IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 03/2005, Seite 56 f.

LESER-SERVICE

Leser fragen -Experten antworten

Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Ihre Fragen aus der Praxis.

Anforderungen an Kaminöfen

Dass für Kaminöfen Anforderungen bezüglich Wirkungsgrad und Schadstoffausstoß gelten, leuchtet mir als Heizungsbaumeister ein. Doch worin unterscheiden sich die so genannten Regensburger, Stuttgarter und Münchener Anforderungen? Weitere Frage: Wie häufig dürfen Kaminöfen betrieben werden? Meiner Kenntnis nach dürfen beispielsweise offene Kamine nur wenige Male im Monat betrieben werden.

Dirk Schneider via E-Mail

Herbert Wazula vom Landesinnungsverband für das bayerische Kaminkehrerhandwerk beantwortet die Frage wie folgt: Die Münchner, Regensburger und Stuttgarter Brennstoffverordnungen sind sich vom Prinzip her ähnlich, wobei erwähnt werden sollte, dass die Stuttgarter Verordnung inzwischen aufgehoben worden ist. Sie stellen weitergehende Anforderungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe als die geltende 1. BImSchV. So werden beispielsweise Anforderungen hinsichtlich des Staubausstoßes und der Konzentration an Kohlenmonoxid auch an Feuerstätten mit einer Leistung bis 15 kW gestellt (z.B. 150 mg Staub/Nm³ und 1,5 g CO Nm³). In der 1. BImSchV sind für Feuerstätten bis 15 kW nur Anforderungen hinsichtlich des Brennstoffeinsatzes genannt.

Für Kaminöfen gibt es zurzeit noch kein Einschränkungsverbot, sofern sie nicht mit offenen Feuerraumtüren betrieben werden können. Ansonsten dürfen offene Kamine nur gelegentlich betrieben werden. Nach einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz, (7 B 10342/91) ist ein gelegentlicher Betrieb an 8 Tagen im Monat mit einer Betriebsdauer von 5 Stunden nicht zu beanstanden.

Ingo Lehner von der Austroflamm GmbH ergänzt: Die regionalen Anforderungen an Kaminöfen leiten sich von den DIN 18891 ab. Darin wird ein CO-Grenzwert von 0,4 Vol.-% der Abgase gefordert. Die Stuttgarter, Regensburger und Münchner Anforderungen sind dagegen wesentlich strenger gehalten:

DVGW-geprüfte Produkte für Regenwasseranlagen?

Gibt es eine Verpflichtung zum Einbau DVGW-geprüfter Produkte - beispielsweise Rohrleitungen, Zapfhähne oder Pumpen - in häusliche Regenwasseranlagen, die im Gebäude installiert sind?

Klaus Dehler via E-Mail

Es gibt keine technische und rechtliche Grundlage, nach der Produkte der Regenwassernutzung DVGW-geprüft sein müssen. Das DVGW-Zeichen kann lediglich als zusätzliches "Qualitätssiegel" verstanden werden. Bei Rohrleitungen beispielsweise heißt es in der Regenwassernorm DIN 1989-1 in einer Anmerkung: Die vom DVGW registrierten Rohrsysteme, die in der Trinkwasserinstallation Anwendung finden, können verwendet werden.

Dietmar Sperfeld, Referent bei der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V., Darmstadt

Fülldruck bei Solaranlagen

In der Ausgabe 16/2003 stellte Frank Schürzel die Frage nach dem optimalen Fülldruck bei einer Solaranlage. Seiner Meinung nach müsste es ausreichen, wenn bei einer statischen Höhe von 9,5 m der Fülldruck 2 bar nicht übersteigt. Die Redaktion der IKZ-HAUSTECHNIK hatte dazu Stiebel Eltron und Viessmann um Auskunft gebeten. Beide Unternehmen kamen damals zu dem Schluss, dass die Solaranlage auf einen statischen Druck von 3 bar gefüllt werden müsste.

Ganz anders sieht das BBT Thermotechnik. Produktmanager Andreas Havemann sagt:

Das Ausdehnungsgefäß und damit die Druckverhältnisse in einer Solaranlage haben neben der Temperatur einen großen Einfluss auf die Langlebigkeit des Solarfluids. Dies findet nicht nur bei Herstellern von Solarfluiden Bestätigung, sondern ist auch in der Praxis bekannt.

Das Ausdehnungsgefäß (MAG) hat die Aufgabe, das Ausdehnungsvolumen einer Solaranlage in allen Betriebspunkten aufzunehmen. Dazu gehört auch der alltägliche Stillstand der Solaranlage mit Dampfbildung im Kollektor. Dieser Zustand, auch Stagnation genannt, tritt auf, wenn die Solarkreispumpe aufgrund des voll geladenen Speichers abgeschaltet wird und die Sonne weiter scheint.

