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10-Punkte-Plan für Frist- und Budgeteinhaltung

Bundesministerien arbeiten am „Aktionsplan Großprojekte“, BIM-Einführung erwartet

Mit einem „Aktionsplan Großprojekte“, der am 9. Dezember 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und Maßnahmen in zehn Bereichen vorsieht, sollen zukünftig Kosten- und Terminpläne von Großprojekten besser eingehalten werden. Ein Punkt dabei ist das digitale Planen mit BIM. Bild: BMUB / BBR Berlin

„Wir wollen das digitale Planen und Bauen bundesweit zum Standard machen. Die öffentliche Hand muss dabei als großer Bauherr vorangehen und den Kulturwandel treiben. Deshalb haben wir eine Reformkommission Bau von Großprojekten ins Leben gerufen und den klaren Grundsatz formuliert: „Erst digital, dann real bauen“, erklärte Bundesminister Alexander Dobrindt im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Dezember 2015. Bild: BMVI

Die Digitalisierung des Planens und Bauens ist ein wesentlicher Schlüssel zur Verbesserung der Effizienz von Großprojekten. So lassen sich z. B. Fehlerquellen leichter erkennen und vermeiden. Bild: BMUB / BBR Berlin

Um BIM in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, hat das BMVI einen Stufenplan für die Einführung von BIM vorgelegt. Dieser Plan gilt in erster Linie für den Infrastrukturbau und den infrastrukturbezogenen Hochbau, kann aber auch in anderen Bereichen als Modell genutzt werden (Downloadmöglichkeit unter www.bmvi.de, Schlagwort „BIM“). Bild: BMVI

 

Flughafen Berlin Brandenburg, Elbphilharmonie Hamburg, Schleuse Brunsbüttel und nicht zuletzt Bahnprojekt Stuttgart 21 – viele Bauprojekte werfen mit erheblichen Kosten- und Terminüberschreitungen kontinuierlich die Frage auf, ob oder inwieweit es strukturelle Defizite bei Planung und Realisierung von Großprojekten in Deutschland gibt. Bürgerinnen und Bürger zweifeln zunehmend die Fähigkeit von Politik, Verwaltung und Wirtschaft an, Großprojekte erfolgreich durchführen zu können. Aus diesem Anlass hat die Bundesregierung 2013 die Reformkommission Bau von Großprojekten ins Leben gerufen, um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Auf Basis derer wurde Mitte des letzten Jahres der sogenannte „Aktionsplan Großprojekte“ entwickelt, der einen 10-Punkte-Plan zur besseren Kosten- und Termineinhaltung bei Großprojekten vorsieht. Anfang Dezember 2015 ist der „Aktionsplan Großprojekte“ vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Aufgabe der Reformkommission war es, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um Kostenwahrheit, Kostentransparenz, Effizienz und Termintreue bei Großprojekten zu verbessern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Hand als Bauherr zu stärken. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission, die mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Verbänden besetzt ist, den gesamten Bauprozess – von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme – auf den Prüfstand gestellt.

 

Erste Ergebnisse

Am 29. Juni 2015 wurde der Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Verwaltung vorgelegt. Ein Ergebnis ist, dass es keinen Alleinverantwortlichen für die Fehlentwicklung bei Großprojekten gibt. Als Basis für einen funktionierenden Bauablauf und die Entstehung eines effizienten Gebäudes heißt es in einem Bericht der Kommission: „Die Komplexität von Großprojekten erfordert einen kompetenten und leistungsstarken Bauherren, eine intensive Planung unter Nutzung digitaler Möglichkeiten, einen ehrlichen und fundierten Umgang mit Zeit, Kosten und Risiken, klare Anreize für alle Beteiligten zur Erreichung der gleichen Ziele und eine offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Von der Bedarfsplanung bis zur Nutzung ist ein partnerschaftliches Zusammenwirken der Bauherren, der Planer, der Bauunternehmer, der Berater und der Nutzer notwendig.“

Um Großprojekte in Zukunft erfolgreicher gestalten zu können, fordert die Reformkommission von allen Projektbeteiligten bei der Planung und Realisierung von Großprojekten einen grundlegenden Kulturwandel.

 

„Aktionsplan Großprojekte“

Als zentrales Ergebnis ist aus der Kommission der „Aktionsplan Großprojekte“ entstanden, der am 9. Dezember 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Dazu erklärt Bundesminister Alexander Dobrindt: „Mit dem „Aktionsplan Großprojekte“ legen wir den Grundstein für einen Kulturwandel auf dem Bau. Durch Maßnahmen in zehn Bereichen können Kosten- und Terminpläne von Großprojekten besser eingehalten werden. Dazu gehören z. B. die Einführung von Risikomanagement, Bonus-Malus-Regelungen, klare Vereinbarungen zur Konfliktbeilegung und der Einsatz modernster digitaler Systeme.“ Im Einzelnen sieht der Aktionsplan folgende Punkte vor:

Kooperatives Planen im Team
Die Bundesregierung will darauf hinwirken, dass Großprojekte vorrangig in interdisziplinären Teams geplant werden, um bereits in frühen Projektphasen einen möglichst hohen Abstimmungsgrad und intensiven Informations- und Wissensaustausch mit Blick auf Planungsinhalte und -details zu erreichen.

