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Altbausanierung – reicht die Lüftung aus?

Nicht nur beim Neubau, auch bei der Sanierung von Wohngebäuden sollten Bauherren ein besonderes Augenmerk auf die Lüftung richten. Denn eine wärmegedämmte Gebäudehülle und neue, luftdichte Fenster und Türen verhindern in sanierten Gebäuden den permanenten, mit unnötigen Energieverlusten verbundenen Luftaustausch durch Ritzen und Fugen.

Schimmelpilzbefall an der Außenwand eines Schlafzimmers. Bild: Hygiene-Institut des Ruhrgebiets

Bei der Montage des KWL-Systems im Altbau bietet sich die Installation insbesondere im Deckenbereich an. In der abgehängten Decke sollten dann entsprechend große Wartungsöffnungen berücksichtigt werden. Bild: FGK/BDH

Die Einregulierung von Luftvolumenströmen an den Luftauslässen sollte fester Bestandteil des Protokolls sein. Bild: ZVSHK

Mindestens alle zwei Jahre sollte der Zustand von Komponenten wie Wärmeübertrager überprüft werden. Bild: ZVSHK

Für Einzelräume bieten sich auch dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung an. Bild: FGK/GLT

Ein bis zwei Mal pro Jahr sollte der Gerätefilter ausgetauscht werden. Dies kann der Bewohner meist leicht selbst durchführen. Bild: FGK/BDH

 

Feuchtigkeit, Schadstoffe und CO2 können dann nicht mehr in ausreichendem Maße aus dem Gebäude entweichen. Gleichzeitig strömt kaum Frischluft nach. Durch die manuelle Fensterlüftung allein lässt sich im Alltag so meist kein behagliches, gesundes Innenraumklima herstellen. Und auch die Bausubstanz leidet, besonders in teilsanierten Gebäuden, immer häufig unter Feuchte- und Schimmelpilzschäden.

Zu oft wird diese Problematik trotz gesetzlicher Bestimmungen ignoriert. Doch selbst wenn Sanierer die Problematik erkannt und sich für eine lüftungstechnische Maßnahme entschieden haben, können Fehlentscheidungen die positiven Auswirkungen auf das Innenraumklima schmälern. Damit alle Vorteile der kontrollierten Wohnungslüftung voll zum Tragen kommen, gilt es, u. a. die folgenden Fehlentscheidungen bei der Planung, der Ausführung sowie dem Betrieb und der Wartung zu vermeiden.

1. Notwendiger Luftaustausch unterschätzt

Ein 4-Personen-Haushalt gibt in Deutschland beim Duschen, Kochen, Waschen oder Atmen täglich 6- bis 10-l-Wasser in die Raumluft ab. Nicht nur diese Feuchtigkeit, auch Schadstoffe wie Ausdünstungen von Möbeln oder CO2 von Personen müssen permanent abgeführt werden. Ein Mensch benötigt stündlich 30 m³ Frischluft, um sich bei guter Luftqualität wohl zu fühlen. Um in sanierten Gebäuden den hygienisch erforderlichen Luftwechsel zu erreichen, müsste am Tag mindestens 5 Mal für mehrere Minuten quergelüftet werden. Dieser notwendige Luftaustausch darf nicht unterschätzt werden. Auf der sicheren Seite ist man mit der Erstellung eines Lüftungskonzeptes.

2. Fehlendes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 6 vor, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Rechtssicher kann dieser Nachweis mit einem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 geführt werden, dass bei einer umfangreichen Sanierung – etwa wenn Teile der Gebäudehülle erneuert oder mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden – verpflichtend ist. Das Lüftungskonzept besteht aus zwei Teilen: der Prüfung der Notwendigkeit für lüftungstechnische Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Auswahl eines geeigneten Lüftungssys­tems.

Damit ist es möglich, den verschiedenen Nutzungsbedingungen einer Wohnung – z. B. bei Abwesenheit der Bewohner durch eine Urlaubsreise – gerecht werden zu können. Als grundlegendes Kriterium für die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme gilt dabei der Feuchteschutz: Der dafür erforderliche Mindestluftwechsel sollte ohne zusätzliches Lüften durch die Bewohner allein durch technische Maßnahmen dauerhaft sichergestellt sein. Ohne ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 herrscht insbesondere bei Feuchteschäden und Schimmelbildung in Mietwohnungen erhebliche Rechtsunsicherheit – bis hin zu einem Regressrisiko für Vermieter und Bauherren.

3. Unzugängliche Positionierung und fehlende Wartungsöffnungen

Entscheidet sich der Sanierer nach der Durchführung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 für die passende Wohnungslüftungsanlage, hat er schon vieles richtig gemacht. Ein vermeidbarer Fehler, der bei der Installation des Gerätes geschehen kann, betrifft die Zugänglichkeit zum Gerät und den Komponenten. Insbesondere für die notwendige Wartung und Reinigung ist diese unabdingbar. Außerdem sollten ausreichend Wartungsöffnungen vorgesehen werden.

4. Vernachlässigung des Schallschutzes

Der Schallschutz ist eine ebenso wichtige Installationsaufgabe, die nicht unterschätzt werden darf. Zentrale Anlagen benötigen zum Beispiel je nach Nutzungsbedingungen sogenannte Telefonieschalldämpfer. Ohne deren Einsatz könnten etwa Gespräche von Raum zu Raum übertragen werden. Auch Außenluft- und Fortluftleitungen sollten, falls aufgrund der Nutzungsbedingungen erforderlich, mit einem Schalldämpfer versehen werden.