Ausdehnungsvolumen = therm. Ausdehnung Solarfluid + Verdampfungsvolumen

Die Verdampfung des Solarfluids im Kollektor ist vorteilhaft, weil dadurch das flüssige Solarfluid aus dem Kollektor gedrückt und so nur ein geringer Teil des Solarfluids in Dampfform der hohen Stagnationstemperatur des Kollektors ausgesetzt wird. Das Leerdrücken des Kollektors wird zum einen durch eine günstige Absorbergeometrie und zum anderen durch den Fülldruck der Anlage und den Vordruck des MAGs beeinflusst. Deshalb empfiehlt Buderus bei einer Kollektortemperatur von 120°C die Kollektorkreispumpe abzuschalten. So kann oberhalb dieser Temperatur eine kontrollierte Verdampfung stattfinden. Die kontrollierte Verdampfung wird durch einen Überdruck von 0,7 bar im Kollektor erreicht. Bei einer Anlagenhöhe von 10 Metern ergibt sich daraus ein Fülldruck der Solaranlage von 1,7 bar.

Fülldruck = Statische Höhe + optimaler Dampfdruck im Kollektor

Damit eine entsprechende Wasservorlage entstehen kann, wird der Vordruck des MAGs auf 1,4 bar eingestellt.

Vordruck MAG Solar = Fülldruck - 0,3 bar

Bei Anlagen, die mit hohen Vor- und Fülldrücken bei geringen Anlagenhöhen betrieben werden, kann ein vorzeitiges "Altern" des Solarfluids auftreten und damit ist ein frühzeitiger Austausch erforderlich.

Ob der Fülldruck bei einer thermischen Solaranlage nun möglichst hoch oder möglichst niedrig eingestellt werden soll, kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Die Hersteller von Solaranlagen verfolgen da unterschiedliche Philosophien.

Die Redaktion der IKZ-HAUSTECHNIK hat Viessmann und Stiebel Eltron mit der Buderusaussage konfrontiert. Hier die Stellungnahmen, zunächst die von Dr.-Ing. Gerhard Meier-Wiechert (Viessmann):

In den Aussagen von Buderus und Viessmann sehe ich keinen Widerspruch. Buderus spricht von 0,7 bar Überdruck (d.h. 1,7 bar absolut), während wir von Absolutdrücken sprechen. (Anm. d. Redaktion: Aus den damaligen Aussagen war leider nicht festzustellen, dass Absolutdrücke gemeint waren. Daraus resultiert das augenscheinliche Missverständnis.)

Egbert Tomaszewski von Stiebel Eltron bleibt bei seiner Aussage, der Fülldruck müsse bei dem gewählten Beispiel (statische Höhe 9,5 m) auf 3,5 bar eingestellt werden:

Bei der thermischen Belastung des Solarfluids sollte man zwei Gesichtspunkte betrachten, einerseits die Temperatur, andererseits die Vorgänge bei der Verdampfung im Stagnationsfall. Mit zunehmender Temperatur beschleunigt sich der Alterungsvorgang des Fluids durch Zersetzung. Für den Fall der Verdampfung sollte der Kollektor zwar möglichst leergedrückt werden können, jedoch an konstruktiv nicht völlig vermeidbaren Tiefpunkten der Absorberrohre erfolgt eine Kristallisation der Inhibitoren. In Abhängigkeit der Stillstandstemperatur kommt es zur thermischen Zersetzung mit der Folge der Unlöslichkeit. Oftmalige Wiederholung dieser Vorgänge kann zu Querschnittsverengung und verringerter Korrosionsschutzwirkung führen.

Wir meinen, mit dem im Vergleich zu Heizungsanlagen höheren Systemdruck die Anzahl der Verdampfungsvorgänge verringern und damit Betriebsstörungen vermeiden zu können. Auch sind unsere Kollektoren mit vergleichsweise großen Absorberrohrdurchmessern (Sammlerrohr 16 mm, Harfenrohr 7 mm) ausgestattet.

Weiterhin zählt für uns die bereits erwähnte Vereinfachung bei der Inbetriebnahme bis zu einer statischen Höhe von 25 m. Der Handwerker braucht den Vordruck nicht zu verändern.

Für 10 m statische Höhe ergibt sich nach dem Vorschlag von Buderus (Dampfdruck 1,7 bar) eine Verdampfungstemperatur (40% Tyfocor L) von 120°C, nach unseren Grundsätzen (Dampfdruck 3,5 bar) ca. 145°C. Ob sich bei diesem Temperaturunterschied, der für den Stagnationsfall gilt, ein gravierender Lebensdauerverlust für das Solarfluid ergibt, können wir nicht einschätzen. Auf jeden Fall sind uns bei unseren Altanlagen keine Korrosionsschäden, die daraus resultieren würden, bekannt geworden.

Anmerkung der Redaktion: Wie so oft, gehen die Meinungen selbst von Experten auseinander. Wir empfehlen daher einen Blick in die Montage- und Betriebsanleitung der Hersteller zu werfen und sich an deren Empfehlungen/Vorgaben zu halten.


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