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Alles dicht?

Heizölinstallationen: Jede Anlage muss ordnungsgemäß installiert und dicht sein, bevor sie in Betrieb geht

Ob Neuinstallation oder die Änderungen an einer vorhandenen Heizölanlage: Sie müssen einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Bild: Lara Wiesemann

Ob Neuinstallation oder die Änderungen an einer vorhandenen Heizölanlage: Sie müssen einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Bild: Lara Wiesemann

 

Täglich arbeitet der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an unterschiedlichsten Installationen: Heizungsanlagen, Gasanlagen, Abwasseranlagen und viele andere. Die eine fährt mit einem Druck von 100 mbar, die andere mit 1,5 bar und wieder eine mit 5 bar. Je nach Gewerk gibt es unterschiedliche Betriebsbedingungen. Und jede Installation wird auf eine andere Art und Weise abgedrückt. In dieser siebenteiligen Serie beschreiben wir die jeweiligen Vorgehensweisen. Hier geht es um Heizölleitungen.

Kaum etwas Schlimmeres kann passieren, wenn die fertige Anlage undicht ist und niemand es sofort bemerkt. Daher wird jede Neuinstallation überprüft, bevor sie in Betrieb geht. Dies geschieht oft in zwei Schritten: Dichtheits- und Belastungsprüfung. Wie der Name schon erahnen lässt, sind es zwei Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Bei einer Dichtheitsprüfung kontrolliert der Installateur, ob alle Verbindungen dicht sind. Bei der sich anschließenden Belastungsprüfung wird untersucht, ob die Installation den maximal auftretenden Drücken standhalten wird. Darüber hinaus haben Hersteller von z.B. Pressfittings oder Kunststoffrohren besondere Vorgaben, wie eine Installation vor der Inbetriebnahme gecheckt wird. Die sind ebenso zu beherzigen.
Wichtigstes Instrument dabei ist das Manometer. Es muss so genau sein, dass Undichtigkeiten über Zeigerbewegungen gut erkennbar sind. Beispiel: Ein Manometer, das Drücke von 20 bar anzeigen kann, ist für eine Kontrolle prinzipiell ungeeignet. Denn kleine Druckschwankungen sind damit kaum zu verfolgen. Ein Prüfmanometer sollte deshalb eine Skaleneinteilung in Schritten von 0,1 bar haben. Auch sind elektronische Manometer möglich. Deren Empfindlichkeit muss ebenso gegeben sein.
In dieser Serie sind die wichtigsten Grundsätze für die einzelnen Prüfungen zusammengetragen. Sie sollen einen Überblick verschaffen.

Ölanlage
Die Prüfung ist vor der Inbetriebnahme – bei unterirdischen Ölleitungen vor der Überdeckung – durchgeführt. Sie kann mit Luft, einem inerten (reaktionsarmen) Gas, z. B. N2, CO2, oder mit Heizöl erfolgen. Das Fachbuch „TRÖl 2.0“ behandelt die Dichtheitsprüfung von Ölleitungen.

Saugleitung
Die Dichtheit von Saugleitungen ist mit Luft und einem Unterdruck von – 0,3 bar zu prüfen. Nach einer Temperaturausgleichszeit von etwa 10 Minuten beträgt die Prüfdauer 10 Minuten. Der Druckanstieg am Manometer darf nicht mehr als 30 mbar betragen.

Druckleitung
Die Dichtheit von Druckleitungen ist mit Heizöl und dem Ausgangsdruck des Förderaggregats gegen die geschlossene Absperrarmatur vor der Verbrauchseinrichtung zu prüfen. Die Prüfdauer beträgt 10 Minuten, die Temperaturausgleichszeit ebenfalls etwa 10 Minuten.

Druckprüfung (Belastungsprüfung)
Ergeben sich bei der Dichtheitsprüfung oder im Betrieb Anhaltspunkte für eine Undichtheit der Ölleitung, kann zur Ursachenfindung zusätzlich eine Druck- und Dichtheitsprüfung nach DIN 4755 durchgeführt werden. Es wird nur die Rohrleitung mit ihren Verbindungen ohne die vorhandenen Bauteile geprüft. Bauteile der Ölleitung können in die Prüfung mit einbezogen werden, wenn deren maximal zulässiger Betriebsdruck mind. dem Prüfdruck entspricht. Die Druckprüfung kann mit Luft, einem inerten (reaktionsarmen) Gas oder mit Heizöl erfolgen.

Die Druckprüfung ist durchzuführen für Druckleitungen:

  • für das Prüfmedium Luft bzw. inertes Gas mit dem 1,1-Fachen des maximal zulässigen Betriebsdrucks oder
  • für das Prüfmedium Heizöl mit dem 1,3-Fachen des maximal zulässigen Betriebsdrucks, jedoch mit mind. 5 bar.

Die Druckprüfung ist durchzuführen für Saugleitungen:

  • für die Prüfmedien Luft bzw. inertes Gas oder Heizöl mit 2 bar.

Sind Bauteile (z.B. Filtertasse) und/oder Schlauchleitungen einer Ölleitung von der Druckprüfung ausgeschlossen worden, ist diese Ölleitung nach erfolgter Komplettierung mit allen Bauteilen bis zum Ölgerät abschließend mit einem Überdruck von 100 mbar mit Luft oder inertem Gas auf Dichtheit zu prüfen. Die Ölleitung gilt als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 10 Minuten für den Temperaturausgleich der Druck während der anschließenden Prüfzeit von 10 Minuten nicht fällt.

Quelle: IWO (Institut für Wärme und Oeltechnik), Hamburg

www.iwo.de

 


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