5. Fehlende Abflussmöglichkeit für Kondenswasser

Beim Betrieb eines Lüftungsgerätes kann – vergleichbar mit dem Prinzip eines Wäschetrockners – Kondenswasser in der Abluft anfallen. Dies ist bei effizienten Anlagen mit Wärmerückgewinnung gewünscht, weil durch die Kondensationswärme, ähnlich wie bei Brennwertnutzung, die Effizienz gesteigert werden kann. Deshalb darf nicht vergessen werden, eine nach Gerätetyp passende Abflussmöglichkeit vorzusehen und einzubauen.

6. Ungünstige Positionierung von Außenluftansaugungen und Fortluftauslässen

Zwar können Wohnungslüftungsanlagen mit leistungsstarken Filtern sogar feinste Partikel wie Feinstaub und Pollen aus der Außenluft filtern, bevor diese als Zuluft in den Raum eingebraucht wird. Dennoch sollten die Außenluftansaugungen nicht zur Straße hin, nicht direkt vor gro­ß­en Bäumen mit Pollenflug und nicht zu nah an Kamine des eigenen Hauses oder der Nachbarbebauung positioniert werden, da gasförmige Schadstoffe nur durch ganz besondere und aufwendige Filtertechniken verringert werden können. Außerdem sollte auf genügend Abstand zwischen Außen- und Fortluftduch­lässen geachtet werden, um zu vermeiden, dass die Fortluft wieder in die Zuluft gesaugt wird.

7. Falsch eingestellte Luftmengen

Jede noch so gut geplante Wohnungslüftungsanlage funktioniert suboptimal, wenn nicht die richtigen Luftmengen eingestellt werden. Nicht nur zu geringe Luftmengen wirken sich negativ auf die Innenraumluftqualität aus. Auch zu hohe Luftmengen führende zu negativen Effekten. Dazu zählen unnötiger Energieverbrauch, Lärm sowie Probleme mit zu trockener Luft, gerade im Winter.

Die DIN 1946-6 gibt Anhaltspunkte für die richtige Luftmenge. Mit den dort definierten vier Lüftungsszenarien sind jeweils bestimmte und voneinander abweichende Mindestluftwechsel verbunden, deren konkrete Werte von der Wohnungsgröße und der jeweiligen Nutzung abhängen. In einer mittleren Lüftungsstufe sollten mindestens 30 m³/h pro Person angesetzt werden.

8. Mangelnde Einweisung

Damit alle Vorteile der kontrollierten Wohnungslüftung im sanierten Gebäude voll zum Tragen kommen, muss die Anlage regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Eine mangelnde Einweisung des Betreibers durch den Fachhandwerker kann dies erschweren. Vor der Inbetriebnahme sollte deshalb eine gründliche Einweisung erfolgen. Dabei sollte erläutert werden, wie ein notwendiger Filterwechsel erkannt und durchgeführt wird, wie auf Störungsmeldungen zu reagieren ist und welche Reinigungsarbeiten ohne Weiteres vom Betreiber selbst vorgenommen werden können.

9. Filterwechsel vergessen

Der Filter einer Wohnungslüftungsanlage sollte – wenn nicht anders angegeben – etwa alle sechs Monate gewechselt werden. Sanierer können neue Filter über den Fachhandwerker oder direkt beim Gerätehersteller beziehen. Häufig wird der Filterwechsel vom Betreiber schlichtweg vergessen. Abhilfe schaffen hier entsprechende Signale am Gerät, die einen notwendigen Filtertausch anzeigen. Außerdem bieten inzwischen zahlreiche Hersteller einen speziellen Filter-Versandservice an: alle 6 Monate bekommt der Verbraucher dabei einen neuen Filter zugesandt und wird so automatisch an den Wechsel erinnert.

10. Unzureichende Wartung und Reinigung

Einige Wartungsarbeiten können Betreiber einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage zwar leicht selbst durchführen. Neben dem Filterwechsel gehört dazu auch die Reinigung von Luftdurchlässen. Alle sechs Monate sollte die Außenluft- und Fortluftdurchlässe der Anlage auf sichtbare Verschmutzungen geprüft und gegebenenfalls gereinigt werden.Dies ersetzt allerdings nicht die professionelle Wartung und Reinigung durch den Fachhandwerker, die etwa alle zwei Jahre notwendig wird und häufig zu selten oder gar nicht durchgeführt wird.

Dabei werden das Lüftungsgerät, das Luftverteilsys­tem und die Gerätekomponenten inspiziert und falls notwendig gewartet und gereinigt. Idealerweise sollten Sanierer schon beim Kauf des Gerätes einen Wartungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb abschließen, der auch die Zusendung von Ersatzfiltern sowie einen Stördienst umfasst.


Autor: Claus Händel, Technischer Referent Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)

www.fgk.de

Hygiene in der Wohnungslüftung

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. bietet mit der Internetseite www.hygiene-wohnungslueftung.de ein spezielles Informationsportal zu dem Thema Wohnungslüftung an. Hier werden neben Grundlagen zu Anlagenfunktionen und zur Hygiene u. a. auch Tipps und Informationen angeboten, z. B. in Form von systemspezifischen Checklisten für die Anlagenplanung und -wartung.

 


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