Erst planen, dann bauen
Es soll gewährleistet werden, dass mit dem Bau erst dann begonnen wird, wenn für das genehmigte Bauvorhaben die Ausführungsplanung mit detaillierten Angaben zu Kosten, Risiken und zum Zeitplan sowie eine integrierte Bauablaufplanung vorliegen.

Risikomanagement und Erfassung von Risiken im Haushalt
Die Bundesregierung will künftig eine Optimierung des Risikomanagements einfordern. Sie will prüfen, wie die Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken und die Konzeption von Gegenmaßnahmen konkret verbessert werden können.

Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht den Billigsten
Bauaufträge werden häufig ausschließlich auf Basis des Angebotspreises vergeben. Der billigste Bieter ist aber nicht immer der wirtschaftlichste. Deshalb sollen bei Vergaben stärker als bisher qualitative Wertungskriterien, wie z. B. der technische Wert, Betriebs- und Folgekosten und die Qualität der Auftragsdurchführung einbezogen werden.

Partnerschaftliche Projektzusammenarbeit
Die Bundesregierung will darauf hinwirken, dass bei Großprojekten Elemente der partnerschaftlichen Zusammenarbeit verstärkt zur Anwendung kommen. Sie will insbesondere prüfen, inwieweit materielle Anreizmechanismen, wie z. B. Bonus-Malus-Regelungen, sinnvoll eingesetzt werden können.

Außergerichtliche Streitbeilegung
Um entstehende Konflikte möglichst nicht eskalieren zu lassen, sondern frühzeitig zu lösen und damit kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollen geeignete Streitbeilegungsmechanismen stärker genutzt werden.

Verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für öffentliche Großprojekte setzt den Nachweis einer angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschließlich einer Begründung für die Auswahl des Beschaffungsmodells voraus.

Klare Prozesse und Zuständigkeiten/Kompetenzzentren
Von Beginn an klare Prozesse und Zuständigkeiten sind für effiziente Abläufe von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung will darüber hinaus prüfen, inwieweit der Aufbau von Personal- und Fachkompetenzen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbessert werden kann und die Schaffung von Kompetenzzentren sinnvoll ist.

Stärkere Transparenz und Kontrolle
Bei Großprojekten muss eine klar definierte Steuerung und Kontrolle gewährleis­tet sein. Daher soll aus Sicht der Bundesregierung ein kontinuierliches und objektives Controlling durchgeführt werden, in das alle Entscheidungsebenen des Projekts einzubeziehen sind. Die Bundesregierung will sich zudem dafür einsetzen, dass bei Großprojekten der Öffentlichkeit geeignete Informationen zum Sachstand, zu Kosten, Risiken und Terminplänen zur Verfügung gestellt werden.

Nutzung digitaler Methoden – Building Information Modeling (BIM)
Die Digitalisierung des Planens und Bauens sei ein wesentlicher Schlüssel zur Verbesserung der Effizienz von Großprojekten. Die Bundesregierung will prüfen, wie die Methode des BIM bei Großprojekten in zunehmendem Umfang angewandt werden kann. Ziel ist, das Prinzip „Erst virtuell, dann real bauen“ zur Regel werden zu lassen.

Die Reformkommission soll in unregelmäßigen Abständen weiterhin zusammenkommen, um die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu bewerten.

 

Umsetzung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setzt den „Aktionsplan Großprojekte“ bereits um. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist mit dem Aktionsplan in Arbeit. Um BIM in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, hat das BMVI am 15. Dezember 2015 einen Stufenplan für die Einführung von BIM vorgelegt. Dazu heißt es in einer Mitteilung: „Der Plan gilt in ers­ter Linie für den Infrastrukturbau und den infrastrukturbezogenen Hochbau, kann aber auch in anderen Bereichen als Modell genutzt werden.“ Der Stufenplan sieht als erste Stufe eine Vorbereitungsphase (bis zum Jahr 2017) vor, in der z. B. Standardisierungsmaßnahmen durchgeführt und Leitfäden, Checklis­ten und Muster erarbeitet werden. In der zweiten Stufe (in den Jahren von 2017 bis 2020) sollen Pilotprojekte fortgeführt werden, um über alle Planungs- und Bauphasen hinweg Erfahrungen sammeln zu können. In der dritten Stufe (ab 2020) soll BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI bei neu zu planenden Projekten regelmäßig angewandt werden. Das BMUB prüft derzeit ebenfalls die Umsetzung der Anwendung von BIM in Bundeshochbau-Pilotprojekten.

www.bmvi.de
www.bmub.bund.de

 


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