet, muss die Schallabstrahlung um 10 dB stärker sein. Eine Erhöhung des Schallpegels von 50 dB(A) auf 60 dB(A) ist somit eine Verdopplung der Lautstärke.


1) Teil 2 folgt in der nächsten Ausgabe der IKZ-PRAXIS.

 


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