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5 % Innovationsbonus für Holzheizungen im Rahmen der BEG

(Bild: BAFA)

 

Berlin. Über die neuen Förderkonditionen für die Heizungssanierung mit Erneuerbaren Energien im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude haben wir bereits berichtet1). Für Holzfeuerungen wurde der Standardzuschuss von 35 % auf 10 % abgesenkt. Wird eine alte Ölheizung oder – neu – eine alte Nachtspeicher- oder Kohleheizung ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz auf max. 20 %. Erneuerbare Hybridheizungen mit Biomasseheizung wie etwa die Kombination von Pellets mit Solarthermie sind standardmäßig 30 % drin.

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